Eltern ABC - S
Sachbeschädigung
Sich auf Wände oder Schulmöbel zu verewigen…, mit dem Mülleimer Fußball zu spielen und ihn dabei zu zerbeulen ..., Schulbücher zu bekritzeln oder Schuleigentum zu zerstören…
Dies sind keine Kavaliersdelikte, sondern ebenso der Straftat „Sachbeschädigung“ zuzurechnen, wie viele andere Beschädigungen an und in der Schule, die wir dort erleben.
Beschädigt man Sachen vorsätzlich, begeht man nach Paragraph 303 StGB eine Sachbeschädigung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Sache einen Wert hat. Das bedeutet, die Ausrede „ach, die Wand ist doch schon völlig verschmiert“ oder „der Gegenstand ist doch schon kaputt“ lassen wir nicht gelten.
Ordnungsmaßnahmen (SchulG §53) bis hin zur Entlassung von der Schule und die Weiterleitung der Anzeige zur Polizei sind die Folge. Der beschädigte Gegenstand muss auf jeden Fall ersetzt werden.
Selbst wenn ein Gegenstand nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig beschädigt wurde, dazu zählen zum Beispiel das Verschütten von Getränken im Computerraum oder das Verdrecken der Wand durch das lässige Anlehnen mit den Füßen, muss der Schaden ersetzt werden.
Haben mehrere, durch eine gemeinschaftlich begangene, unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Es kommt also nicht darauf an, wer den Schaden „eigenhändig“ verursacht hat. Haftbar ist auch, wer sich als „Mittäter“ oder „Gehilfe“ betätigt hat. Es gelten insoweit die strafrechtlichen Grundsätze (vgl. BGHZ 63, 89, 124, 126, 383, 389).
Beihilfe kann gegebenenfalls auch psychisch geleistet werden und setzt keine physische Mitwirkung bei der Tat voraus (vgl. BGHZ 63, 124, 130) Es würde also auch genügen, das ein Schüler Beiträge zu der Planung geleistet hat, wenn das geplante gefährliche Verhalten dann einen Sachschaden verursacht.
Schließfächer
Sie haben die Möglichkeit, bei uns für Ihr Kind ein Schließfach zu mieten. Diese befinden sich im Erdgeschoss der Schule. Für nähere Informationen liegen Formulare in der Schule aus.
Schüleraufsicht
Jedes Jahr entscheiden sich engagierte Schüler aus dem 9. und 10. Schuljahr dazu, den Dienst als Schüleraufsicht zu übernehmen. Sie sind eine wertvolle Unterstützung für die Lehreraufsicht und übernehmen eine Mitverantwortung für die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Schule und um sie herum. Die Schüleraufsicht ist im Schulgebäude auf allen Etagen eingesetzt, auf dem Schulhof für die Klassen 5 und 6, am Mini-Kicker, an den Toiletten und an der Bushaltestelle.
Schülervertreter (SV)
Die Schülervertretung besteht aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern der Schule und gewählten Lehrerinnen und Lehrern. Ihre Aufgabe liegt darin, sich für die Belange der Schüler einzusetzen. Gleichzeitig unterstützen sie die Schülersprecher in ihren Aufgaben.
Schulpflicht
Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn dazu verpflichtet, eine Schule regelmäßig zu besuchen.
Eine Schulpflichtverletzung stellt nach dem Schulgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Grundsätzlich können als ordnungswidrig handelnde Person sowohl Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, als auch die jeweiligen Erziehungsberechtigten mit einem Bußgeld belangt werden.
Die Höhe des Bußgeldes kann je Ahndung für jede ordnungswidrig handelnde Person bis zu 1.000,00 Euro betragen.
Schulplaner
Unser Schulplaner, der zum Schuljahr 2016/17 an unserer Schule eingeführt wurde, hat vielfältige Funktionen. Die Kinder sollen mit Hilfe des Planers in erster Linie lernen, ihren Schulalltag und ihr Lernen selbständig zu organisieren und zu strukturieren.
Dazu dienen Seiten mit Platz für Hausaufgaben und für Notizen, die Terminübersicht für Klassenarbeiten, Tests, Referate etc. sowie der Zensurenüberblick. Des Weiteren ist der Schulplaner ein identitätsstiftendes Instrument zur Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule. Im Schulplaner sind alle wesentlichen Informationen, die die Schule betreffen, gebündelt. Die Seiten für die Hausaufgaben beinhalten Platz für Mitteilungen von Lehrerinnen und Lehrern an die Eltern und umgekehrt.
So wird die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule erleichtert. Der Gebrauch des schuleigenen Schulplaners ist verbindlich. Bei Verlust muss der Schulplaner im Sekretariat zum Preis von 6,00€ neu erworben werden.
Die Schüler sind verpflichtet, den Schulplaner zu nutzen und bei sich zu führen! Sie als Eltern sollten jeden Tag den Schulplaner kontrollieren.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit bietet Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Bereichen an:
Die Schulsozialarbeiterin hilft Schüler und Schülerinnen …
- bei der Bearbeitung und Verminderung von Schulschwierigkeiten (Lern- und Verhaltensschwierigkeiten).
- bei Schulverweigerung.
- bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in der Familie, mit Freunden, mit sich selbst.
- bei der Stärkung sozialer und persönlicher Fähigkeiten.
- bei Konflikten zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülern und Eltern.
Sie hilft Eltern …
- bei Erziehungs- und Lebensfragen.
- bei der Vermittlung zwischen Schule und Elternhaus.
- bei der Vermittlung von geeigneten Kontakten zu öffentlichen Einrichtungen der Jugendhilfe und anderen unterstützenden Einrichtungen (Jugendamt, Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen etc.).
Sie hilft Lehrerinnen und Lehrern …
- bei sozialpädagogischen Fragen.
- bei dem rechtzeitigen Erkennen von Auffälligkeiten.
- bei der Beratung und Vermittlung an außerschulischen Einrichtungen.
Jedes Gespräch ist vertraulich!
Sozialpädagogen stehen unter Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Wenn Sie Interesse oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an die Schulsozialarbeiterin.
Susanne Zeumer (Sozialpädagogin B.A.)
Telefon: 0178 / 29 88 269
Rufen Sie gerne an, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Sekretariat
Die Öffnungszeiten des Sekretariats entnehmen Sie bitte der Homepage oder der App.
Sonderpädagogen
Unsere sonderpädagogischen Lehrkräfte sind in erster Linie die Ansprechpartner für Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und deren Eltern. Sie stellen für die Kinder, in Absprache mit den Fachlehrern, individuelle Lernmaterialen zur Verfügung. Dazu kümmern sie sich um den Übergang von der Grundschule zu uns, sowie um die Berufsvorbereitung der Schüler mit Förderbedarf.
Sozialstunden
Als erzieherische Maßnahmen haben wir die Sozialstunden eingeführt. Eine Sozialstunde ist 45 Minuten lang und beinhaltet gemeinnützige Arbeit, die mit dem vorhergegangenen Fehlverhalten zu tun hat. Sie werden über den Sozialstunden-Pass darüber informiert.
Spielebox
Tischtennisschläger, Bälle, Springseile, Stelzen, Gummitwist und viele weitere Spielgeräte können in den zwei großen Pausen für viele Schülerinnen und Schüler eine wahre Bereicherung sein. Mit der Spieleausleihe wollen wir den Kindern unserer Schule die Möglichkeit geben, sich ausreichend zu bewegen, Spannungen abzubauen, die Spielgeräte als Kontaktinstrument einzusetzen oder ihre Kreativität, Leistungsfähigkeit und ihr Sozialverhalten zu fördern. Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, dem wir mit Hilfe der Spieleausleihe nachkommen wollen.
Die Spieleausleihe wird von zwei Schülern aus dem 9. und 10. Jahrgang sowie unserer Sozialpädagogin Frau Zeumer betreut und geleitet.
Um sich ein Spielgerät ausleihen zu können, müssen die Kinder ihren Schülerausweis als Pfand abgeben. Erst wenn am Ende der Pause das Spielgerät unversehrt zurückgegeben wird, bekommt das Kind seinen Schülerausweis zurück. Es wird immer nachgehalten, welches Spielgerät ausgeliehen wurde.
Bei Verlust oder Beschädigung des Spielgerätes muss eine Ausgleichs-zahlung geleistet werden.
Streitschlichter
Seit 1998 gibt es an unserer Schule Streitschlichter. Sie werden im 8. Schuljahr ausgebildet und im 9. und 10. Schuljahr zur Schlichtung von Konflikten jüngerer Schüler eingesetzt.
Eine Streitschlichtung ist keine Gerichtsverhandlung und es gibt auch keine Strafen. Eine Streitschlichtung ist ein freiwilliges Gespräch nach festen Regeln, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe der neutralen Streitschlichter zu einer Konfliktlösung geführt werden.
Die meisten Konflikte haben eine Vorgeschichte, die während des Gesprächs erarbeitet werden muss. Die Streitenden lernen ihre eigenen Standpunkte zu überdenken und Kompromisse zu finden, wobei die Konfliktlösung für keinen der Betroffenen eine Niederlage bedeuten soll. Das würde zu neuen Streitigkeiten führen. Da die Streitschlichter keine Strafen erteilen, sprechen die jüngeren Schüler in der Regel ehrlicher mit ihnen über ihr Fehlverhalten als mit den Lehrerinnen und Lehrern. Die Streitschlichtung findet möglichst sofort nach dem Streit während der Unterrichtszeit statt. Die Streitschlichterinnen und Streitschlichter führen ein Schlichtungsprotokoll, das vertraulich behandelt wird.
Mit der Streitschlichtung sind viele Vorteile für unsere Schule verbunden. Die Schüler lernen Selbstverantwortung und es gibt weniger Aggressionen. Schließlich wird der Unterricht nicht mehr so oft durch vorausgegangene, nicht ausgetragene Konflikte gestört. Die Streitschlichter stärken ihre soziale Kompetenz, was auch positiv auf dem Bewerbungszeugnis vermerkt wird.
Selbstverständlich kennen die ausgebildeten Streitschlichter auch ihre Grenzen. Es gibt Streitigkeiten, die ein Eingreifen der Lehrerkräfte und Sanktionen erforderlich machen.