Eltern ABC - I

Inklusion

Inklusion bedeutet, mit gleichen Rechten am Leben der Gesellschaft teilhaben zu dürfen, nicht aufgrund von einer Behinderung ausgeschlossen zu werden und die gleichen Rechte oder Chancen zu haben wie nicht behinderte Menschen.

Dies steht in der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Damit hat sich das Land verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Behinderte Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten und Rechte erhalten. Inklusion bedeutet, nicht der behinderte Mensch muss sich anpassen, sondern die Gesellschaft muss ihm die Teilhabe ermöglichen.

Was aber heißt dies für die Schule und den Unterricht?

In der Pädagogik wird Inklusion noch viel umfassender gesehen: Inklusion bedeutet, alle Kinder in ihrer Verschiedenheit anzuerkennen und wertzuschätzen. Die Idee dahinter ist, dass es normal (und bereichernd) ist, verschieden zu sein. Dabei geht es nicht nur um z.B. ein Kind im Rollstuhl, um behinderte und nicht- behinderte Kinder, sondern um viele Merkmale, in denen sich Menschen unterscheiden: Geschlecht, Begabung, Aussehen, Herkunft, Staatsangehörigkeit usw. Es geht also um die grundlegende Einstellung, dass wir Menschen alle verschieden sind und dies kein Makel ist.