Das Schulprogramm der FDRS

Stand: März 2021

Das vorliegende Schulprogramm stellt die verschiedenen pädagogischen Konzepte dar, die an der Franz-Dinnendahl-Realschule in den vergangenen Jahren erarbeitet wurden und aktuell um­gesetzt werden. Es handelt sich dabei um die Beschreibung und Dokumentation des Ist-Zustan­des und eine Zusammenfassung der Übereinkünfte und Ergebnisse unserer prozessorientierten Arbeit, die wir durch regelmäßige Evaluation weiterentwickeln und optimieren.

Wir verstehen Schule als lernendes System, das von der Zusammenarbeit aller an Schule betei­ligten Akteure lebt: den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern und Erziehungsberechtigten und den außerschulischen Partnern.

Inhaltsverzeichnis

1. Unsere pädagogische Grundorientierung
2. Unser Leitbild
3. Werteerziehung
4. 67,5-Minuten-Modell
5. Lernen zu Lernen – Die Bedeutsamkeit von Lernstrategien
6. Wahlpflichtunterricht
7. Vertretungskonzept
8. Medienkonzept
9. Gender–Konzept
10. Inklusion
11. Fördermaßnahmen
11.1 Ergänzungsstunden
11.2 Hausaufgabenbetreuung
11.3 Lerninsel
11.4 Lernförderung
11.5 Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)
11.6 Talentförderung
11.7 Begabungsförderung
12. Soziales Lernen
12.1 Klassenrat
12.2 Kompetenztraining
12.3 Trainingsraum
12.4 Verspätungsschein
12.5 Patensystem
12.6 Schüleraufsichten
12.7 Streitschlichter
12.8 Ehrenamt
12.9 „Gute Fee“
13 Schulleben
13.1 FDRS-Info-App
13.2 Arbeitsgemeinschaften
13.3 Klassenfahrtenkonzept
13.4 Schulsanitätsdienst
13.5 FDRS4Future – Berufe, Soziales, Digitales (ehemals buddY-Projekt)
13.6 „Schule macht fit“
13.7 Feste und Feiern
13.8 FDRS-Talentshow
13.9 Schulgottesdienste
14. Berufsorientierung
15. Beratung
16. Steuergruppenarbeit
17. Fortbildungskonzept
18. Außerschulische Partnerinnen und Partner
19. Anhang
19.1 Inklusionskonzept
19.2 LRS-Konzept
19.3 Berufsorientierungskonzept
19.4 Beratungskonzept
19.5 Fortbildungskonzept

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1. Unsere pädagogische Grundorientierung

Die Franz-Dinnendahl-Realschule liegt in Essen-Kray und grenzt an den Stadtteil Essen-Steele. In diesem Schuljahr 2020/21 besuchen etwas mehr als 500 Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migra­tionshintergrund unsere Schule. Darunter befinden sich insgesamt 40 Kinder mit unterschiedli­chen Unterstützungsbedarfen, die sowohl zielgleich als auch zieldifferent in insgesamt zwölf Klassen unterrichtet werden. Den Unterricht gestalten rund 30 Lehrerinnen und Lehrer, zwei Lehr­amtsanwärterinnen, zwei Sonderpädagoginnen und zwei Sozialpädago­ginnen.

An unserem Schulstandort, der durch eine große Heterogenität der Schüler- und Elternschaft im Hinblick auf die Bildungs- und Einkommensverhältnisse gekennzeichnet ist, haben wir die Er­fahrung gemacht, dass ein Klima gegenseitiger Anerkennung, Akzeptanz und Wertschätzung die Voraussetzungen für eine gute Lernatmosphäre sind.

Deswegen legen wir an der Franz-Dinnendahl-Realschule bei der Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler besonderen Wert auf die konstruktive Zusammenarbeit aller am Schulleben beteiligten Personen. Wir bemühen uns um ein Schulklima mit einer positiven Lern­atmosphäre, das die Basis für das persönliche Wohlbefinden und den individuellen Lernerfolg ist. Das Miteinander ist uns wichtig. Dabei verstehen wir uns als eine große Schulgemeinschaft, in der das Wort WIR von elementarer Bedeutung ist.

Das WIR steht im Zentrum unseres Leitbildes, das vom Kollegium im Schuljahr 2017/18 im Rahmen einer schulinternen Fortbildung entwickelt worden ist. Die Schülerinnen und Schüler haben den Grundgedanken des Leitbildes Form und Ausdruck verliehen, indem jede/r Einzelne von ihnen ein Bild dazu gestaltet hat. Alle Bilder wurden danach eingescannt und ergeben ein buntes „WIR“, das auf ein riesiges Mesh-Banner gedruckt wurde und sich auf einer Fläche von 6 mal 9 Metern an der Außenfassade unserer Schule befindet.

Anlässlich eines Schulfestes im Schuljahr 2018/19 wurden T-Shirts mit dem WIR-Logo von der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler und vom gesamten Kollegium bestellt. Sie werden regelmäßig von vielen Mitgliedern der Schulgemeinschaft getragen, was die hohe Identifikation aller mit der Schule unterstreicht.

Das Schulleben mit dem gemeinsamen Lernen, Leben und Erleben ist uns sehr wichtig. Für uns ist Unterricht das Kerngeschäft: die Ausbildung und Förderung persönlicher und fachlicher Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen hat oberste Priorität. Wir versuchen, alle Schüle­rinnen und Schüler in ihren Stärken und Talenten individuell zu fördern und zu fordern. Das ge­schieht im täglichen Unterricht und Umgang miteinander. Deswegen ist auch das soziale Lernen von unschätzbarem Wert. Aus diesem Grund wird in jeder Jahrgangsstufe wöchentlich eine Stunde „Werteerziehung“ erteilt. Das Werteerziehungskonzept begünstigt das Lernklima und unter­stützt die Schülerinnen und Schüler in ihrem friedlichen Umgang miteinander. Der Unterricht im Fach Werteerziehung wird in jedem Jahrgang von der Klassenleitung erteilt und hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen Entwicklung zu stärken. Wir sind der Überzeu­gung, dass persönliches, soziales und fachliches Lernen untrennbar miteinander verbunden sind.

Alle am Schulleben Beteiligten fühlen sich dem Bemühen verpflichtet, möglichst alle Schülerin­nen und Schüler in allen Bereichen so gut zu unterstützen und zu fördern, dass sie den für sie besten Schulabschluss erreichen und ihre Potenziale entdecken und entfalten können.

Diese pädagogische Grundorientierung ist die Basis für alle Konzepte, die unserer täglichen pä­dagogischen Arbeit zugrunde liegen und die auf unserem Leitbild basieren.

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2. Unser Leitbild

Wir heißen jeden willkommen

Das Wohlfühlen in unserer Schule ist wichtige Voraussetzung für die Freude am Lernen und Lehren. Die Wertschätzung allen Personen sowie Gegenständen gegenüber ist uns wichtig. Vertrauen, Respekt und Hilfsbereitschaft sind dabei die Grundbausteine für unsere Willkommens- und Wohlfühlkultur. Wir bestärken uns gegenseitig, einander nicht gleichgültig zu sein und mutig füreinander einzutreten.

Wir lernen und lehren zusammen

Das Kollegium bereitet zusammen mit Eltern, Erziehungsberechtigten, externen Beratungsstellen, Betrieben und Vereinen sowie weiteren engagierten Personen unsere Schülerinnen und Schüler auf ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Verantwortung vor.

Wir leben Schule

Neben dem Erfüllen des Bildungsauftrags in Form von Unterricht wird unser schulischer Alltag durch eine gelebte Schulkultur bereichert. Wir erweitern unseren Horizont und gestalten aktiv unser Schulleben zusammen. Dabei können Schülerinnen und Schüler zu einer Gemeinschaft zusammenwachsen, eigenen Interessen nachgehen und an der Entwicklung des Schullebens mitwirken.

Wir verstehen Vielfalt als Chance

Unsere Schülerinnen und Schüler werden mit ihren unterschiedlichen Lern- und Lebensbiografien gefördert und gefordert. Niemand wird wegen seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner ethnischen Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung oder seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt.

Wir beugen vor

Wir an der Franz-Dinnendahl-Realschule setzen auf Präventionsarbeit: Wir schärfen das Bewusstsein für Gesundheit, den wachen Blick für unsere Umwelt und legen Wert auf Gleichberechtigung. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Prävention von Gewalt und Mobbing. Das Trainingsraumkonzept, soziales Kompetenztraining sowie die Schülerstreitschlichter sind wesentliche Grundelemente unserer schulischen Praxis.

Wir entwickeln uns ständig weiter

Ein kontinuierlicher Wandel unserer Schule gehört zu unserem Selbstverständnis. Systemische Schul- und Unterrichtsentwicklung lassen sich vor allem in kompetenzorientiertem Unterricht und regelmäßigen Fortbildungen erkennen. Der Austausch untereinander und das Arbeiten im Team sind für uns selbstverständlich und gehören zu unserem professionellen Handeln dazu.

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3. Werteerziehung

1. Was verstehen WIR unter Werteerziehung?

Die Schülerinnen und Schüler der Franz-Dinnendahl-Realschule sollen unter Berücksichtigung ihrer Individualität in der sozialen Gemeinschaft der Schule zu werteorientiertem Handeln erzogen werden. Dadurch soll ihnen ein sinnvolles Lernen und Leben ermöglicht werden.

Welche Überlegungen liegen unserem Konzept zugrunde?

In der Schule verbringen die Schülerinnen und Schüler einen großen und wichtigen Teil ihrer Lebenszeit. Das ist eine Chance für uns alle, daraus eine wertvolle Zeit zu machen.

Wir glauben, dass Schule mehr ist als nur ein Ort des Lernens. Das ist besonders seit der Corona-Pandemie, die unser aller Leben in einer zuvor nicht für möglich gehaltenen Art und Weise ein­geschränkt und verändert hat, deutlich zu Tage getreten. Schule ist neben der Familie und dem Freundes- und Freizeitbereich auch ein bedeutsamer Ort des gemeinsamen Lebens, des persön­lichen und sozialen Lernens und letztlich eine Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben in sozialer und demokratischer Verantwortung.

Was macht das Leben insgesamt und das Zusammenleben im Besonderen wertvoll? Was trägt den Einzelnen und die (Schul-)Gemeinschaft? Was verleiht unseren Schülerinnen und Schülern auch im Schulalltag Selbstvertrauen, Stärke und Energie und führt zur Befähigung, ein eigen­ständiges und letztlich glückliches Leben zu führen, das im persönlichen und sozialen Bereich als erfüllend und wertvoll erlebt wird? Diesen Fragen möchten wir uns auch im schulischen Kontext stellen.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unseren Schülerinnen und Schülern den Wert gegenseitiger Wertschätzung zu vermitteln und sie in ihrem Vertrauen und ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Wir möchten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, jeden Tag neue Erfahrun­gen zu machen, sich weiterzuentwickeln und persönlich zu wachsen. Unsere Überzeugung ist, dass dies gut gelingen kann, wenn man sich dabei auf einem positiven Wertefundament bewegt.

Unsere grundlegenden Werte und Vorstellungen haben wir in unserem Leitbild festgehalten. Die Kurzform unseres Leitbildes hat ihren Niederschlag in einer im wahrsten Sinne des Wortes großen Idee gefunden. Diese Idee lässt sich zugleich in einem Wort und einem Bild zusammenfassen: in unserem WIR. Es bildet das Fundament unserer pädagogischen Grundorientierung und findet Ausdruck in einem WIR-Gefühl, das wir besonders auch in unseren Werteerziehungsstunden stärken wollen.

Warum sprechen wir über Werte?

Unsere Überzeugung ist: Werte sind wichtig. Deswegen sollte man auch in der Schule über Werte sprechen. Damit Werte eine Relevanz für das eigene Leben bekommen, muss man sie im Zusammenleben erfahren, reflektieren und - wenn man sie persönlich als wertvoll anerkennt - ins ei­gene Leben integrieren. Werte muss man (vor-)leben. Natürlich geschieht das in verschiedenen Lebensbereichen. Am prägendsten sind die Erfahrungen, die im familiären und persönlichen Umfeld gemacht werden. Die Erfahrungen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrem Schulleben im täglichen Miteinander machen, sind allerdings auch von nicht zu unterschätzender Be­deutung. Im Hinblick auf die Zeit der Pubertät, in der sich die Persönlichkeit stark entwickelt, ist es von großer Relevanz, dass die Schülerinnen und Schüler in dieser für alle Beteiligten oft her­ausfordernden Zeit immer wieder in verschiedenen Kontexten die Möglichkeit bekommen, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Aus diesem Grund ist neben dem fachlichen auch das per­sönliche und soziale Lernen von unschätzbarem Wert. An diesem Punkt setzt unsere Idee der Werteerziehung ein.

2. Organisation der Werteerziehungsstunden

Der Unterricht im Fach Werteerziehung wird in jeder Klasse und jedem Jahrgang von der Klassenleitung erteilt und hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu stärken. Wir sind der Überzeugung, dass persönliches, soziales und fachliches Lernen untrennbar miteinander verbunden sind.

In den wöchentlich stattfindenden Werteerziehungsstunden geht es substanziell um Themen, die unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Schulalltag und in ihrem persönlichen Leben betref­fen. Das sind zunächst einmal Klassengeschäfte, organisatorische Fragen oder aktuelle Themen oder Probleme, die wichtig für das Schulleben bzw. die einzelne Klasse sind und für die sich die Klassenleitung im Rahmen dieser Stunden Zeit nehmen und den Schülerinnen und Schülern ihre ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen lassen kann – auch außerhalb des reinen Fachunterrichts. Zudem geht es in unserem Werteerziehungsunterricht natürlich auch explizit um Werte.

3. Werte, auf die WIR Wert legen

Grundlegende Werte, auf die wir großen Wert legen, finden sich u.a. in unserem Leitbild. Das sind zum Beispiel:

  • Wertschätzung
  • Toleranz
  • Vertrauen
  • Respekt
  • Hilfsbereitschaft
  • Unterstützung
  • soziale Verantwortung
  • Partizipation
  • Gleichberechtigung
  • Akzeptanz
  • Vielfalt
  • Verantwortung
  • Disziplin
  • Zusammenhalt
  • Umweltschutz
  • Gesundheit
  • Selbstfürsorge
  • Selbstständigkeit

Diese Werte werden in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in den einzelnen Jahrgangsstufen thematisiert.

Unser Bestreben ist, dass die Schülerinnen und Schüler dadurch immer mehr in die Lage versetzt werden, ihr Denken und Handeln nach einem für sie richtigen Wertekompass auszurichten.

4. Projekte im Werteerziehungsunterricht

Im Rahmen des Werteerziehungsunterrichts gibt es unterschiedliche Projekte und Themen, die im Sinne eines spiralförmigen Curriculums auf die verschiedenen Jahrgangsstufen verteilt sind. Wichtige Werte werden bei den unterschiedlichen Projekten thematisiert, dabei jedoch alters­angemessen aufbereitet und vertieft.

So geht es in unseren Werterziehungsstunden u.a. um folgende Themen oder Projekte:

  • Kennenlernen
  • Teambuilding
  • Klassengemeinschaft
  • Stärkung des WIR-Gefühls
  • Leitbild
  • Regeln: Kommunikation, Umgang miteinander
  • Hilfen bei der Alltagsstrukturierung und Lernorganisation
  • Lernen zu lernenKlassenrat
  • Theaterprojekt: Cool bleiben, fair streiten
  • Gesundheits- und Hygieneerziehung (präventiv)
  • Verkehrserziehung (Projekt mit der Ruhrbahn, der Polizei und dem ADAC)
  • Umwelterziehung (Sauber-Zauber-Tag)
  • Demokratietraining: Workshop
  • Projekt „Anders ist normal“ zur Förderung von Respekt, Toleranz und Vielfalt
  • Berufsorientierung
  • BuddY-Projekt
  • Bewerbungstraining
  • Konfliktlösungsstrategien
  • Streitschlichtung
  • Prävention gegen Mobbing, Gewalt, Rassismus, Drogen
  • Schulpatenschaften
  • Lernpatenschaften
  • Planung von Festen und Feiern im Schulalltag
  • FDRS Talentshow
  • Medienerziehung (Umgang mit Medien und social media, Medienpass, Medientage)
  • Hilfe bei der Digitalisierung (besonders in der Zeit des Distanzunterrichts)
  • Umgang mit Videokonferenzen

5. Werteerziehung in der besonderen Zeit der Corona-Pandemie

Neben all den negativen Begleiterscheinungen, die die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat, ist eine der positiven Entwicklungen die Einstellung zur Schule und das Bild, das sich alle am Schulleben Beteiligten von der Schule nun machen. Was vor der Pandemie oft undenkbar war: Schülerinnen und Schüler vermissen die Schule. Sie freuen sich auf das Schulleben, auf die Ge­meinschaft und auf das Lernen mit den Mitschülerinnen und Mitschülern und uns Lehrerinnen und Lehrern. Darin liegt eine große Chance.

Gerade in dieser unruhigen Zeit ist es wichtig, den Schülerinnen und Schülern einen ruhigen und sicheren Ort zum Lernen und Zusammenleben zu bieten, in dem sie sich trotz aller Unsicherheiten angenommen fühlen, damit sie so gut wie möglich lernen und sich entfalten können.

Wenn die Schülerinnen und Schüler nach dem aktuellen Lockdown wieder in die Schule kommen, wird es noch bedeutsamer, ihnen zu zeigen, welche Werte für uns als Schulgemeinschaft essentiell und wertvoll sind.

Im ersten Abschnitt unseres Leitbildes steht: „Das Wohlfühlen in unserer Schule ist wichtige Voraussetzung für die Freude am Lernen und Lehren. Die Wertschätzung allen Personen sowie Gegenständen ist uns wichtig. Vertrauen, Respekt und Hilfsbereitschaft sind dabei die Grund­bausteine für unsere Willkommens- und Wohlfühlkultur“.

Nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wird es einen Unterschied machen, wie wir die Werte aus unserem Leitbild mit Leben füllen, damit die Schülerinnen und Schüler sich will­kommen und in ihrer Schule zu Hause fühlen. Unser Ziel ist, dass WIR alle gemeinsam unsere Werte wertschätzen und leben.

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4. 67,5-Minuten-Modell

Das Stundenraster von 45 Minuten ist den Schulen über 100 Jahre lang vorgeschrieben worden. Es stammt aus einer Zeit, in der die Schulzeit in der Regel aus Vorträgen des Lehrpersonals und lehrerzentriertem Unterricht bestand. Moderne Unterrichtsformen zum schülerzentrierten, koope­rativen Lernen mit Partner- und Gruppenarbeit, Schülerexperimenten, einem regen Wechsel von Lern- und Vertiefungsphasen, der Umgang mit modernen Medien sowie Vorträgen von Schüle­rinnen und Schülern mit anschließender Diskussion benötigen mehr Zeit und Ruhe.

Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 versuchen wir, unsere Unterrichtszeiten zu optimieren und zu „entschleunigen“. Der Schulalltag ist hektisch und immer neue Anforderungen werden an die Schule herangetragen. Neben fachlichen Inhalten sollen auch viele weitere Kompetenzen im Unterricht vermittelt werden. Von unseren Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie über soziale und methodische Kompetenzen verfügen, neue Medien sicher beherrschen und Lernen als Lebensaufgabe selbständig organisieren können. Guter Unter­richt muss dabei auch individuelle Lernwege eröffnen und Phasen der Vertiefung und Sicherung beinhalten. All dies konnte aber im den bisherigen 45-Minuten-Modell immer schwerer erreicht werden. Daher haben wir nach reiflicher Überlegung beschlossen, das 67,5-Minuten-Modell zu erproben.

Was ist neu und was soll durch das 67,5-Minuten-Modell anders werden?

  • Es werden weniger Fächer am Tag unterrichtet.
  • Die einzelnen Stunden enthalten mehr Zeit für Übungs- und Vertiefungsphasen oder für Experimente.
  • Es gibt weniger Raumwechsel.
  • Die Taschen der Schülerinnen und Schüler werden leichter, da für einen Tag weniger Unterrichtsmaterialien benötigt werden.
  • Der Schultag wird nicht kürzer, es wird nicht weniger unterrichtet, aber der Tag wird ent­schleunigt und für alle Lehrenden und Lernenden ruhiger.

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5. Lernen zu Lernen – Die Bedeutsamkeit von Lernstrategien

Wir an der Franz-Dinnendahl-Realschule sind uns der Bedeutung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen bewusst. Im Sinne einer nachhaltigen Lern- und Handlungskompetenz ermöglichen diese eine fundierte Aneignung und Anwendung fachlichen Wissens. Langjährige Erfahrungen zeigen, dass die Voraussetzungen und Grundfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler in dem Bereich der Lern-­ und Arbeitsmethoden sehr heterogen sind. Vor allem unterscheiden sich die mitgebrachten Methoden oft von denen, die an der weiterführenden Schule eingesetzt werden. Als Konsequenz dieser Erfahrungen erscheint uns eine regelmäßige und systematische Schulung in diesem Bereich in allen Schulstufen als sinnvoll.

Auch die Lehrpläne sehen vor, dass Unterrichtsinhalte verstärkt in offenen Unterrichtsformen vermittelt werden. Dies setzt aber einen hohen Grad an Selbstständigkeit und eine Vielzahl von Methoden und Techniken bei den Lernenden voraus. Lernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen ermöglichen aber nicht nur einen hohen Grad an selbstständigem Lernen, sondern führen auch zu nachschulischer Handlungsfähigkeit im beruflichen und privaten Umfeld. Eine Schulbildung, die Schülerinnen und Schüler zur Bewältigung von Lebenssituationen befähigt, ist für uns unerlässlich. In den Anforderungsprofilen vieler Unternehmen stehen deshalb neben der selbstverständlichen Beherrschung fachspezifischer Kenntnisse vor allem Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und eigenständiges Lernen an oberster Stelle. Zur Vorbereitung auf lebenslanges Lernen möchten wir in Schule also vorrangig die Kompetenzen vermitteln, die unsere Schülerinnen und Schüler benötigen, um ihre eigenen Lernprozesse zu organisieren. Dem Prozess des Lernens sollte dabei ebenso viel Bedeutung beigemessen werden wie dem Produkt selbst.

Lernen zu Lernen an der Franz-Dinnendahl-Realschule

Mit dem Übergang in die Realschule wird ein erhöhtes Maß an Selbstständigkeit gefordert. Um diese Selbstständigkeit zu fördern, findet an der Franz-Dinnendahl-Realschule jedes Halbjahr ein Lernen-zu-Lernen-Tag für alle Klassen aller Jahrgänge statt. Der Tag wird i.d.R. vom Klassenlehrer durchgeführt und im Klassenverband abgehalten. Es bestehen bereits Materialordner für jeden Jahrgang, die jährlich ergänzt und aufgearbeitet werden, um der sich stets verändernden Schülerschaft und deren Bedürfnissen anzupassen. An diesem Schwerpunkttag befasst sich jede Schulklasse mit einem Baustein rund um das Thema „Besser Lernen“.

Themenbeispiele LzL-Tag:

Ø Mindmapping
Ø Plakatgestaltung
Ø Gutes Benehmen und Regeln einhalten
Ø Welcher Lerntyp bin ich?
Ø Lernen mit allen Sinnen
Ø Texte erschließen
Ø Präsentieren können

Darüber hinaus ist „Lernen zu Lernen“ (LzL) im 5. Jahrgang mit einer Stunde pro Woche fest im Stundenplan verankert, um grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten der Selbstorganisation zu vermitteln. Diese sind für die erfolgreiche Bewältigung des Lernpensums einer weiterführenden Schule unverzichtbar und fördern zusätzlich das selbstständige Lernen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen so die Möglichkeit, ihre Lernkompetenzen nicht „nebenbei“, sondern gezielt zu erhöhen und dadurch motivierter, konzentrierter und leistungsstärker arbeiten zu können. Für den erfolgreichen Start an der weiterführenden Schule behandeln wir Themen so, dass sie mit den Unterrichtsinhalten bzw. mit den Fächern und den dort genutzten Methoden verknüpft werden können.

Themenbeispiele LzL:

Inhaltsfelder Themenschwerpunkte
Rahmenbedingungen Umgang mit dem Schulplaner, Arbeitsplatz, Haus­aufgaben, Zeitmanagement, Schulta­sche packen
Konzentration Denksport, Entspannungstechniken, Erfas­sen von Aufgabenstellungen
Lerntypen Selbstdiagnose, mehrkanaliges Lernen, Merktechni­ken, Vokabeln lernen
Lesen 5-Schritt-Lesemethode, Texte markieren und struktu­rieren, W-Fragen stellen
Informationsbeschaffung/-bearbeitung Heftführung, Umgang mit Nachschlagewer­ken
Klassenarbeiten Das Lernen strukturieren, Aufgabenstellung erfassen
Gesprächsführung Gesprächsregeln, Konfliktbewältigung, bes­ser zuhö­ren

Weiterhin werden die Lernkompetenzen im täglichen Unterricht angewendet und damit gefördert und gefordert.

Ziel des Konzeptes ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sich mehr und mehr verantwortlich für den eigenen Lernprozess fühlen und ihre Aufgaben sorgfältig erledigen können, sodass am Ende Erfolgsergebnisse stehen. Dies ist in unseren Augen nur dann möglich, wenn die Kinder und Jugendlichen mit ihren individuellen Bedürfnissen und Lerntypen erkannt werden und von den Lehrkräften angeleitet werden, Methoden für das Lernen zu entwickeln, die ihrem Lerntyp entsprechen. Ein genauer Blick auf die jeweilige Schülerschaft ist somit unerlässlich.

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6. Wahlpflichtunterricht

Grundsätze für den Wahlpflichtunterricht nach den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW

Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen.

Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an. Bis zum Schuljahr 2019/2020 wurde die zweite Fremdsprache Französisch im Klassenverband eingeführt und konnte dann ab Klasse 7 im Wahlpflichtbereich weitergeführt werden. Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird die zweite Fremdsprache (Französisch in Klasse 6 nicht mehr im Klassenverband unterrichtet, sondern erst ab Klasse 7 im Wahlpflichtbereich.

Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule

  • ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik,
  • ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften,
  • ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.

URL: Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Realschule/Wahlpflichtunterricht/index.html

Aktueller Stand

In dem Schuljahr 2020/2021 werden die folgenden Wahlpflichtfächer unterrichtet:

Jahrgang Angebotene WP-Fächer
7
·      Technik
·      Naturwissenschaften (Biologie/ Chemie)
·      Sozialwissenschaften
·      Französisch
8
·      Technik
·      Naturwissenschaften (Biologie/ Chemie)
·      Sozialwissenschaften
·      Französisch
9
·      Technik
·      Naturwissenschaften (Biologie / Chemie)
·      Musik
·      Französisch
10
·      Technik
·      Naturwissenschaften (Biologie / Chemie)
·      Musik
·      Französisch

Vorgehensweise zur Wahl des Wahlpflichtunterrichts an der Franz-Dinnendahl-Realschule

Zunächst werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 6 sowie deren Erziehungsberechtigte zu Beginn des Schuljahres über die anstehenden Wahlen des vierten Hauptfaches informiert.

Im zweiten Halbjahr stellen an gesonderten Erkundungstagen die entsprechenden Fachlehrer ihr Wahlpflichtfach (WP-Fach) vor. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband jeweils eine Einführungsstunde Schnupperunterricht in jedem neuen WP-Fach, welches im darauffolgenden Schuljahr angeboten wird. In dieser Schnupperstunde werden alle Anforderungen für das entsprechende Fach vorgestellt sowie mögliche Thematiken bekannt gegeben. Im weiteren Verlauf erhalten die Schülerinnen und Schüler erste Einblicke in die Erarbeitung der Thematiken durch eine fachspezifische Schnupperstunde.

Unmittelbar nachdem diese Kennenlernstunden stattgefunden haben, erhalten die Schülerinnen und Schüler vorbereitete Wahlzettel, die sie in Absprache mit den Erziehungsberechtigten ausfüllen und fristgerecht abgeben müssen. Auf dem Wahlzettel geben die Schülerinnen und Schüler jeweils einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch an, da in bestimmten Kursen, wie zum Beispiel in Technik, nur eine begrenzte Schüleranzahl zulässig ist.

Die Schulleitung teilt im Anschluss die Schülerinnen und Schüler den entsprechenden Kursen zu.

Ein Kurswechsel kann nur in besonderen Ausnahmefällen einmalig und zeitnah mit einem schriftlichen formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der Schulleitung und ein freier Platz im gewünschten Kurs.

Leistungsanforderungen

Im Wahlpflichtunterricht werden die schriftlichen und sonstigen Leistungen der Schülerinnen und Schüler bewertet.

Schriftliche Leistungen

Jahrgangstufe Anzahl der Kursarbeiten pro Schuljahr
7 6
8 5
9 4
10 4

Einmal im Schuljahr ist ein Projekt (mit fest umrissener Aufgabenstellung und vorgegebener Auswertungsstruktur) als Ersatz für eine Kursarbeit erlaubt. Dieses Projekt muss jedoch vor Beginn von der Schulleitung genehmigt werden.

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7. Vertretungskonzept

Vorbemerkungen

Im schulischen Alltag ist der Vertretungsunterricht ein fester Bestandteil, der z.B. durch Klassen­fahrten, Unterrichtsgänge, Projekte einzelner Klassen, Exkursionen, Teilnahme an Wettbewer­ben, Prüfungen, Unterrichtsbesuche, Fort- und Weiterbildungen, Erkrankungen etc. entsteht.

Regelungen für den Vertretungsunterricht müssen getroffen werden, um den Ausfall von Unter­richtszeiten möglichst zu vermeiden.

Ziele des Vertretungsunterrichts

Qualität und Kontinuität von Unterricht sollen durch das vorliegende Konzept gewährleistet werden. Das Konzept soll durch eindeutig formulierte Grundsätze für den Vertretungsunterricht transpa­rente und nachvollziehbare Regelungen für alle an Schule beteiligten Akteure geben.

Grundsätze des Vertretungsunterrichts

a) Organisatorische Grundsätze

  • Frei werdende Lehrkräfte (bedingt durch Projekte, Exkursionen anderer Klassen, etc.) werden prinzipiell beim Einsatz im Vertretungsunterricht vorgezogen.
  • Eine Unterrichtsverlagerung vom Fachunterricht „freier“ Kolleginnen und Kollegen in die zu vertretende Stunde wird geprüft.
  • Vertretungsunterricht wird – soweit möglich – durch Mehrarbeit abgedeckt. Dabei wer­den möglichst Lehrkräfte eingesetzt, die Unterricht in der Klasse haben (oder hat­ten).
  • Außerdem sollen vorrangig Lehrkräfte, die das jeweilige Fach unterrichten, Vertre­tungsunterricht erteilen. Es kann jedoch auch ein fach- bzw. klassenfremder Einsatz in Vertretungsgruppen erfolgen.
  • In Ausnahmefällen kann eine Beaufsichtigung der Klasse durch die in der Nachbarklasse unterrichtende Lehrkraft erfolgen.
  • Vertretungspläne werden frühzeitig für den Folgetag erstellt und sind für die Schülerin­nen und Schüler im Schaukasten und für das Lehrpersonal im Lehrerzimmer einsehbar.
  • Im Falle eines längerfristigen Ausfalls einer Lehrkraft wird eine Vertretungsregelung ge­troffen, die auch mit einer Änderung des Stundenplans einhergehen kann.
  • Alle Klassen haben eine Co-Klassenleitung, die im Falle der Verhinderung der Klassen­leitung die Klassengeschäfte übernimmt.
  • In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird unvorhergesehener Unterrichtsausfall grundsätzlich vertreten.

b) Pädagogische/Inhaltliche Grundsätze

  • Bei einer geplanten Abwesenheit einer Lehrkraft stellt diese den Vertretungskräften Ar­beitsunterlagen zur Verfügung, damit eine konkrete inhaltliche Weiterführung des Unter­richts gewährleistet werden kann. Arbeitsmaterialien sind in diesem Falle zu hinterlegen.
  • In den kurzfristig anfallenden Vertretungsstunden (z.B. Krankmeldungen am selben Tag) versuchen die Lehrkräfte ebenfalls, Arbeitsaufträge zur Verfügung zu stellen und diese der Schule zukommen zu lassen (per E-Mail oder FDRS Info-App).
  • In diesem Schuljahr sollen folgende weitere Möglichkeiten für einen Vertretungsunter­richt erarbeitet und erprobt werden:
  • Die Fachkonferenzen der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erstellen einen Ord­ner für jede Jahrgangsstufe mit differenzierten Arbeitsmaterialien. Die bereitgestellten Materialien können im Idealfall zur gezielten Aufarbeitung individueller Leistungsdefizi­te oder aber auch zur besonderen Förderung von Leistungsstärken einzelner Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.
  • Alle Fachkonferenzen der „Nebenfächer“ erstellen ebenfalls Materialien für einen Ord­ner. Diese Arbeitsunterlagen müssen nicht unbedingt an die aktuellen Inhalte des Fachun­terrichts gekoppelt sein. Den zu bearbeitenden Arbeitsblättern sind eventuell Hilfen und/oder Möglichkeiten der Selbstkontrolle beigelegt.
  • Eine Kontrolle der bearbeiteten Materialien erfolgt durch den Fachlehrer in regelmäßigen Abständen.
  • Individuelle Förderung im Fach Deutsch (für alle Fächer) ist wie folgt angedacht:
  • „Bücherkoffer“: Kinder- und Jugendbücher werden gesammelt und stehen im Konferenz­raum für alle Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler wählen zu Beginn des Schuljahres ein Buch aus, das sie in zukünftigen Vertretungsstunden lesen wollen.
  • Nutzungsmöglichkeiten:
    • „Lesezeit“ für alle Schülerinnen und Schüler
    • „Lesetagebuch“ mit Zusammenfassungen, Nacherzählungen etc.
    • Abschreiben von Textabschnitten in „Schönschrift“
  • Ein weiterer Aspekt all dieser aufgezeigten Möglichkeiten ist die Förderung des eigen­verantwortlichen und selbstständigen Lernens.

Organisation der Vertretungsplanung

Eine reibungslose Vertretungsplanung unter Berücksichtigung der beschriebenen organisatori­schen, pädagogischen und inhaltlichen Grundsätze setzt die Festlegung von Prinzipien voraus, die diese Planung ermöglichen.

Für das Lehrpersonal gilt:

  • Geplante Abwesenheiten, die der Genehmigung durch die Schulleitung vor der endgül­tigen Buchung bedürfen (Fortbildungen, Klassenfahrten etc.), werden frühzeitig schrift­lich beantragt. Andere geplante Abwesenheiten (Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Projekte etc.) sollen so früh wie möglich - spätestens jedoch eine Woche vor dem Termin - schriftlich durch Einreichen des entsprechenden Formulars gemeldet werden. Davon ausgenommen sind Unterrichtsgänge, die während des eigenen Fachunterrichts durchgeführt werden.
  • Kurzfristige Krankmeldungen erfolgen ab 06:30 Uhr bis spätestens 7:15 Uhr des je­weiligen Tages telefonisch bei der Schulleitung und dem Vertretungsplaner. Die Informa­tion über eine Verlängerung von Krankmeldungen sollte bis 12:00 Uhr telefonisch er­folgen, damit die Abwesenheit der Lehrkraft noch im Vertretungsplan des kommenden Tages berücksichtigt werden kann.
  • Im Laufe eines Schultages kann es zu Aktualisierungen im Vertretungsplan kommen. Alle Kolleginnen und Kollegen unserer Schule informieren sich mehrfach täglich, ins­besondere vor dem Beginn und zum Ende ihres eigenen Unterrichtes, über den aktuellen Vertretungsstand.
  • Für den Vertretungsunterricht bekommt die Vertretungskraft entsprechende Arbeits­materialien im Büro des Vertretungsplaners.

Für die Schülerinnen und Schüler gilt:

  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen zu Beginn und zum Ende ihres Unterrichts den aktuellen Vertretungsplan zur Kenntnis.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht erforderlichen Mate­rialien bereit.
  • Eine Klasse, die Vertretungsunterricht hat, erscheint pünktlich an dem auf dem Vertre­tungsplan angegebenen Raum.

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8. Medienkonzept

Vorbemerkungen

Die Digitalisierung unseres Alltags, die weitreichende Folgen für das Leben und Lernen unse­rer Schülerinnen und Schüler hat, erfordert eine neue Gewichtung der medialen Unterrichts­inhalte. Fast alle Schülerinnen und Schüler nutzen ohnehin täglich Smartphones, Tablets und Computer und sind zumindest im häuslichen Umfeld immer im W-Lan-Netzwerk und somit online.

Deshalb sollte die zentrale Aufgabe der Schule sein, diese Medienaffinität der Jugendlichen sinnvoll zu kanalisieren, produktiv zu nutzen und unterstützend zu begleiten. Wir müssen unseren Schülerinnen und Schüler eine medienbezogene Reflexions- und Handlungskompe­tenz vermitteln. Sie sollen lernen, kritikfähig mit Mediensystemen umzugehen, diese sicher zu nutzen und effektiv als Ressource für ihre individuelle Biografie, besonders im Hinblick auf die Berufsfindung, auszuschöpfen.

Das Viersäulenmodell von Dieter Baake bildet die Grundlage unseres Medienkonzeptes. Hier wird die Vermittlung von anwendungsbezogenen, gestalteten Kompetenzen einerseits und das Erlernen eines mündigen Umgangs mit neuen Medien andererseits miteinander verbunden. Darauf aufbauend stützt sich der Medienkompetenzrahmen NRW (s. Medienkompetenzrah­men NRW)

Das Nutzen digitaler Medien hat in den letzten Jahren bei der Vermittlung von Wissen in al­len Fächern immer mehr zugenommen. Hierdurch hat sich die Struktur der Lernprozesse von unseren Schülerinnen und Schülern sehr verändert. Das Recherchieren von Fachinhalten im Internet, das Nutzen von Textverarbeitungsprogrammen zur Erstellung von Dokumenten, besonders von Bewerbungen und Online-Bewerbungen, werden in der heutigen Zeit vorausgesetzt. Dieser medialen Veränderung muss die Schule unbedingt Rechnung tragen, indem sie die Vorteile digitalen Lernens nutzt und Schülerinnen und Schülern beim Erlernen dieser Fähig­keiten unterstützt. Es geht hierbei nicht nur um den Umgang mit einschlägigen Programmen, sondern auch darum, Gefahren im Umgang mit dem Internet und den sozialen Netzwerken deutlich zu machen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, diesen Gefahren zu be­gegnen, das heißt, einen kompetenten Umgang mit Medien zu erlangen.

Unser Kernanliegen lautet daher: Was müssen unsere Schülerinnen und Schüler beherrschen, um in den Berufsalltag entlassen zu werden? Ebenso fordern die neuen Kernlehrpläne explizit den Einsatz der neuen Medien im Unterricht.

Der Begriff „Medienkompetenz“ darf nicht auf technische Fertigkeiten reduziert werden, son­dern muss als grundlegende Bildungsaufgabe von Schule verstanden werden, da es als neue Kulturtechnik betrachtet werden kann. Hier finden wir den Medienkompetenzbegriff nach Baake sehr treffend, der sich in vier Felder gliedert:

1. Dimension: Medienkritik

„Kritik“ bedeutet ursprünglich „unterscheiden“ und zielt darauf, vorhandenes Wissen und Erfahrungen immer wieder reflektierend einzuholen, und dies in dreifacher Weise: Zum einen (a) hat Medienkritik eine analytische Unterdimension. Problematische gesellschaftliche Pro­zesse, etwa Konzentrationsbewegungen, sollten angemessen erfasst werden können. Ebenso sollte „analytisch“ das Wissen vorhanden sein, dass sich private Programme weitgehend durch Werbung finanzieren und dies ohne Zweifel Konsequenzen für Programminhalte und Programmstrukturen hat. „Analytisch“ bedeutet also, ein Hintergrundwissen zu besitzen, das Medienentwicklungen nicht kritiklos hinnimmt, sondern „unterscheidend“ anwendet, um die eigene Medienkompetenz angemessen einsetzen zu können. Die (b) reflexive Unterdimension zum anderen zielt auf den Gedanken, dass jeder Mensch sein analytisches und sonstiges Wis­sen auf sich selbst und sein persönliches Handeln beziehen und anwenden können muss. Wir neigen gerade im Medienbereich schnell dazu, über „die anderen“ zu reden und uns selbst außen vor zu lassen. Analytische und reflexive Fähigkeit umfassen schließlich als dritte Unterdimension (c) ethisches Betroffensein, das analytisches Denken und reflexiven Rückbe­zug als sozialverantwortet abstimmt und definiert.

2. Dimension Medienkunde

Hier ist das pure Wissen über heutige Medien und Mediensysteme gemeint. Dies kann in zwei Unterdimensionen ausdifferenziert werden: (a) Die informative Unterdimension umfasst klas­sische Wissensbestände – etwa: Was ist ein duales Rundfunksystem? Wie arbeiten Journalis­ten? Welche Programmgenres gibt es? Nach welchen Grundsätzen wähle ich meine Programmvorlieben aus? Wie kann ich einen Computer für meine Zwecke effektiv nutzen? (b) Die instrumentell-qualifikatorische Unterdimension meint ergänzend die Fähigkeit, die neuen Geräte auch bedienen zu können, dazu gehört etwa das Sich-Einarbeiten in die Hand­habung einer Computer- Software, das Sich-Einloggen-Können in ein Netz und vieles mehr.

3. Dimension Mediennutzung

Auch dieses kann in doppelter Weise ausdifferenziert werden: (a) Es gibt eine rezeptiv-an­wendende Unterdimension (Programm-Nutzungskompetenz). Auch Fernsehen ist eine Tätig­keit, weil das Gesehene verarbeitet werden muss und oft in das Bildungs- und Bilderrepertoire eingeht. Nicht nur das Lesen von Texten, auch das Sehen von Filmen fordert heute Rezeptionskompetenz. Hinzu kommt als zweite Unterdimension (b) der Bereich des auffor­dernden Anbietens, des interaktiven Handelns: vom Fotografieren bis zum Erstellen eines Videofilms in der Gruppe gibt es heute eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, nicht nur rezeptiv-wahrnehmend die Welt zu erfahren, sondern auch interaktiv tätig zu sein.

4. Dimension Mediengestaltung

Hiermit ist gemeint, dass Medien sich ständig verändern, dies aber nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch inhaltlich, indem die Software die Möglichkeit bietet, neue Inhalte gestaltend einzubringen etc. Auch hier gibt es zwei Unterdimensionen: (a) die innovative (Veränderungen, Weiterentwicklung des Mediensystems innerhalb der angelegten Logik) und (b) die kreative (Betonung ästhetischer Varianten, das Über-die-Grenzen-der-Kommunika­tionsroutine -hinaus-Gehen, neue Gestaltungs- und Thematisierungsdimensionen). Hier kommt auch der Gedanke der Partizipationskompetenz zum Tragen: Wollen wir die so viel­fach ausdifferenzierte Medienkompetenz (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Me­diengestaltung) nicht subjektivindividualistisch verkürzen, müssten wir ein Gestaltungsziel auf überindividueller, eher gesellschaftlicher Ebene anvisieren, nämlich den Diskurs der In­formationsgesellschaft. Ein solcher Diskurs würde alle wirtschaftlichen, technischen, sozia­len, kulturellen, ethischen und ästhetischen Probleme umfassen, um so die „Medienkompe­tenz“ weiter zu entwickeln und integrativ auf das gesellschaftliche Leben zu beziehen.

In kaum einem Beruf ist ein Arbeiten ohne einen Computer mehr möglich. Daher räumen wir dieser Schlüsselqualifikation an der Franz-Dinnendahl Realschule einen ähnlich hohen Stel­lenwert ein wie der Berufsorientierung. Wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern ein Basiswissen vermitteln, das sie befähigt, in Ausbildung, Beruf, Alltag und Freizeit die Fähig­keit in der Handhabung technologischer Geräte eine sichere Grundbildung zu erlangen. Wir wollen Medienkompetenz vermitteln.

Weiterentwicklung der Digitalisierung an der FDRS

FDRS Info-App

Durch die Initiative von Frau Zeumer wurde an der FDRS im Juli 2018 eine App eingeführt, die speziell auf die FDRS abgestimmt wurde. Im Mittelpunkt der App steht ein Messenger, der es den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern erleichtert, Informationen zeitnah zu versenden und zu erhalten. Einzelne Klassenchats, gesichert durch einen PIN, vereinfachen die Kommunikation enorm. Die App wird von allen am Schulleben Beteiligten intensiv genutzt und wertgeschätzt.

Klassenpadlet

Während des ersten Lockdowns (ab dem 17.03.2020) haben wir digitale Pinnwände eingeführt (Klas­senpadlets), um mit unseren Schülerinnen und Schülern effektiver im Distanz- und Wechselunterricht zu arbeiten. Die Schülerinnen und Schüler haben somit die Möglichkeit, über einen Link das Padlet ihrer Klasse aufzu­rufen. Die digitale Pinnwand wird von den Lehrerinnen und Lehrern mit den Unterrichtsinhalten der jeweiligen Fächer gefüllt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten somit ihre Aufgaben und andere wichtige Informationen so­wohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht.

Videokonferenzen

Seit Mitte Dezember 2020 finden die wöchentlichen Lehrerkonferenzen als Videokonferenzen über die App „Zoom“ statt. Seit Januar 2021 werden im Distanzunterricht Videokonferenzen mit den Schülerinnen und Schülern genutzt. Anfangs vor allem von den Klassenleitungen, seit Februar 2021 finden in allen Hauptfächern und im Fach „Werteerziehung“ sowie in den Wahlpflichtkursen wöchentlich verpflichtende Videokon­ferenzen statt. Diese werden durch freiwillige Angebote in den Haupt- und Nebenfächern er­gänzt. Die Schülerinnen und Schüler haben einen Stundenplan, der ihnen bei der Tagesstruktur hilft. Dabei nut­zen wir den Anbieter „Senfcall“. Basierend auf BigBlueButton bietet „Senfcall“ eine datenspar­same, ohne Installation nutzbare und DSGVO konforme Open-Source Lösung.

FDRS-App-Café

Das Lehren und Lernen mittels digitaler Medien kann nur dann gelingen, wenn wir diese lern­förderlich einbringen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Weiterentwicklung der digi­talen Kompetenzen von uns Lehrkräften.

In unserem Kollegium ist viel verborgenes Wissen vorhanden. Mit der Idee des App-Cafés möchten wir diese Potenziale für das gesamte Kollegium nutzbar machen, um gemeinsam mit der digitalen Schulentwicklung Schritt halten zu können. Wir möchten einen Raum schaffen, in dem wir voneinander und miteinander lernen. Ebenfalls können wir uns gegenseitig bei der Nutzung digitaler Medien im Schulalltag unterstützen - z.B. bei der Einführung digitaler Tools in den Unterricht oder bei der Unterrichtsplanung.

Durch eine kollegiumsinterne Online-Umfrage sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das App-Café in einem 14-tägigen Rhythmus und in einem zeitlichen Rahmen von ca. 30-60 Mi­nuten stattfinden sollte. Um eine Überfrachtung an Input zu verhindern, wird in jeder Sitzung nur eine kleine Auswahl an Tools oder Apps vorgestellt. Die Inhalte sollen schließlich mög­lichst zeitnah (im eigenen Unterricht) ausprobiert werden.

Das App-Café findet mit kurzen Wegen dort statt, wo das Wissen genutzt werden soll – im Klassenraum. Zur Anmeldung werden digitale Anmeldemöglichkeiten über das App-Café-Padlet geschaffen. An dieser Stelle können alle Kolleginnen und Kollegen sich mit einem Thema bzw. mit ihrer App oder ihrem Tool eintragen, welches vorgestellt werden soll. Die freiwillige Teilnahme wird ebenfalls im Padlet festgehalten, um über die Plenumsgröße in­formiert zu sein.

Durch die regelmäßige Durchführung kann ein breites Spektrum verschiedener Themen und Kompetenzen geboten werden. Ein zielorientierter Austausch sowie ein guter „Werkzeug­kasten“ für den digitalen Unterricht sind unsere Basis für ein lebendiges App-Café.

Lehrerfortbildungen

Die Stadt Essen hat im November 2020 jeder Lehrkraft ein iPad zur Verfügung gestellt. Grundlegende Funktionen des iPads wurden im Rahmen von Mikrofortbildungen durch den Leiter des Digitalisierungsteams der FDRS im Rahmen von zwei Lehrerkonferenzen durchge­führt. Allen Kolleginnen und Kollegen wurde somit die Verwendung grundlegender Steue­rungselemente sowie die Arbeit mit AirDrop und auch das Erstellen von QR-Codes vermittelt. Darüber hinaus wurden grundlegende Tools wie z.B. learningapps oder Classroomscreen vorgestellt. 

In einem weiteren Schritt erfolgte im Rahmen eines pädagogischen Tages eine Fortbildung zu digitalen Technologien im Unterricht. Dazu standen dem Kollegium für 24 Stunden alle auf der Plattform fobizz (Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://fobizz.com/) verfügbaren Fortbildungen kostenlos zur Verfü­gung. „Auf fobizz teilen Lehrkräfte, Trainer und Medienpädagogen ihr Wissen zum Einsatz digitaler Medien. In Online-Fortbildungen geben sie ihre Erfahrungen an Kolleginnen und Kollegen weiter und vermitteln digitale Kompetenzen und didaktische Fähigkeiten, um digi­tale Technologien sinnvoll im Unterricht einzusetzen und zu thematisieren“ (fobizz - 101skills GmbH).

Ebenfalls konnte im Monat Dezember der Adventskalender mit Mikrofortbildungen zu digi­talen Tools im Unterricht genutzt werden. Darüber hinaus erhielt das Kollegium die Möglich­keit, am „Festival of Learning“ (Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://festivaloflearning.online/ ) im Januar und Februar 2021 teilzunehmen. Veranstalter ist Apple Authorised Education Specialists, ein von Apple autorisierte Fachhandelspartner, der auf den Bildungsbereich spezialisiert ist und Schulen bei Lehrerfortbildungen unterstützt. Hier wurden diverse Fortbildungen zur Nutzung des iPads als flexibles Werkzeug für kreatives Lernen und Unterrichten angeboten.

Medienkompetenzrahmen NRW - Medienerziehung der Schüler/innen

Ziel der Medienkompetenz bzw. -erziehung ist sowohl der sichere, kreative und verantwor­tungsvolle Umgang mit Medien als auch die Vermittlung informativer Grundbildung.

Die Grundlage unserer Arbeit stellt die Neufassung des Medienkompetenzrahmens dar, der sechs Kompetenzbereiche umfasst: Bedienen und Anwenden, Informieren und Recherchieren, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren, Analysieren und Reflektie­ren sowie Problemlösen und Modellieren. Diese digitalen Schlüsselqualifikationen werden den Schülerinnen und Schülern bis zum Ende ihrer Schullaufbahn fächerübergreifend ver­mittelt. Dabei werden sowohl schulische als auch außerschulische Lernorte mit einbezogen.

Die Landesanstalt für Medien NRW bietet in diesem Rahmen das Onlineportal internet-abc.de an, welches Material zu Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte, Informationen für Eltern und Lernmodule für Schülerinnen und Schüler beinhaltet. Diese Materialien richten sich an Schülerinnen und Schüler der 3.-6. Klasse, können aber unseres Erachtens bis Klasse 7 an unserer Schule genutzt werden.

Umfangreich und informativ bieten sich themenbezogen zudem die Angebote auf der Inter­netdarstellung von klicksafe an, auf der Erarbeitungen mehrerer Landesanstalten für Medien in Kooperation mit dem ZDF zu finden sind.

Des Weiteren haben wir an unserer Schule ein Digitalisierungspadlet mit einer umfangreichen Spalte zum Thema Medienerziehung.

Die Befragung der Schülerinnen und Schüler nach ihren Mediennutzungsgewohnhei­ten (edkimo ) bietet einen Anfang, um zunächst einen Einblick in die aktuelle und relevante Medienwelt der Schülerinnen und Schüler zu gewinnen und dementsprechend Inhalte und Aufbau der Medienerzie­hung an unser Schule Schritt für Schritt weiterzuentwickeln.

Projekt #netzTalente Ruhr

Ab Mai 2021 wird unsere Schule am Projekt „#netzTalente Ruhr“ der Talentmetropole Ruhr teilnehmen. Dazu werden zunächst interessierte Kollegeninnen und Kollegen fortgebildet, um dann im Schuljahr 2021/22 Projekte zu entwickeln und durchzuführen.

Hate Speech, Cybermobbing, Fake News sind ein Teil unserer digitalen Welt. Wie erkennen wir diese Phänomene und wie gehen Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pdagogen verantwortungsvoll damit um?

#netzTalente Ruhr verbindet digitale und soziale Kompetenzen bei Jugendlichen. Das Projekt stärkt die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, um sich aktiv gegen Hate Speech, Fake News und Cybermobbing und für ein demokratisches Miteinander zu engagieren. Das Engagement kann dabei sowohl online als auch offline stattfinden.

Das Besondere an #netzTalente Ruhr: Die Schülerinnen und Schüler erproben sich früh in realen und di­gitalen Lernorten, lernen sich mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Interessen besser kennen, erfahren Selbstwirksamkeit und erhalten kritische Einblicke in die digitale Welt: Alles wich­tige Aspekte bei der Vorbereitung auf den Einstieg in das Berufsleben. Bei Schülertrainings und anderen Zusatzveranstaltungen der TMR erhalten die Jugendlichen außerdem Kontakte zu Unternehmensvertretern aus der Region und anderen außerschulischen Partnern.

#netzTalente Ruhr ist ein Kooperationsprojekt der TalentMetropole Ruhr mit der Stiftung Lernen durch Engagement.

iPads im Unterricht

An der Franz-Dinnendahl-Realschule verfügen wir über einen Informatikraum mit 16 Ar­beitsplätzen. Aufgrund fehlender Lehrkräfte und geringer Ausstattung findet aktuell nur in der Jahrgangsstufe 7 Informatikunterricht (informatische Grundbildung) statt. Die Stadt Essen hat im Herbst zwei Tablet-Koffer mit jeweils 16 iPads geliefert. Die damit einhergehenden Veränderungen im Unterricht sowie deren Umsetzung werden aktuell intensiv im Kollegium diskutiert. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Medienerziehung, Administration und Unterrichtsentwicklung.

Im Dezember 2020 wurden für alle Lehrerinnen und Lehrer iPads als Dienstgeräte geliefert. Außerdem haben wir als Schule 65 iPads für unsere Schülerinnen und Schüler erhalten. Diese wurden nach pädago­gischen Kriterien an die Schülerinnen und Schüler als Leihgeräte verteilt.

Mit iPads im Unterricht begeben sich alle Beteiligten auf neue Wege. Lehrende und Lernende sind neugierig auf die Möglichkeiten der Tablet-Computer und haben beschlossen, deren Er­trag für das fachliche Lernen zu erproben. Weil es sich um eine Testphase handelt, müssen Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer besonders nachsichtig mitei­nander sein, wenn nicht gleich alles klappt.

Möglicherweise können Schülerinnen und Schüler das iPad schneller und souveräner bedienen als die Lehrkräfte. Mit Sicherheit aber bleibt es dabei, dass die Lehrenden einen fachlichen Vorsprung vor den Lernenden haben. Alle Beteiligten können ihre Stärken einbringen und zum Gelingen des Unterrichts beitragen. Schülerinnen und Schüler unterstützen die Lehrkraft und Mitschüler in der Handhabung der iPads. Oder sie machen Vorschläge, wie sich das iPad im Lernprozess nutzen lässt, indem sie z.B. Erfahrungen aus anderen Unterrichtsfächern ein­bringen. Für die Sicherung des Lernerfolgs, des fachlich und sachlich angemessenen Ver­ständnisses, bleibt die Lehrkraft verantwortlich. Deshalb entscheidet jede Lehrkraft auf der Grundlage von Kerncurricula und Fachkonferenzbeschlüssen nach pädagogischem Ermessen selbst, wie häufig und in welchen Unterrichtssituationen das iPad eingesetzt wird.

Am Ende der Pilotphase werden wir gemeinsam feststellen, was gut funktioniert und Vorteile gebracht hat und was verändert werden muss.

Unsere Ziele:

Wir entwickeln Schlüsselkompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler, die für die Lern-, Lebens- und Berufswelt der 21. Jahrhunderts von zunehmender Bedeutung sind (“21st Century Skills”):

  • Kommunikation – sich zielgerichtet austauschen
  • Kreativität – Ideen entwickeln und festhalten
  • Kollaboration – gemeinsam Aufgaben bewältigen
  • Kritisches Denken – Informationen hinterfragen und das eigene Handeln reflektieren

Medienkompetenz umfasst für uns mehr als die Bedienung von Software und Geräten.

  • Wir versetzen die Schülerinnen und Schüler in die Lage, für jede Aufgaben-, Frage- oder Problemstellung das geeignete Medium auszuwählen.
  • Wir fördern die Entwicklung von Strategien, Gesuchtes effektiv zu finden sowie Frage- und Problemstellung effizient anzugehen.
  • Die Schülerinnen und Schüler lernen, Internetquellen kritisch zu prüfen und die Relevanz von Informationen einzuschätzen.

Die iPads sind Werkzeuge im Unterricht, kein Selbstzweck.

  • Die Vermittlung der fachlichen Lehrinhalte steht im Vordergrund. Hier machen wir keine Abstriche.
  • Es wird weiterhin die eigene Handschrift eingeübt.

Die iPads unterstützen eine zeitgemäße Lernkultur.

  • Schüleraktivierung, Steigerung der Motivation z.B. durch das professionelle Aussehen der eigenen Lernprodukte oder das unmittelbare Feedback zu Übungsaufgaben
  • Differenzierung, Individualisierung der Zugänge und Aufgaben z.B. durch die einfachere Verfügbarkeit einer größeren Zahl von Materialien, Aufgaben oder Lernwegen
  • Förderung der Selbständigkeit, z.B. durch Übungen mit Selbstkontrolle oder die selbststän­dige Entscheidung für eine geeignete Form der Erarbeitung und Ergebnispräsentation
  • Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern, miteinander und voneinander lernen, indem z.B. Lernergebnisse von Einzelnen oder Kleingruppen in der Klasse projiziert und mit Mitschülerinnen und Mitschülern ausgetauscht werden oder mehrere Schülerinnen und Schü­ler gemeinsam an einem Dokument arbeiten
  • Anschaulichkeit durch die Verfügbarkeit multimedialer Inhalte

Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler auf eine Studien- und Berufswelt vor, in der Computer alltägliche Arbeitsgeräte sind.

  • Unsere Schülerinnen und Schüler lernen Computer (in jeder Form) als normales Hand­werkszeug zu begreifen, die mehr sind als faszinierende und ablenkende Spielzeuge.
  • Wir vermitteln Grundfertigkeiten der Recherche, des Austauschs und der Präsentation von Informationen mithilfe digitaler Systeme.

Unsere Schülerinnen und Schüler bauen eine kritische Medienkompetenz auf.

  • Schülerinnen und Schüler nutzen das Potenzial digitaler Lernmedien, sie lernen aber auch Risiken und Gefahren zu vermeiden.
  • Wir vermitteln einen sicherheitsbewussten Umgang, beispielsweise mit Passwörtern und persönlichen Daten.
  • Unsere Schülerinnen und Schüler übertragen die Regeln eines friedlichen und respektvollen Miteinanders auch auf digitale Zusammenhänge, respektieren auch im Netz die Persönlich­keitsrechte anderer und treten Cybermobbing entgegen.
  • Wir sensibilisieren sie für die Themen Datenschutz, Jugendschutz und Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Lizenzrecht.
  • Wir fördern eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen und moralisch-ethischen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Schlagworten „Digitalisie­rung“, „Industrie 4.0“ und „Arbeiten 4.0“.

Bei diesem Projekt der Schulentwicklung gehen wir so vor:

Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Wir wollen den Unterricht langfristig und nachhaltig verändern und gehen deshalb schrittweise vor. Die Größe und Geschwindig­keit der Schritte hängt dabei von der jeweiligen Lehrkraft und Lerngruppe ab.

1. Schritt: Ersetzung analoger Materialien durch digitale

z. B. elektronische Wörterbücher und Nachschlagewerke, Projektion mit Beamer statt Overheadprojektor, Bildmaterial im Internet finden statt in Zeitschriften, digitales Aufgabenblatt statt auf Papier

2. Schritt: Erweiterung der Lernmöglichkeiten

z.B. Test nicht auf Papier, sondern z.B. mit App Socrative → grafische Auswertung, direktes Feedback an die Schüler

3. Schritt: Veränderung der Lernwege

z.B. kollaboratives Arbeiten mit der App BaiBoard; Rezeption und Produktion von Lernvideos

4. Schritt: Neudefinition des Unterrichts und der Lernkultur

z.B. digitale Unterrichtsorganisation, Flipped Classroom, Game based Learning (Ver­mittlung von Wissen durch Spiele)

Diese Werkzeuge bietet das iPad in der Grundausstattung und so wollen wir es einset­zen:

Das iPad ist ein Notizbuch und enthält eine Textverarbeitung.

  • Per Bildschirmtastatur oder mit einem speziellen Stift auch handschriftlich können mit dem iPad Ideen und Ergebnisse schriftlich festgehalten werden.
  • Die digitale Form erleichtert z.B. die kooperative Überarbeitung von Texten.

Das iPad enthält eine Tabellenkalkulation.

  • Grafische Darstellung von Daten, z.B. im natur- und sozialwissenschaftlichen Bereich so­wie im Sportunterricht.
  • Sensibilisierung für die Manipulation der Wirkung von Daten durch deren Aufbereitung

Das iPad ist ein Zugang zum Internet.

  • Recherche von Information
  • Präsentation von Ergebnissen

Das iPad ist ein Präsentations- und Kommunikationsmittel.

  • Austausch von Ergebnissen per AirDrop
  • Präsentation des eigenen Bildschirminhalts per AppleTV und Beamer im Klassenraum
  • gemeinsame Arbeit an der gleichen Datei

Das iPad ist eine Fotokamera.

  • Erarbeitung von Inhalten (z.B. Fotografie, Bildergeschichten)
  • Dokumentation, Archivierung (Tafelbilder, handschriftliche Aufzeichnungen, Lernplakate,

Standbilder im Literaturunterricht)

  • Präsentation (Fotoserien, Standbilder, Versuchsaufbau, Beschriftung von Fotos)

Das iPad ist eine Videokamera und ein Schnittcomputer.

  • Lerninhalte anderen erklären, Erklärvideos erstellen
  • Spielszenen im Sprachunterricht
  • Slowmotion und Zeitraffer machen im naturwissenschaftlichen Unterricht langsame und

schnelle Prozesse sichtbar

  • Bewegungsanalyse im Sportunterricht
  • Selbstregulation durch Videofeedback

Das iPad kann Tonaufnahmen machen.

  • Interviews
  • Gedichtvertonung
  • Hörspiel
  • Audiofeedback, Übung des Vorlesens, der Aussprache im Sprachunterricht

Das iPad kann Fotos, Tondokumente und Videos abspielen.

  • Bildanalyse (Kunst, Werbeanalyse in Deutsch und Politik)
  • Bildvergleich
  • Filmanalyse
  • Vortragsweise professioneller Sprecher

Das iPad ist ein Wörterbuch der deutschen Sprache.

  • Das eingebaute Wörterbuch aus dem Duden-Verlag erklärt Bedeutungen, gibt aber auch Hinweise zur Grammatik eines Wortes, das man markiert und anklickt.

Das iPad kann deutsche und fremdsprachige Texte vorlesen.

  • vorgelesene Texte als Hörverstehensübung
  • Selbstdiktat im Rechtschreibunterricht

Mit dem iPad kann man Musik machen.

  • Garageband-App

Darüber hinaus ermöglicht das iPad den Einsatz zahlreicher fachspezifischer Lernpro­gramme.

  • z.B. Geogebra, dynamische Geometriesoftware für den Mathematikunterricht
  • Vokabeltrainer und Grammatikübungen im Sprachunterricht
  • Bei der Auswahl von fachspezifischen Apps sind die Lehrkräfte besonders kostenbewusst.
iPad Regeln Tipps und Tricks Checkliste

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9. Gender–Konzept

Ziel des Gender-Konzepts:

Da es aufgrund der Geschlechterrollen immer noch Bevorzugungen und Benachteiligungen gibt, soll auf einen gleichberechtigten Umgang mit Schülerinnen/ Lehrerinnen und Schülern/ Lehrern hingewirkt werden.

Die Institution Schule hat die wichtige Funktion, die gegenwärtigen Einstellungen und rollen­typischen Ansichten bewusst zu machen, um die Emanzipation der Geschlechter in unserer Ge­meinschaft zu fördern (aus: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe 1 – Realschule).

Die zwei wichtigsten Handlungsfelder in der Schule:

1. Gendersensibler Unterricht:

Die Unterrichtsinhalte sollen möglichst so ausgewählt werden, dass sie zur kritischen Auseinan­dersetzung mit den Geschlechterrollen anregen. So kann beispielsweise im Deutschunterricht darauf geachtet werden, dass die Themen der besprochenen Lektüren sowohl Jungen als auch Mädchen ansprechen oder abwechselnd eines der Geschlechter stärker berücksichtigt wird. Un­terrichtsinhalte sollen gleichermaßen Mädchen und Jungen ansprechen:

  • Rollengegenerfahrungen werden bewusst gemacht.
  • Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, sich auch mit geschlechteruntypischen The­men auseinanderzusetzen.
  • Unterrichtsinhalte sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen an­regen.
  • Neue Lehrmittel sollen Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen.
  • Leistungen sollen frei von mädchen- und jungentypischen Verhaltenszuschreibungen ge­wertet werden.
  • In der Leistungserwartung sollen Rollenklischees vermieden werden. So sollte z.B. sozia­les Engagement nicht nur an Mädchen herangetragen werden und technische und sportli­che Anforderungen nicht bevorzugt an Jungen.

Folgende Vorgehensweisen sollen bei der Unterrichtsgestaltung berücksichtigt werden:

  • gleichmäßige Beteiligung von Jungen und Mädchen
  • Bildung von Zufallsgruppen bei der Sitzordnung und bei Gruppenarbeit
  • gleichmäßige Verteilung von Klassendiensten
  • unterschiedliches Störverhalten von Jungen und Mädchen hinterfragen und methodisch auf­fangen
  • Übungen zur sprachlichen Bearbeitung von Konflikten
  • eine Sprachkultur pflegen, die beide Geschlechter berücksichtigt

Auch bei der Bildung von neuen 5er Klassen sollte darauf geachtet werden, Jungen und Mädchen gleichmäßig in den Klassen zu verteilen.

Für die Zukunft ist angedacht, den Aspekt der gendersensiblen Bildung auch in den schulinternen Lehrplan zu verankern und diesen in einer gesonderten Spalte auszuweisen. Dadurch soll sichtbar wer­den, welche geschlechterspezifischen Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Unterricht be­handelt werden können.

2. Schulisches Leben:

Sprache und Kommunikation:

Im Sinne des Gender Mainstreaming muss der Sprachgebrauch zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern sowie dem gesamten Schulpersonal frei sein von sexisti­schen Äußerungen.

Die Schule hat eindeutige Regeln für den Umgang miteinander festgelegt (vgl. schulische Leitli­nien), fordert diese konsequent ein und reagiert bei Regelverstößen direkt (vgl. z.B. Trainings­raumkonzept).

Eine gleichmäßige Verteilung von weiblichen und männlichen Mitgliedern in schulischen Gre­mien soll angestrebt werden.

Wir haben ein kollegiales und vertrauensvolles Klima zwischen Lehrerinnen und Lehrern und dienen so den Schülerinnen und Schülern als nachahmenswertes Vorbild.

Die Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Entwicklung und Realisierung des Gender- Konzepts durch die Reflexion der eigenen Rolle und Weitergabe im schulischen Leben.

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10. Inklusion

An der Franz-Dinnendahl-Realschule werden im laufenden Schuljahr 2020/21 40 Kinder, verteilt auf 14 Klassen, mit den Unterstützungsbedarfen Lernen (LE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE), Geistige Entwicklung (GG), Sprachliche Qualifikation (SQ), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) unterrichtet.

Zuständig für die Förderung sind zwei Sonderpädagoginnen sowie eine Sozialpädagogin.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bei weniger Stunden von Sonderpädagogen/-innen) wurde das Inklusionskonzept im Mai 2020 überarbeitet (siehe Anhang).

Beratung und Förderung durch die Sonderpädagoginnen findet im Schwerpunkt in den Jahrgängen 5 und 6 statt. Für alle Lehrkräfte findet regelmäßig ein Mal pro Woche eine Beratungsstunde statt. Für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf findet Förderung im „Lernbüro“ (oder zum Teil alternativ in einem Differenzierungsraum) statt.

Wesentliche Aspekte der Arbeit im Lernbüro:

Das Lernbüro ist täglich von der 1. bis zur 4. Stunde besetzt. Die Schülerinnen und Schüler kommen nach Absprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit Material in das Lernbüro. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu angeleitet, ihr Lernen selbständig zu organisieren. Zudem finden im Lernbüro die Wahlpflichtkurse und spezielle Förderstunden für einige Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf statt.

Die Arbeit im Lernbüro wird in einem Plan dokumentiert.

Im Anhang befindet sich das Inklusionskonzept: Stand Mai 2020

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11. Fördermaßnahmen

11.1 Ergänzungsstunden

Unsere Schule bietet in der Erprobungsstufe besondere Fördermaßnahmen an, damit alle Schülerinnen und Schüler so gefördert und gefordert werden, dass sie an der Schulform Realschule verbleiben können. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsfächer, Lernangebote und Unterrichtsmethoden der Realschule heran.

In je drei Erprobungsstufenkonferenzen und mindestens zwei pädagogischen Klassenkonferenzen wird die Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler besprochen. Die soziale und intellektuelle Entwicklung des Kindes wird begleitet und der Kontakt zu den Eltern wird regelmäßig gesucht.

Zusätzlich zur Binnendifferenzierung in den einzelnen Unterrichtsfächern gibt es Ergänzungsstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Diese Ergänzungsstunden gibt es auch in der 10. Jahrgangsstufe, um alle Schülerinnen und Schüler optimal auf die Zentralen Abschlussprüfungen vorzubereiten.

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11.2 Hausaufgabenbetreuung

Als Kooperationspartner der Franz-Dinnendahl-Realschule ist der cse Essen Mitte e.V. für die Übermittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 zuständig. Der cse ist eine gGmbH in Essen, die sich aus zwei Gesellschaften zu gleichen Teilen zusammensetzt: der Cari­tasverband für die Stadt Essen e.V. und der Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. (SkF).

Zu Beginn der Betreuung besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in der Cafeteria zu essen. Außerdem werden den Schü­lerinnen und Schülern zusätzlich jeden Tag kleine Snacks angeboten.

Das Team der Übermittagsbetreuung der FDRS besteht aus einer Gruppe von acht pädagogisch qualifizierten Fach- sowie Lehrkräften der Schule. Es befinden sich jeden Tag vier Betreuer in der Zeit von 13-15 Uhr im Betreuungsraum, um den Schülerinnen und Schülern bei den Hausaufgaben zu helfen.

Diese Arbeit steht im Vordergrund und wird zuerst von den Betreuern koordiniert. Anhand des Klassenbuchs wird überprüft, was aufgegeben wurde und anschließend werden die Hausaufgaben bei allen Schülerinnen und Schülern kontrolliert.

Wenn die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben vorgezeigt haben, können sie in den Nebenraum ge­hen, damit die anderen in Ruhe weiterarbeiten können. In dieser Zeit kann das Spielesortiment genutzt werden. Im Anschluss an die Erledigung der Hausaufgaben können Bewegungsangebote in der Turnhalle oder auf dem Schulhof wahrgenommen werden. Wer sich daran nicht beteiligen möchte, kann mit den anderen Betreuern im Raum bleiben und weiterspielen. Die Betreuung endet jeden Tag um 15 Uhr.

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11.3 Lerninsel

Im 2. Halbjahr des Schuljahres 2018/19 wurde für die Stufen 7 bis 10 (ergänzend zur Hausaufgabenbetreuung für die Stufen 5 und 6) eine Lerninsel eingerichtet. Dafür wurde ein bestehender Klassenraum gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern aus dem Inklusionbereich umgestaltet, um eine schöne Arbeits- und Lernatmosphäre zu schaffen.

Aktuell haben Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 an vier Nachmittagen in der Woche im Zeitraum von 13:15 bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, in ruhiger und entspannter Arbeitsatmosphäre, alleine oder mit Freunden, zu lernen und ihre Hausaufgaben zu machen. Betreut wird die Lerninsel von einer Sozialpädagogin und studentischen Hilfskräften, die für Nachfragen zu den Hausaufgaben/ Unterrichtsinhalten zur Verfügung stehen.

Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot für unsere Schülerinnen und Schüler. Durch die gestiegene Nachfrage im Schuljahr 2020/21, insbesondere im Jahrgang 7, ist nun allerdings eine Anmeldung erforderlich.

Nach Erledigung der Hausaufgaben bleibt auch Raum für einen lockeren Austausch miteinander. Die Schülerinnen und Schüler nutzen diesen Austausch, sowohl untereinander als auch mit den betreuenden Fachkräften, sehr gerne und verweilen häufig trotz erledigter Hausaufgaben bis zum Ende der Betreuungszeit in der Lerninsel.

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11.4 Lernförderung

Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes haben, haben bei entsprechendem Bedarf die Möglichkeit auf individuelle (vom JobCenter finanzierte) Lernförderung, die von Fachkräften in Kleingruppenform durchgeführt wird.

Wir dienen dabei als Bindeglied zwischen Elternhaus und Nachhilfe-Einrichtung, da wir zu diesem Zweck mit dem cse (Caritasverband für die Stadt Essen e.V. und Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V.) zusammenarbeiten, der sich um die Abrechnung mit dem JobCenter und die Einstellung der Fachkräfte kümmert. Eingebettet wird die Lernförderung in unsere Hausauf­gabenbetreuung im Nachmittagsbereich, so dass keine zusätzlichen Wege für Nachhilfestunden entstehen. Damit möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund ihrer Lebensumstände und Potenziale ganzheitlich begleiten.

Für den Abwicklungsprozess haben wir eine konkrete Ansprechpartnerin aus dem Kollegium, die beim Ausfüllen der Anträge unterstützt und sich um die Kommunikation und Koordination mit dem cse kümmert. Dazu zählen die Dokumentation über teilnehmende Schülerinnen und Schüler, geförderte Fächer, die Dauer der Lernförderung, Absprachen und Austausch mit den durchführenden Fachkräften sowie die Zusammenstellung und Weiterleitung der Anträge.

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11.5 Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)

Die Franz-Dinnendahl-Realschule Essen nimmt sich der Aufgabe an, Schülerinnen und Schüler mit „besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ zu unterstützen und zu fördern. Dazu wurde von zwei Deutschkolleginnen ein Konzept entwickelt, welches als Grundlage für eine bestmögliche Förderung dient. In dem Konzept werden schulinterne Vereinbarungen getrof­fen und pädagogische Maßnahmen festgelegt. Unser Ziel soll es sein, Schülerinnen und Schüler mit „besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ gezielt und kontinuierlich zu fördern. Es ist unser Anliegen, ihre Nachteile auszugleichen und sie vor Misserfolgen und Versagensängsten zu schützen. Wir wollen erreichen, dass Diagnose, indivi­duelle Förderung und Überprüfung des Lernerfolges aufeinander abgestimmt werden, so dass eine intensive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten realisiert werden kann.

Das LRS-Konzept der Franz-Dinnendahl-Realschule beruht zum einen auf dem LRS-Erlass 14 – 01 Nr. 1 (Stand: 01.04.2015) aus der BASS und auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007 basieren. Das LRS-Konzept wurde im März 2020 fertiggestellt und befindet sich im Anhang.

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11.6 Talentförderung

Durch die Teilnahme am ehemaligen „BuddY-Programm“ haben wir vielfältige Informations- und Austauschan­lässe mit der TalentMetropole Ruhr, die unterschiedliche Förderangebote für Schülerin­nen und Schüler aus dem Ruhrgebiet anbietet.

Dazu zählt auch das Schülerstipendienprogramm RuhrTalente mit dem Schwerpunkt auf Bildung und Ausbildung. Dabei können Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 8 bis zum Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums gefördert werden. Das Programm setzt sich aus fünf Handlungsfeldern zusammen:

  • Orientierung schaffen
  • praktische Erfahrungen sammeln
  • Politik und Gesellschaft gestalten
  • Kultur erleben
  • Fachkenntnisse vertiefen

In diesem Rahmen nehmen die Jugendlichen an Workshops, Seminaren, kulturellen Veranstaltun­gen und Exkursionen teil. Darüber hinaus können sie bei Bedarf auch Sachleistun­gen sowie individuelle (Beratungs-) Angebote erhalten.

An unserer Schule haben wir eine zentrale Ansprechperson aus dem Kollegium sowohl zur Unterstüt­zung der Schülerinnen und Schüler beim Schreiben der Bewerbung für das Stipendium als auch der Kolleginnen und Kollegen beim Verfassen des Empfehlungsschreibens sowie der Zu­sammenstellung und Weiterleitung der Unterlagen. Durch ihre Teilnahme am „BuddY- Programm“ kann sie zudem den direkten Austausch über das Stipendienprogramm mit der TalentMetropole Ruhr nutzen, so dass unser Netzwerk unseren Schülerinnen und Schülern zugutekommt.

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11.7 Begabungsförderung

Die Begabungsförderung hat zum Ziel, die Potenziale und Stärken der Schülerinnen und Schüler anzuregen und bestmöglich im Schulalltag zu begleiten. Dabei sollen auch besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen werden. Im Rahmen des ECHA-Diploms, das zwei Kolleginnen absolviert haben, wird die Begabungsförderung angeleitet und soll in ein Begabungsförderungskonzept für die Franz-Dinnendahl-Realschule münden.

Die Themenschwerpunkte der Begabungsförderung sind:

  • Hilfe bei der Einführung eines Talentportfolios (LzL)
  • Hilfe bei Fragen zum Thema Begabungen oder underachievement
  • Vermittlung eines passenden Praktikums mithilfe der Krupp-Stiftung in einem (handwerk­lichen) Bereich, in dem die Schülerin / der Schüler besondere Stärken aufweist
  • Aufbau eines Begabungsförderungskonzepts

In den 5. Klassen wird im Zuge des Lernen-zu-Lernen-Tages ein Talentportfolio eingeführt, das auch in den weiteren Klassenstufen kontinuierlich genutzt werden soll. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihr Portfolio während ihrer Realschulzeit von Klasse zu Klasse mit.

Ein Talentportfolio dient der Erkennung der Stärken und Talente von Schülerinnen und Schü­lern. In diesem Portfolio wird alles gesammelt, was für die Schülerinnen und Schüler und ihre besonderen Be­gabungen wichtig ist. Weiterhin dient es auch als Instrument, um mit den Eltern ins Gespräch über ihr Kind zu kommen.

Die Informationen aus dem Talent-Portfolio ermöglichen eine umfassende Bewertung der Stär­ken und Talente der einzelnen Kinder. Dies erleichtert auch eine differenzierte Planung für z.B. weitere Förderaktivitäten.

Begabte underachiever sind Schülerinnen oder Schüler, die zwar eine hohe Intelligenz aufwei­sen, aber nur durchschnittliche oder auch unterdurchschnittliche Schulleistungen zeigen. Diese Schülerinnen und Schüler haben in der Regel sehr negative Einstellungen gegenüber der Schule, sie sehen sich selbst eher ungünstig und fallen auch sonst als „Problemkinder“ auf. Um under­achiever zu erkennen, ist in der Regel eine testpsychologische Untersuchung der Intelligenz so­wie schulbezogener Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich. Underachievement gibt es natür­lich auch bei nicht hochbegabten Schülerinnen und Schülern.

Ziel ist es, diese Schülerinnen und Schüler zu erkennen, ihnen und ihren Eltern Möglichkeiten für ihren weiteren schulischen Werdegang aufzuzeigen und sie zu beraten.

Durch die Fortbildung zur Begabungsförderung (ECHA-Diplom), die von der Krupp-Stiftung gefördert wurde, bestehen Kontakte u.a. zu Handwerkskammern, die gerne besonders begabten Schülerinnen und Schülern ein Praktikum in ihrem Stärkenschwerpunkt vermitteln. Dafür muss ein Bewerbungs­schreiben angefertigt und eingereicht werden.

In naher Zukunft soll ein Begabungsförderungskonzept für die Franz-Dinnendahl-Realschule erstellt werden, das besonders begabte Schülerinnen und Schüler im Blick hat. Mit unterschiedli­chen Angeboten (enrichment) sollen diese ihren Interessen und Begabungen nachgehen können.

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12. Soziales Lernen

12.1 Klassenrat

Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Institution Schule. Er ist das demokratische Forum einer Klasse. In den wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutie­ren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler über selbstgewählte Themen: über die Ge­staltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten.

Die Vergabe fester Rollen mit klaren Rechten, Anforderungen und Pflichten trägt entscheidend zum Gelingen des Klassenrats bei. Der klar strukturierte Ablauf bildet ein Gerüst für Diskussio­nen und Entscheidungsprozesse – so erleichtert er den Schülerinnen und Schülern, sich auf die Inhalte der gemeinsamen Diskussionen zu konzentrieren.

Ziele:

Gemeinschaft fördern

Im Klassenrat gestalten die Schülerinnen und Schüler einer Klasse ihr Zusammenleben: Sie dis­kutieren und entscheiden über ihre Anliegen, sie planen Aktivitäten und setzen sie um, sie strei­ten und vertragen sich. Was sonst in jeder Klasse nebenbei abläuft, findet im Klassenrat seinen festen Platz. So führt der Klassenrat zu einem bewussteren Zusammenleben, fördert die Gemein­schaft der Klasse und schafft ein positives Lernklima.

Kompetenzen bilden

Im Klassenrat trainieren die Schülerinnen und Schüler ihre Kommunikationsfähigkeiten und erwerben Sozialkompetenzen: Aktiv zuhören. Frei vor anderen sprechen. Fair miteinander dis­kutieren. Sich eine eigene Meinung bilden und sie vertreten. Verantwortung für sich und andere übernehmen. Perspektiven wechseln. Aufgaben gerecht werden. Demokratische Entscheidungen mittragen. So lernen die Schülerinnen und Schüler im Klassenrat für ihr ganzes Leben.

Demokratie lernen

Im Klassenrat üben die Schülerinnen und Schüler von klein auf, demokratisch zu handeln: In der Gruppe diskutieren sie ihre Anliegen und lösen Probleme, akzeptieren Mehrheitsmeinungen und achten Minderheiten. Sie erleben, wie Diskussions- und Entscheidungsprozesse funktionieren. So lernen die Schülerinnen und Schüler im geschützten Rahmen des Klassenrats, selbst Demo­kratie zu gestalten: Er wird zur Basis der Demokratiepädagogik in der Schule.

Der Klassenrat wird von der Schulsozialpädagogin nach Absprache mit den Klassenleitungen im 5. Schuljahr eingeführt. Der Klassenrat soll in der Werteerziehungsstunde durchgeführt werden. Großes Konzept und alle Materialien werden von der Schulsozialpädagogin zusam­mengestellt und bei der Einführung des Klassenrats mitgebracht. Der Klassenrat ist ein fester Bestandteil im Schulleben und soll in jedem Jahrgang wöchentlich abgehalten werden.

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12.2 Kompetenztraining

Das Kompetenztraining wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 einmal pro Woche für eine Unter­richtsstunde von der Schulsozialarbeiterin angeboten und gehört zum festen Bestandteil des Stundenplans.

Unter sozialen Kompetenzen versteht man eine Reihe von persönlichen Fähigkeiten und Ein­stellungen, die das Zusammenleben für Gruppen und jeden Einzelnen fördern und verbessern. Zu diesen Fähigkeiten und Einstellungen gehören:

Soziale Kompetenzen im Umgang mit sich selbst (Selbstbewusstsein, Eigenwahrnehmung, Mo­tivation) und soziale Kompetenzen im Umgang mit Anderen (Einfühlungsvermögen, Kritikfä­higkeit, Respekt, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Übernahme von Verantwortung, Durchsetzungsfähigkeit, u.v.m.). Sozialkompetenz kann man von Natur aus besitzen oder erworben haben – aber in den meisten Fällen nutzen Menschen ihre soziale Kom­petenz nicht bewusst. Bereits Vorhandenes kann durch Übungen und Bewusstmachung verstärkt und anschließend gezielt eingesetzt werden. Noch Fehlendes wird trainiert und spielerisch eingeübt.

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12.3 Trainingsraum

Das Trainingsraumkonzept dient der Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung an der Franz-Dinnendahl-Realschule in Essen.

Es ist ein Programm zur Stärkung der Eigenverantwortung und Reduzierung von Unterrichtsstörun­gen und Disziplinproblemen.

Ziele des Trainingsraum-Programms

  • Das erste und wesentliche Ziel des Programms besteht darin, die lernbereiten Schülerin­nen und Schüler zu schützen und eine positive Lernatmosphäre zu bieten.
  • Das zweite Ziel des Programms ist es, häufig störenden Schülerinnen und Schülern indivi­duelle Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen erwerben.
  • Das dritte Ziel des Programms besteht darin, die Eltern in den Prozess einzubinden. Nur mit ihrer Zusammenarbeit können wir die Schülerinnen und Schüler erreichen.
  • Das vierte Ziel ist es, durch Übernahme der Konfliktbearbeitung im Trainingsraum den Lehrerinnen und Lehrern eine Entlastung zu bieten, damit sie störungsfrei einen qualitativen, guten Unter­richt durchführen können.

Die Regeln und Rechte für den Unterricht:

Unterrichtsstörungen sollen vermieden und wertvolle Unterrichtszeit erhalten bleiben. Schüle­rinnen und Schüler sollen verstärkt angeleitet werden, Verantwortung für ihr Tun und Handeln zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren.

Diese Rechte lauten:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  • Jede Lehrperson hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Jede/r muss die Rechte der anderen akzeptieren.

Aus diesen drei Rechten ergeben sich folgende 8 Hauptregeln für einen störungsfreien Unterricht:

1.   Wir gehen respektvoll miteinander um und sprechen höflich.
2.   Wir befolgen die Anweisungen der Lehrperson.
3.   Wir fügen niemandem körperliche oder seelische Gewalt zu.
4.   Wir achten das Eigentum anderer.
5.   Wir bleiben während des Unterrichts auf unserem Platz.
6.   Wir melden uns, wenn wir etwas sagen möchten.
7.   Wir hören zu, wenn andere sprechen.
8.   Wir essen und kauen nur in den Pausen.

Wenn die Schülerinnen und Schüler diesen Regeln nicht folgen wollen, stören sie den Unterricht. Damit treffen sie die Entscheidung, den Unterricht zu verlassen. In einem besonderen Raum, dem Trainingsraum, erstellen sie mit den dort anwesenden Lehrern einen Plan, wie sie in Zukunft, ohne zu stören, am Unterricht teilnehmen wollen. Sobald die Kinder gelernt haben, Verantwortung für sich zu über­nehmen, können sie mit dieser neuen Fähigkeit auch zu Hause und in der Freizeit Probleme bes­ser bewältigen.

Schüler entwickeln ein wachsendes Gespür für Selbstverantwortung und eigenverantwortliches Handeln. Wir erwarten durch das Trainingsraum-Konzept an unserer Schule eine Entspannung des Klassen- und Schulklimas und mehr Freude beim Lernen.

Als visuelle Erinnerung hängen in jedem Klassenraum die Regeln gut sichtbar auf einem Plakat. Des Weiteren befindet sich ein Ampelsystem in Form von Smileys mit den drei Farben grün, gelb und rot an der Tafel. Am Anfang der Unterrichtsstunde stehen alle Kinder auf grün. Bei der ersten Störung wird der Schüler bzw. die Schülerin auf Gelb gesetzt. Stört er oder sie zum wiederholten Mal, trifft er oder sie die Entscheidung, den Unterricht zu verlassen und wird auf Rot gesetzt.

Die unterrichtende Lehrkraft füllt für den Schüler bzw. die Schülerin den sogenannten „Laufzettel“ aus. Mit diesem Zettel geht der Schüler bzw. die Schülerin auf dem direkten Weg zum Trainingsraum.

Im Trainingsraum wird der Laufzettel abgegeben und über das Verhalten gesprochen. Was hat zu den Störungen geführt und wie können diese in Zukunft vermieden werden? Diese Überle­gungen werden in einem Rückkehrplan festgehalten. Im Rückkehrplan werden Ziele formuliert, die sich der Schüler oder die Schülerin vorgenommen hat. Ebenfalls wird festgehalten, wie die beschriebenen Ziele erreicht werden sollen. Sind diese Ziele und die Wege dorthin angemessen, unterschreiben so­wohl der Schüler bzw. die Schülerin und die Lehrkraft bzw. die Sozialpädagogin den Rückkehrplan und der Schüler bzw. die Schülerin geht mit dem Rückkehrplan zurück in den Unterricht. Der Schüler bzw. die Schülerin legt den Rückkehrplan auf das Pult und setzt sich leise. Der Schüler bzw. die Schülerin ist dann selbst dafür verantwortlich, den Rück­kehrplan mit dem Fachlehrer am Ende des Unterrichts zu besprechen und abzeichnen zu lassen. Der Fachlehrer kann den Rückkehrplan akzeptieren oder nicht. In diesem Fall muss der Schüler bzw. die Schülerin erneut den Trainingsraum aufsuchen, um den Rückkehrplan zu überarbeiten. Ebenfalls muss der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt und sich über die Hausaufgaben erkundigt werden.

Den Rückkehrplan nimmt der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin mit und legt diesen im Lehrerzimmer in die Trainings­raum-Ablage. Die Rückkehrpläne werden am Ende des Schultages in den zugehörigen Ordner abgeheftet.

Ausschluss vom Unterricht als Ordnungsmaßnahme

Ausschluss vom Unterrichtstag erfolgt dann, wenn:

  • die Schülerin/der Schüler sich weigert, in den Trainingsraum zu gehen.
  • die Schülerin/der Schüler länger als 5 Min. braucht, um zum Trainingsraum zu gelangen.
  • die Schülerin/der Schüler 2-mal an einem Tag in den Trainingsraum geschickt wird.
  • die Schülerin/der Schüler 3-mal in der Woche in den Trainingsraum geschickt wird.
  • die Schülerin/der Schüler zum 5. Mal in den Trainingsraum geschickt wird.
  • die Schülerin/der Schüler im Trainingsraum stört.

Die Eltern werden sofort telefonisch darüber benachrichtigt, dass ihre Tochter / ihr Sohn vom Unterricht mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen wird. Außerdem wird direkt am Telefon ein Termin zum Rückkehrgespräch mit der Schulsozialpädagogin durchgegeben. Dies findet in der Regel am nächsten Schultag noch vor Unterrichtsbeginn statt.

Erst nach dem Rückkehrgespräch darf der Schüler bzw. die Schülerin wieder am Unterricht teilnehmen. Die bis dahin besuchten Trainingsraumeinträge werden auf null gesetzt.

Ziel für das Schuljahr 2021/2022 ist es, den Trainingsraum zu digitalisieren. Das bedeutet, dass wir die Trainingsraumbesuche und die dazugehörigen Rückkehrpläne digital in einem Schul-IPad abspeichern wollen. Damit wollen wir der Umwelt zuliebe Papier sparen und die Dokumentation erleichtern.

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12.4 Verspätungsschein

Der Unterricht beginnt mit dem Schulgong und wer es nicht pünktlich in den Unterricht schafft, muss sich im Trainingsraum einen V-Schein (Verspätungsschein) abholen, um den Unterricht besuchen zu dürfen. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler dazu anhalten, pünktlich in der Schule zu erschei­nen. Wir sehen dies als Teil des Erziehungsauftrags, um die Schülerinnen und Schüler auf das spätere Berufsleben optimal vorzubereiten. Zu den Rahmenbedingungen eines störungsfreien Unterrichtes gehört die Pünkt­lichkeit. Jede Verspätung ist eine Unterrichtsstö­rung, die das Klima in der Klasse und die Quali­tät des Unterrichtes negativ beeinflusst.

Im Trainingsraum werden die Verspätungen in einer digitalen Klassenliste und zusätzlich im Schulplaner festgehalten. Außerdem findet immer ein kurzes Beratungsgespräch zwi­schen der Lehrkraft im Trainingsraum und dem verspäteten Schüler bzw. der verspäteten Schülerin statt.

Erscheint ein Schüler bzw. eine Schülerin dreimal verspätet zum Unterricht, erhält die Klassenleitung eine Be­nach­richtigung und kontaktiert die Erziehungsberechtigten telefonisch. Bei der fünften Ver­spätung kontaktiert die Schulsozialpädagogin die Erziehungsberechtigten und vereinbart gegebe­nenfalls ein Beratungsgespräch in der Schule.

Ziele:

  • Qualitätssicherung des Unterrichts
  • eine angenehme Lernatmosphäre für Schülerinnen und Schüler
  • Kompetenzstärkung der Schülerinnen und Schüler im Bereich Pünktlichkeit

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12.5 Patensystem

Seit einigen Jahren hat sich an unserer Schule das System der Patenschaften fest etabliert. Bereits zum Ende eines Schuljahres melden sich freiwillige Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgangsstufen 8, 9 und 10, um Patenschaften für die neue Jahrgangsstufe 5 zu übernehmen. Für jede neue fünfte Klasse bildet sich ein Patenteam von mindestens fünf Schülerinnen und Schü­lern, welches aus Jungen und Mädchen besteht, und sich möglichst aus verschiedenen Jahr­gangsstufen zusammensetzt. Bereits am Kennenlernnachmittag vor den großen Ferien nehmen die zukünftigen Paten der jeweiligen Klassen teil. Dort stellen sie sich vor, erklären, was eine Patenschaft bedeutet und unterstützen ein wenig die zukünftigen Klassenleitungen. Besonders in den ersten Wochen des neuen Schuljahres übernehmen die Paten wichtige Aufgaben. An der neuen Schule ist alles anders, alles neu und fremd. Wo ist die Turnhalle, wo der Physikraum? Wann endet die vierte Stunde? Wie lese ich richtig den Vertretungsplan? Wann hat die Milchbar geöffnet? …So viele Fragen! Bei all den neuen Eindrücken, Fragen und Unsicherheiten stehen die Paten den neuen Fünftklässlern mit Rat und Tat zur Seite. Die Paten sind Ansprechpartner, geben Tipps, zeigen Wege, schlichten auch mal einen Streit oder trösten bei Bedarf. Auch be­gleiten die Paten ihre Klasse bei den ersten Ausflügen oder nehmen an Exkursionen teil. Das System der Patenschaften hat sich sehr bewährt. Die „Kleinen“ lernen von den „Großen“ und die „Großen“ von den „Kleinen“. Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgangsstufen 8 – 10 lernen Verantwortung zu übernehmen und es entstehen jahrgangsübergreifende Kontakte und Freund­schaften.

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12.6 Schüleraufsichten

Jedes Jahr entscheiden sich engagierte Schülerinnen und Schüler aus dem 9. und 10. Schuljahr dazu, den Dienst als Schüleraufsicht zu übernehmen. Sie sind eine wertvolle Unterstützung für die Lehreraufsicht und übernehmen eine Mitverantwortung für die Ordnung, Sauberkeit und Si­cherheit in der Schule und um sie herum. Die Schüleraufsicht ist im Schulgebäude, auf dem Schulhof für die Klassen 5 und 6, am Mini-Kicker und an den Toiletten eingesetzt.

  • Schüleraufsichten sind eine Unterstützung der Lehreraufsichten.
  • Grundlagen: Schulordnung und Werte und Normen der Schule.
  • Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen, die sich für den Schüleraufsichts­dienst bereit erklären, tun dies freiwillig. Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, die Aufsicht führenden Lehrkräfte zu unterstützen.
  • Die Schüleraufsichten erfolgen im 3er - 6er-Team.
  • Die Aufsichtspläne werden im Kollegium bzw. in den Klassen besprochen, schriftlich fest­gehalten und in den Schaukästen ausgehängt.
  • Es finden regelmäßige Besprechungen mit den Teams statt.

Aufgaben:

Für die Schüleraufsichten sollten verantwortungsbewusstes Handeln und Vorbildfunktion für jüngere Schülerinnen und Schüler selbstverständlich sein.

Die Schüleraufsichten sorgen in einem freundlichen Ton dafür,

  • dass sich Schülerinnen und Schüler während der Pause ordnungsgemäß verhalten und die Schulordnung ein­halten. Zu Beginn der Pausen gehen die Aufsichten über die Haus­gänge, um diejeni­gen, die sich noch in den Klassenräumen, Fachräumen oder auf den Fluren aufhalten, auf den Schulhof zu schicken.
  • dass sich niemand verletzt.
  • dass sie eine Hilfe vor allem für kleinere Schülerinnen und Schüler sind.
  • dass sie Mitverantwortung für die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit an der Schule über­nehmen.

Reaktionen auf Fehlverhalten

  • Den Anweisungen der Aufsichtsschülerinnen und –schüler ist Folge zu leisten.
  • Die Aufsichten sind berechtigt, andere Schülerinnen und Schüler auf  Fehlverhalten hinzu­weisen.
  • Die Aufsichten schreiben die Namen und das „Verge­hen“ auf, wenn sich jemand nicht an die Hausordnung hält. Dieser Zettel wird an die Schulsozialpädagogin weitergegeben.
  • Sollten sich die Meldungen häufen, können eine oder mehrere Sozialstunden von der Schulsozialpädagogin verhängt wer­den.

Die Schüleraufsichten erhalten für ihre ehrenamtliche Leistung einen Vermerk auf ihrem Zeug­nis und ein Abschlusstreffen mit Speis und Trank als Dankeschön, welches vom För­derver­ein finanziell unterstützt wird.

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12.7 Streitschlichter

Das Streitschlichter-Programm ist seit Jahren fester Bestandteil des Schulprogramms.

Im Schuljahr 2019/20 erfolgte die aktuelle Streitschlichter-Ausbildung für Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 8 und 9, so dass sie im Schuljahr 2020/21 damit beginnen konnten, Kon­flikte jüngerer Schülerinnen und Schüler zu schlichten. Zur Besprechung der Vorfälle der aktuellen Woche findet einmal wöchentlich eine offene Sprechstunde für die Streitschlichterinnen und Streitschlichter mit ihrer „Ausbilderin“, unserer Sozialpädagogin, statt.

Die Streitschlichter-Ausbildung soll dazu dienen, dass unseren Schülerinnen und Schülern ein konstruktiver Umgang mit Konflikten ermöglicht wird und sich das Klima in der Schulklasse und der Schule weiter verbessern kann. Die sozial-emotionalen Entwicklungsmöglichkeiten sowie Erfah­rungen von Selbstwirksamkeit werden bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern maßgeblich gefördert. Auch für Eltern und Lehrkräfte stellt dieses Angebot eine Entlastung dar. Die Ausbildung ist nach Dr. Jefferys-Duden in folgende Module unterteilt:

  • Einführung in das Thema/ Kennenlernen/ Zusammenhalt der Gruppe
  • Konflikte (das eigene Konfliktverhalten; Konflikte beobachten; Interviews; Konfliktaus­gänge)
  • Konfliktgespräche führen (seine Interessen angemessen vertreten; Angst und Ärger bewälti­gen; Fehler ehrlich zugeben; Konfliktgespräche in eigener Sache führen)
  • Gesprächsführung (Wertschätzung; einfühlendes Verstehen; aktives Zuhören; Türöffner und Türknaller)
  • Streitschlichtung (Grundsätze; Regeln und Ablauf; schwierige Fälle)
  • Organisation der Streitschlichtung

Die Streitschlichterinnen und Streitschlichter sind nun nach festem Einsatzplan in der großen Pause sowohl auf dem Schulhof als auch im Eingangsbereich der Schule ansprechbar. In dringenden Fällen werden sie auch während der Unterrichtszeit von jüngeren Schülerinnen und Schülern zur Schlichtung eines Streits aufgesucht. Die Streitschlichtung wird von den Durchführenden in einem Protokoll dokumentiert. Für die Streitschlichtung selbst steht den Schülerinnen und Schülern ein eigener Raum zur Verfügung, in dem sie auch ihr Material aufbewahren können (Klemmbretter, Armbinden als Erkennungsmerkmal auf dem Schulhof, Walky Talkys für Absprachen, Vorlagen für das Protokoll, Ordner für die Protokolle). Eine Streitschlichtung läuft nach folgenden Punkten ab:

  • Einleitung der Streitschlichtung
  • Austausch der Standpunkte
  • Wiedergabe der Standpunkte
  • Lösungssuche
  • Abkommen und Schlusswort

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12.8 Ehrenamt

Unsere Schülerinnen und Schüler haben verschiedene Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu en­gagieren. Sie erhalten von uns nach Beendigung des ehrenamtlichen Praktikums oder der ehren­amtlichen Tätigkeit eine Bemerkung auf dem Zeugnis und ein offizielles Zertifikat über ihre Tä­tigkeit.

Bereits seit dem Schuljahr 2005/2006 haben die Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Möglichkeit, ein ehrenamtliches Praktikum zu absolvieren, da unsere Schule Kooperationsver­träge mit verschiedenen Altenheimen, Kindergärten und Grundschulen abgeschlossen hat. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 können seitdem ehrenamtlich 20 Stunden in den verschiedenen Einrichtungen in der unterrichtsfreien Zeit arbeiten. Diese Möglichkeit haben er­freulicherweise bereits viele unserer Schülerinnen und Schüler wahrgenommen und einige von ihnen verlängern nach dieser Zeit auf eigenen Wunsch ihr ehrenamtliches Praktikum, weil es ihnen einfach Freude macht.

Zudem gibt es die Möglichkeit, sich durch Pausenaufsichten im Schulgebäude, auf dem Miniki­ckerplatz, auf dem Schulhof oder an der Bushaltestelle an unserer eigenen Schule ehrenamtlich zu engagieren.

Diese ehrenamtliche Arbeit von älteren für jüngere Schülerinnen und Schüler wird unserer Über­zeugung nach auch weiterhin zu einem noch angenehmeren Schulklima und einer besseren Lernatmosphäre beitragen, die wichtig für das persönliche Wohlbefinden und den individuellen Lern­erfolg sind.

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12.9 „Gute Fee“

Die gute Fee der FDRS – Ein offenes Unterstützungsprojekt des Mitarbeiter-Teams

Damals…

Das Projekt nahm im Jahr 2017 seinen Anfang. Wir stellten fest, dass an verschiedenen Orten in unserer Schule Pfandflaschen im Restmüll landeten, sowohl von Kindern als auch Erwachsenen.

Wir haben angefangen, die Pfandflaschen zentral zu sammeln und haben das Pfandgeld eingelöst und angespart.

Eine Kollegin berichtete von einem ihrer Schüler, der aus verschiedenen Gründen keine Grundausstattung (bspw. Buntstifte, Geodreieck, Klebestift, …) hat. Im Gespräch entwickelte sich die Idee, den Schüler zu bitten, einen Brief, ähnlich wie einen Wunschzettel an das Christkind, zu schreiben, adressiert an die gute Fee der Franz-Dinnendahl-Realschule zu schreiben. Dieser Bitte kam der Schüler nach und wir haben daraufhin ein durch das Pfandgeld finanziertes Materialpaket und einen Antwortbrief verfasst. Das war der Beginn eines offenen Unterstützungsprojektes.

Heute…

Schülerinnen und Schüler schreiben Briefe an die gute Fee unserer Schule, in denen sie u.a. Wünsche offenbaren. Jeder Brief wird beantwortet.

Zum Beispiel

Liebe Mary aus der 5c,

lieben Dank für deinen Brief!

ich werde deinen Wunsch an deine Lehrer*innen weiterleiten und sie bitten, dass sie deine Wünsche nach Freundlichkeit und zur Gewaltfreiheit an alle Schüler*innen deiner Schule weiterleiten.

Alles Gute für deine weitere Schulzeit

Deine gute Fee der FDRS (Juni 2018)

Einigen Klassen konnte durch dieses Projekt beispielsweise ein „Klassenball“ für die Gestaltung aktiver Pausen finanziert werden.

Im Dezember 2020 fanden die letzten direkten Unterstützungen statt. Eine Klasse konnte mit einem „Klassen-Tannenbaum“ und eine weitere Klasse konnte mit umfangreichem Bastelmaterial ausgestattet werden.

Ja, und die Lehrerinnen und Lehrer sammeln weiter Pfandflaschen.

In Zukunft…

Wir haben die Haltung „Alles kann – Nichts muss“ für dieses Unterstützungsprojekt.

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13 Schulleben

13.1 FDRS-Info-App

In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise der Kommunikation deutlich verändert. Die FDRS-Info App wurde entwickelt, um einen neuen, verlässlichen und zeitgemäßen Kommu­nikationskanal zwischen Schule und Elternhaus zu schaffen. Die App steht kostenlos im Google Play Store (Android) und Apple Store (IOS) zum Download bereit. Entwickelt wurde die App von Susanne Zeumer (Schulsozialpädagogin) in Kooperation mit der Firma APPACK in Mann­heim. Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist die App in Betrieb und entwickelt sich ständig weiter.

Inhalte/Module der APP:

  • Terminfunktion - Die Terminfunktion dient dazu, alle wichtigen Termine der Schule oder einzelner Klassen, wie z. B. Wandertag, Tag der offenen Tür, Prüfungen oder El­ternsprechtage, mitzuteilen sowie einzusehen. Termine können direkt in den eigenen Handykalender übertragen werden.
  • Ansprechpartner – Das Modul Ansprechpartner vermittelt den Kontakt per Email oder Telefon zu wichtigen Ansprechpartnern in der Schule.
  • Push-Nachrichten – In Echtzeit erhalten Eltern sowie Schülerinnen und Schüler dringliche Informationen. Diese Funk­tion wird eingesetzt, um die Eltern beispielsweise über einen verkürzten Schultag bei extremer Hitze oder Unwetter zu informieren.
  • Gruppen-Chats – Jede Klasse hat einen eigenen Chatraum, um Nachrichten, die nur relevant für die Klasse sind, zu versenden. Die Chaträume sind durch einen PIN gesichert, sodass nur El­tern oder Lehrer einer Klasse Zugriff haben (EU-DSGVO konform).
  • Einzel-Chats – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte können einzeln miteinander in einem Einzel-Chat kommunizieren, um individuelle Fragen zu stellen oder um Hilfe zu beten.
  • Elternbriefe – Zu jeder Zeit können Eltern die neusten Elternbriefe abrufen. Sobald ein neuer Elternbrief zur Verfügung steht, wird eine Push-Nachricht verschickt.

Die App ist Teil der Schulentwicklung im Bereich digitaler Kommunikation mit neuen Medien und seit der Corona Pandemie ein fest verwurzeltes Instrument der Kommunikation, welches nicht mehr wegzudenken ist. Über die App erhalten Schülerinnen und Schüler die Links zu digitalen Lernplattformen und Videokonferenzen.

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13.2 Arbeitsgemeinschaften

Zusätzlich zu den Angeboten aus den Bereichen Sport und Kunst, die täglich im Rahmen der Übermittagsbetreuung gemacht werden, haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an folgenden Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen:

  • Fußball-AG
  • Fahrradtour-AG
  • Erste-Hilfe-AG
  • Streitschlichter-AG
  • BuddY-AG
  • Benimmkurs-AG
  • Rechtskunde-AG (für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen mit je einem Theorietag und einem Praxistag unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Essener Landgericht Dr. Wilfinger)
  • Yoga-AG

Seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 wird für Schülerinnen und Schüler aus der Stufe 5 eine Yoga AG angeboten.

Yoga gibt Kindern die Möglichkeit, ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen und bietet Raum für Stille und Entspannung. So wird durch Yoga ihr Selbstbewusstsein erweitert, psychomotorische Fähigkeiten werden geschult, ihre emotionale Ausgeglichenheit wird gefördert und sogar Sprach- und soziale Kompetenzen werden durch die Übungen weiterentwickelt. Die AG findet einmal wöchentlich in der 5. Stunde statt.

Eine typische Kinderyoga-Stunde beinhaltet folgende flexible Bausteine:

  • Begrüßungsritual (Begrüßung mit „Namaste“, ggf. Organisatorisches besprechen, kurze Frage-/Erzählrunde - evtl. angepasst an ein Stundenthema)
  • Bewegungsspiel (z. B. Stopptanz mit Yoga-Figuren)
  • Anfangsentspannung (z. B. Atemübung – Bauchatmung)
  • Übungsreihe (z. B. Sonnengruß für Kinder oder Bewegungsgeschichte)
  • Endentspannung (z. B. Fantasiereise)
  • Stilleübung/Kreativzeit (z. B. Partnermassage oder Mandala ausmalen)
  • Abschiedsritual (z. B. sich gegenseitig für die Stunde bedanken, einen Weltwunsch verschicken, gemeinsames Aufräumen

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13.3 Klassenfahrtenkonzept

Wir legen als Franz- Dinnendahl- Realschule sehr viel Wert auf ein aktives Schulleben mit au­ßerschulischen Partnern und Lernorten. Unser vorrangiges Ziel ist dabei die kontinuierliche Stärkung des „WIR“- Gefühls. Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen unterrichtsgebundenen und nicht unterrichtsgebundenen Fahrten.

Bestandsaufnahme:

  • Tagesfahrten
  • Klassenfahrten
  • Schulwandertage

1. Tagesfahrten:

WP- Fach Französisch:

Es sind grundsätzlich folgende Kursfahrten möglich:

  • 7 fs- Kurs: Namur
  • 8 fs- Kurs: Lüttich
  • 9 fs- Kurs: Brüssel
  • 10 fs- Kurs: Paris (dreitägige Fahrt

Politische Bildung:

  • Gedenkstättenfahrt zum Anne-Frank-Haus nach Amsterdam (Jg. 8/9)
  • Landeszentrale für politische Bildung in Düsseldorf z.B. politischer Extremismus (Jg. 10)
  • Haus der Geschichte in Bonn (Jg. 10)

Unterrichtsgebundene Tagesfahrten:

Jhg.-Stufe Ort Thema An-/Abreise Kosten Besonderheiten
9/10 LWL- Hen­richshütte Hattingen Hochofenreise S-Bahn + zu Fuß 3€ für die Füh­rung und eventu­ell Fahrtkosten Wetterfeste Klei­dung und festes Schuhwerk
7 Aachener Dom Karl der Große Bahn 12,50€ inkl. Eintritt/Führung Aachen-Rallye vorhanden

Die hier vorgestellten Fahrten sind beispielhaft zu verstehen, da grundsätzlich alle Unterrichtsfächer unterrichtsgebundene eintägige Tagesfahrten unternehmen kön­nen.

Darüber hinaus ist die Erstellung eines Padlet „Tagesfahrten“ geplant, in dem alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, ihre unterrichtsgebundenen Tagesfahrten zu notieren und Ideen für eigene Fahrten zu entnehmen.

2. Klassenfahrten:

Dreitägige Klassenfahrten:

Dreitägige Klassenfahrten dienen in der Regel zum Kennenlernen in den Klassen 5/6. Aus diesem Grund werden Ziele in der näheren Umgebung (z.B. Essen- Baldeneysee, Essen-Heisingen, Essen-Kettwig etc.) bevorzugt. Ortsnahe Ziele ermöglichen es, einzelne Schülerinnen und Schüler zum Schlafen nach Hause zu entlassen, so dass sie am nächsten Morgen wieder am Teamerlebnis teilnehmen können. Ein weiterer Vorteil solcher Fahrten ist die Reduzierung der Kosten.

Fünftägige Klassenfahrten:

Fünftägige Klassenfahrten werden im Normalfall ab Klasse 7 durchgeführt. Sie dienen der Festigung der Klassengemeinschaft. Bevorzugte Ziele sind innerhalb Deutschlands. Diese können sein:

  • Berlin
  • Großstädtetouren: Hamburg, München

Je nach Interessenlage können auch entferntere Ziele, sportliche und erlebnispä­dagogische Fahrten, z.B. zum Sportpark Worriken (Belgien), durchgeführt wer­den.

Mehr als fünftägige Klassenfahrten:

Mehr als fünftägige Klassenfahrten werden in der Regel ab Jahrgang 7 als Ski-Fahrten durchgeführt.

Beispiel: Ahrntal in Südtirol

3. Schulwandertage:

Grundsätzlich gilt, dass in jedem Schulhalbjahr für alle Klassen ein verpflichtender, nicht unbedingt unterrichtsgebundender Schulwandertag festgelegt ist. Dieser ist im Jahrespla­ner für das 1. und 2. Halbjahr vorgeschrieben.

Beispiele dafür sind:

  • Trampolino in Gelsenkirchen,
  • Air-Hop in Essen,
  • Gasometer in Oberhausen,
  • Skihalle in Bottrop,
  • Gruga-Park in Essen,
  • Baldeneysee-Rundfahrt mit der „Weißen Flotte“ in Essen
  • Besuch der Shaolin Mönche in Velbert
  • Besichtigung der Villa Hügel

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13.4 Schulsanitätsdienst

Ziele des Schulsanitätsdienstes

Der Schulsanitätsdienst dient der Ergänzung und Sicherung der Erste-Hilfe-Versorgung an der Schule. Schülerinnen und Schüler, die in Erster Hilfe ausgebildet sind, stellen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes – unterstützt durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer – die Erstversorgung im Falle von Verletzungen und Krankheiten sicher. Darüber hinaus kann der Schulsanitätsdienst einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Werteerziehung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und für das Schulleben leisten.

Im Erlass „Aus- und Fortbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird deutlich gemacht, dass die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten als Beitrag zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements wünschenswert ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, Anlässe für Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erkennen und diese selbstständig durchzuführen. Gleichzeitig lernen Schülerinnen und Schüler im Schulsanitätsdienst Verantwortung zu übernehmen, Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft zu zeigen und ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Der Schulsanitätsdienst ist somit handlungsorientierte Werteerziehung, indem er persönliche Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler wie Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Toleranz fördert. Darüber hinaus wird das Gesundheitsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler gestärkt und die Identifikation mit der Schule sowie Teamfähigkeit gesteigert. Hierdurch entspricht der Aufbau eines Schulsanitätsdienstes auch dem Leitbild der Franz-Dinnendahl-Realschule.

Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz kooperiert mit Schulen, die einen Schulsanitätsdienst aufbauen. Ein entsprechender Vertrag wurde mit dem DRK Essen geschlossen (s. Anhang). Das DRK bildet Kooperationslehrerinnen und –lehrer in einem fünftätigen Grundlehrgang aus. Alle zwei Jahre muss ein zweitägiger Lehrgang zur Lehrscheinverlängerung besucht werden. Die Kosten werden vom DRK Essen übernommen. Darüber hinaus stellt das DRK Essen Material für den Sanitätsdienst und Übungsmaterial für die Erste-Hilfe-AG zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr Haller (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Ausbildung von Schulsanitätern – Erste-Hilfe-AG

Um Schülerinnen und Schüler für den Schulsanitätsdienst auszubilden, wird eine Erste-Hilfe-AG angeboten. Diese findet wöchentlich nach dem regulären Unterricht für jeweils 90 Minuten statt. Die AG richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Stufe 9. In Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler der Stufe 8 teilnehmen. Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Schülerinnen und Schüler einen entsprechenden Vermerk auf den Zeugnissen. Außerdem können sie eine Bescheinigung des Roten Kreuzes über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs erhalten, die auch beim Erwerb des Führerscheins gültig ist. Hierfür dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch maximal dreimal gefehlt haben.

Für die AG steht wesentlich mehr Zeit zur Verfügung als in einem regulären Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden. Diese wird genutzt, um die persönlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern, die Teamarbeit zu stärken und auf typische Erste-Hilfe-Situationen im Schulalltag ausführlich einzugehen. Darüber hinaus können wichtige Inhalte wiederholt und trainiert werden und auf individuelle Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit Notfallsituationen eingegangen werden. Die AG-Stunden sind wie folgt aufgebaut:

  • Bestimmung eines Protokollanten und Besprechung des Protokolls der vorherigen Stunde
  • Übung oder Spiel zur Stärkung persönlicher Kompetenzen und der Teamfähigkeit
  • Bearbeitung eines Themengebietes der Ersten Hilfe
  • Reflexion der Stunde

Inhaltlich werden mindestens die folgenden Themen behandelt:

  • Warum helfen?
  • allgemeine Maßnahmen: Hilfe rufen, Decke unterlegen, abschirmen, betreuen
  • Notruf
  • Verhalten bei Verkehrsunfällen
  • Helmabnahme
  • Wunden
  • Insektenstiche
  • Knochenbrüche
  • lebenswichtige Funktionen und stabile Seitenlage
  • Herz- Kreislauf- Wiederbelebung
  • Verbrennungen
  • Alkohol und Drogen
  • Unterkühlung und Erfrierungen
  • Herzerkrankungen und Schlaganfall
  • Bauchschmerzen
  • Aufgaben im Schulsanitätsdienst

Die notwendigen Übungsmaterialen stellt das DRK Essen nach vorheriger Bestellung zur Verfügung. Im Vordergrund stehen praktische Übungen, z. B. anhand nachgespielter Szenen. Die von den Schülerinnen und Schülern verfassten Protokolle werden von diesen gesammelt und dienen am Schuljahresende als Gesamtüberblick und Hilfe für den Schulsanitätsdienst. Wenn möglich, kann im Laufe des Schuljahres ein Besuch der Rettungswache des DRK in der Essener Innenstadt und/oder ein anderer Ausflug organisiert werden. Gegen Ende des Schuljahres werden Schulsanitäter in die AG eingeladen, die über ihre Aufgaben und Erfahrungen berichten. Den Abschluss der Erste-Hilfe-AG bildet ein Test mit Fragen zu den wichtigsten Inhalten.

Schulsanitätsdienst

Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich an der Erste-Hilfe-AG teilgenommen haben oder außerhalb der Schule eine Grundausbildung in Erster Hilfe absolviert haben, können im folgenden Schuljahr Schulsanitäter werden. Schulsanitäter haben folgende Aufgaben:

  • Betreuung und Versorgung erkrankter/verletzter Mitschüler oder Mitschülerinnen während der Schulzeit und bei Schulveranstaltungen
  • Ansprechpartner für Mitschüler und Mitschülerinnen während der Pausen
  • Dokumentation (Ausfüllen der Unfallberichte)
  • Verwaltung des Erste-Hilfe-Materials und des Sanitätsraums
  • Information und Anleitung der zukünftigen Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten T-Shirts der Franz-Dinnendahl-Realschule mit dem zusätzlichen Aufdruck „Schulsanitätsdienst“. Sie stellen sich in der Info-Veranstaltung am Schuljahresanfang ihren Mitschülern vor. Es wird ein Dienstplan erstellt und ausgehängt. Wenn ein Schüler/eine Schülerin während der Unterrichtszeit erste Hilfe benötigt, informiert dieser oder eine aufsichtsführende Lehrkraft das Sekretariat. Der Schulsanitätsdienst wird dann ausgerufen und die beiden laut Dienstplan zuständigen Schulsanitäterinnen oder Schulsanitäter betreuen den Schüler bzw. die Schülerin nach Bedarf. Hierfür steht ihnen der Sanitätsraum zur Verfügung. In ernsten Fällen werden sie von der Leiterin bzw. dem Leiter des Schulsanitätsdienstes und/oder anderen Lehrern oder Lehrerinnen unterstützt, die sie jederzeit um Hilfe bitten können. Die erkrankten/verletzten Schüler oder Schülerinnen sollen dabei nicht zu lange im Sanitätsraum verbleiben, sondern es soll möglichst bald die Entscheidung herbeigeführt werden, ob der Schüler/die Schülerin zurück in den Unterricht gehen kann oder ob vom Sekretariat die Eltern informiert werden, dass er/sie abgeholt werden muss. In ernsten Fällen alarmiert das Sekretariat den Rettungsdienst und informiert dann die Eltern. Aufgabe der Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen ist es, den Schüler/die Schülerin zu betreuen und zu beruhigen, kleinere Wunden und Verbrennungen/Verbrühungen zu versorgen und Schüler/innen mit leichteren Kopf- oder Bauchschmerzen, Übelkeit oder Kreislaufproblemen zu helfen. Sie können auch bei der Einnahme eigener Medikamente unterstützen. In den Pausen können die Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen von Schülern und Schülerinnen und Lehrer und Lehrerinnen angesprochen werden, die Hilfe benötigen. Die Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen dokumentieren ihre Einsätze mithilfe der bereitliegenden Berichtsbögen. Darüber hinaus halten sie den Sanitätsraum und das Material in Ordnung und überprüfen, ob neues Material beschafft werden muss.

Regelmäßig vorhanden sein sollten die folgenden Materialien:

Pflaster Kühlpacks
Wundschnellverbände Wärmflasche
Verbandschere Handdesinfektionsmittel
Wundkompressen Warnwesten
Dreieckstücher Desinfektionsmittel für die Krankenliege
Fixierbinden Einmalhandschuhe
Handbuch „Erste Hilfe“ Cola
Unfallmeldungen Schreibmaterial
Mineralwasser Salzstangen
Erste-Hilfe-Taschen für Ausflüge Papiertücher
Augenkompressen Verschließbare Folienbeutel
Vliesstoff-Tuch Rettungsdecken

Bei Schulveranstaltungen wird eine feste Station für den Schulsanitätsdienst eingerichtet, an die sich die Besucher und Besucherinnen der Veranstaltung wenden können.

Am Schuljahresende berichten die Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen in der Erste-Hilfe-AG über ihre Erfahrungen. An einem Tag werden sie von den AG-Teilnehmern und Teilnehmerinnen begleitet und weisen diese in ihre Aufgaben ein. Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen erhalten für ihr Engagement entsprechende Bemerkungen auf ihren Zeugnissen.

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14.5 FDRS4Future – Berufe, Soziales, Digitales (ehemals buddY-Projekt)

Vom Schuljahr 2018/19 bis zum Schuljahr 2020/21 war unsere Schule Teilnehmer des (ehemaligen) buddY-Programms. Vier unserer Fachkräfte wurden in diesem Rahmen zu buddY-Coaches für die Schülerinnen und Schüler fortgebildet. BuddYs (buddy = englisch für Kumpel) sind engagierte Schülerinnen und Schüler, die Verantwortung für sich und andere übernehmen und damit einen prägenden Beitrag zur Entwicklung der Lern- und Schulkultur leisten.

In kaum einem europäischen Land ist der Zusammenhang zwischen formalen Bildungsabschlüs­sen und beruflichem Erfolg so stark ausgeprägt wie in Deutschland. Anders als früher entschei­den sich immer mehr Jugendliche mit Abitur für eine Ausbildung. Das Get Ready/buddY-Pro­gramm möchte die Potenziale von Jugendlichen mit Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife fördern und ihnen den Übergang in eine Berufsausbildung erleichtern. Das Programm unterstützt die Schülerinnen und Schüler, ihre sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln und bestärkt sie in der Erfah­rung, dass sie ihren Alltag aktiv gestalten können. 

Das Get Ready/buddY-Programm setzt bereits in der Schule an, indem es soziales Lernen för­dert. Schülerinnen und Schüler initiieren eigene Projekte, übernehmen Verantwortung und reflektieren ihr Handeln. Durch die Stärkung von Sozialkompetenzen und persönlichem Engagement werden dabei auch Ausbildungsreife und Berufsfindung unterstützt. Als regionaler Kooperationspartner eröffnet die Stiftung TalentMetropole Ruhr darüber hinaus ein vielfältiges Netzwerk weiterer Förderangebote und unterstützt somit die Bildungswege der buddYs. 

Im Rahmen einer Umstrukturierung hat die TalentMetropole Ruhr die Zusammenarbeit für dieses Projekt mit dem ausführenden Partner „EDUCATION Y“ beendet, sodass wir unser Projekt umbenannt haben. Das buddY-Projekt (mit dem Schwerpunkt „Berufsorientierung“) trägt an unserer Schule nun den Titel „FDRS4Future – Berufe, Soziales, Digitales“. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wurde, wie am Titel erkennbar, als Erneuerung auch der Aspekt Digitales einbezogen. Die AG wurde außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt: Schülerinnen und Schüler der Stufe 9 und Schülerinnen und Schüler der Stufe 10.

Die Teilnehmenden können durch das Projekt sowohl eigene Kompetenzen in den Schwerpunktbereichen maßgeblich erweitern als auch als Ansprechpartner und Experten („buddYs“) eine Bereicherung für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler darstellen. Die buddY-Coaches treffen sich wö­chentlich mit den buddYs, um Projekte zu besprechen und zu organisieren. Außerdem gibt es re­gelmäßig außerschulische Aktivitäten.

Hiermit möchten wir die Partizipation an unserer Schule und das Selbstbewusstsein unserer Schülerinnen und Schüler weiter stärken. Mit der Stiftung TalentMetropole Ruhr als Kooperationspartner werden den Teilnehmenden des Weiteren zahlreiche Förderangebote und Vernetzungsmöglichkeiten angeboten.

So fand beispielsweise ein Netzwerktreffen im VIP-Be­reich des Bochumer Ruhrstadions statt. Dort standen erneut die Stärken der rund 200 Schülerinnen und Schüler im Vordergrund: Bei dem aufgebauten Parcours mussten im Team Lösungen gefunden und umgesetzt werden. Parallel dazu gab es für die mitgereisten Pädagoginnen und Pädagogen einen Input, wie Mo­tivation an Schulen umgesetzt werden kann. Durch die Zusammenarbeit mit der TalentMetropole Ruhr profitiert unsere FDRS4Future AG in vielen Punkten, unter anderem durch eine bevorzugte Einladung für die TalentTage Ruhr.

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13.6 „Schule macht fit“

Im Schuljahr 2015/2016 wurde vor den Sommerferien erstmalig eine viertägige Projektwoche mit dem Thema „Schule macht fit“ durchgeführt. Da die Projektwoche ein großer Erfolg und eine Bereicherung des Schulalltags für die Schülerinnen und Schüler und das Kollegium war, wurde in einer Nachbereitung mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass eine Projektwoche vor den Sommerferien zu einer festen Institution an der Franz-Dinnendahl-Realschule wird. Die Projektwoche findet kurz vor den Sommerferien statt. Projektbeginn ist immer der Freitag der vorletzten Schulwoche und die Projektwoche endet am Mittwoch der letzten Schulwoche mit einem bunten Präsentationstag. Alle Mitglieder des Kollegiums der FDRS bieten alleine oder im Team ein Projektthema an. Es gibt vielfältige Angebote, die die unterschiedlichsten Interessengebiete der Schülerinnen und Schüler ansprechen. Es werden kreative Themen, wie z.B. Marionettenbau, Mosaikarbeiten, Skulpturen aus Beton, Möbelbau aus Europaletten, Stoffmalerei…, sportliche Themen, wie z.B. Cheerleading, Selbstverteidigung, Radtouren durch Essen und Umgebung, Erwerb der Schwimmabzeichen, Fit durch den Sommer ohne Fitnessstudio…, wissenschaftliche Themen wie z. B. Unser Universum- ein Blick in die Sterne, Programmieren von Legorobotern, Drehen kleiner Filme, Herstellen eigener Kosmetikprodukte, Wie kann ich zur Rettung unserer Insekten beitragen?… und vieles mehr angeboten. Die Angebote variieren von Jahr zu Jahr, neue Angebote kommen hinzu. Die Schülerinnen und Schüler wählen aus dem großen Angebot an Themen drei Wunsch­themen aus. Nicht immer kann der Erstwunsch berücksichtigt werden, aber der Zweit- oder Drittwunsch wird immer ermöglicht. Die Projektgruppengröße beträgt ca. 14 bzw. 28 Schülerinnen und Schüler, je nachdem, ob das Thema alleine oder im Team angeboten wird. Die Projektgruppen setzen sich aus Schülern verschiedener Jahrgänge zusammen, so arbeiten z.B. Kinder aus der 5. Klasse mit Schülerinnen und Schülern aus dem 9. Jahrgang zusammen. Die Projektwoche trägt also ebenfalls dazu bei, dass sich die Schülerinnen und Schüler der FDRS auch außerhalb ihrer eigenen Klasse kennenlernen und Freundschaften geschlossen werden können.

Die Projektwoche „Schule macht fit“ findet ihren Abschluss in einem bunten, fröhlichen und informativen Präsentationstag, zu dem auch alle Eltern, Freunde und Bekannte der Schülerinnen und Schüler herzlich eingeladen werden. Dort gibt es Ausstellungen, Filmvorführungen, Theaterauf­führungen, Vorträge, Musik, selbstgemachte Speisen und vieles mehr. Am nächsten Tag wird gemeinsam aufgeräumt und geputzt, so dass die Schule sauber und glänzend ist und die Schülerin­nen und Schüler glücklich und zufrieden in die Ferien starten können.

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13.7 Feste und Feiern

An der Franz-Dinnendahl-Realschule finden im Laufe des Schuljahres verschiedene Feste und Feiern statt, die wie der Unterricht auch wichtig für das Schulleben und das soziale Miteinander sind.

Am Mittwoch vor den Sommerferien findet immer der Kennenlernnachmittag für die Schülerinnen und Schüler der neuen fünften Klassen statt. An diesem Tag lernen sie die neuen Klassenkameradinnen und –kameraden sowie die neue Klassenleitung kennen, sie erhalten erste Informationen zur neuen Schule und zum neuen Schuljahr.

Am ersten Schultag werden die neuen Schülerinnen und Schüler dann feierlich in der Aula begrüßt und von der Schulleitung und den Klassenleitungen willkommen geheißen.

Der Tag der offenen Tür findet am Samstag vor dem zweiten Advent statt. An diesem Tag haben interessierte Familien die Chance, sich den Unterricht und die Schule anzusehen und Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen zu führen. Auch ehemalige Schülerinnen und Schüler nutzen diesen Tag gerne, um an ihre alte Wirkungsstätte zurückzukehren.

Am letzten Tag vor den Weihnachtsferien findet traditionell eine Weihnachtsfeier im Klassenverband statt.

Die SV veranstaltet jedes Jahr an Weiberfastnacht eine Karnevalsfeier für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 in der Aula. Dabei wird das beste Kostüm prämiert. Verkleidete Kolleginnen und Kollegen tragen in diesem Rahmen zu einer fröhlichen Karnevalsstimmung bei.

Die Abschlussfeier der Zehntklässler findet nach einem Gottesdienst in unserer Aula statt. Die Schülerinnen und Schüler gestalten gemeinsam mit ihren Klassenleitungen die Abschlussfeierlichkeiten, so dass die letzte Feier an der Schule bei jeder Klasse eine individuelle Note erhält.

In der letzten Woche vor den Sommerferien findet unsere Projektwoche „Schule macht fit“ statt, die am Mittwoch vor den Sommerferien mit einem Präsentationstag für alle Beteiligten und Interessierten endet.

Am vorletzten Schultag vor den Sommerferien finden in der Aula die „Belobigungen“ statt. Dabei bekommen die Schülerinnen und Schüler in einem feierlichen Rahmen besondere Auszeichnungen verliehen: Ehrenurkunden vom Sportfest, Zertifikate für ihr ehrenamtliches Praktikum, Zertifikate der französischen DELF-Prüfung und die Belobigungen der Klassenleitungen. Jede Klassenleitung zeichnet zwei Schülerinnen oder Schüler der eigenen Klasse für besondere Leistungen, Verdienste oder soziales Engagement aus. Dies ist immer ein besonderer Moment für die belobigten Schülerinnen und Schüler, der stets mit einem lautstarken Applaus der Mitschüler/innen begleitet wird.

Ein besonderes Highlight für die gesamte Schulgemeinschaft ist die FDRS-Talentshow.

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13.8 FDRS-Talentshow

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es einmal jährlich eine Talentshow an unserer Schule. Hierfür wurde ein Team aus dem Kollegium zusammengestellt, welches gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die Bereiche Bühnenbild, Bühnenaufbau, Aulabestuhlung, Eintrittskartenverkauf, Moderation, Technik, Programm sowie die Generalprobe organisiert hat.

Der organisatorische Rahmen umfasst folgende Phasen:

  • Zusammenstellung des Teams aus dem Kollegium
  • Aufgabenaufstellung und -verteilung
  • Zeitplan erstellen (im schulinternen Kalender für alle transparent machen)
  • Werbung für Castings
  • Drei Casting-Tage durchführen (Talente entdecken)
  • Coaches vermitteln (Aushang Lehrerzimmer mit Fotos und Kurzbeschreibung)
  • Probe-Phase
  • Kartenverkauf und Werbung
  • Technik- und Soundcheck
  • Generalprobe, Ablauf und Sound
  • Letzte Absprachen zur Veranstaltung im Gesamtkollegium
  • Offizielle Generalprobe
  • Talentshow-Abend

Ziel der Talentshow ist es, unsere Schülerinnen und Schüler auch in ihren außerschulischen Ta­lenten wertzuschätzen und zu stärken. Dies machen wir in Anlehnung an unser Leitbild, das das WIR-Gefühl in einer gemeinsamen Veranstaltung bündelt. Jedes Talent oder jede Talentgruppe bekommt eine/n Lehrer/in als Coach, der oder die sie vom Casting bis zum Auftritt begleitet und sowohl mental als auch inhaltlich bestärkend unterstützt.

Die Vielfalt der Talente wird im Showprogramm mehr als deutlich. Es wird getanzt, musi­ziert, Theater gespielt u.v.m. Abgerundet wird der Abend immer mit einer gemeinsamen Aktion. Im Schuljahr 2018/19 konnten die Schülerinnen und Schüler zu dem Lied „Irgendwas bleibt“ von Silbermond symbolisch für ihre Klasse einen Becher bunten Sand in ein Gefäß gießen, so dass am Ende ein buntes Gesamtbild zu sehen war. Dies soll wie die gesamte Talentshow die Verbundenheit, die Vielfalt und das Gemeinschaftsgefühl an unserer Schule zum Ausdruck brin­gen

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13.9 Schulgottesdienste

Im Rahmen der Fachschaft Katholische und Evangelische Religion werden Schulgottesdienste in Zusammenarbeit mit den katholischen und evangelischen Gemeinden vorbereitet und gefeiert. Die Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht der praktischen Philosophie teilnehmen, werden stets eingeladen und nehmen ebenfalls in großer Zahl gemeinsam mit ihren Lehrkräften an den ökumenischen Gottesdiensten teil.

Üblich sind im Schuljahresverlauf folgende Gottesdienste:

  • der Einschulungsgottesdienst für die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen
  • der Gottesdienst in der Adventszeit für die Stufen 5/6, 7/8 und 9/10
  • der Gottesdienst vor Ostern für die Klassen 9/10
  • der Entlassgottesdienst für die 10. Klassen

Die Gottesdienste finden im Wechsel in der katholischen Laurentiuskirche in Steele und in der evangelischen Alten Kirche in Kray statt.

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14. Berufsorientierung

Das ausgearbeitete Konzept befindet sich im Anhang.

15. Beratung

Das ausgearbeitete Konzept befindet sich im Anhang.

16. Steuergruppenarbeit

Seit dem Schuljahr 2013/2014 gibt es eine Steuergruppe an der Franz-Dinnendahl-Realschule, die sich mit Fragen der Schulentwicklung beschäftigt. Alle Kolleginnen und Kolleginnen sind eingeladen, an den Sitzungen der Steuergruppe teilzunehmen. Die Steuergruppe besteht aus einer Gruppe von durchschnittlich acht Kolleginnen und Kollegen.

Aufgaben der Steuergruppe sind:

  • Zielklärung und Zielkonkretisierung der schulischen (Unterrichts-) Entwicklung
  • Entwicklung eines arbeitsfähigen Teams und Unterstützung des Teambildungsprozesses im Kollegium
  • Planung und Koordinierung einer Umsetzungsstrategie sowie Herstellung von Verbindlich­keit und Sicherstellung der schulischen Evaluation
  • Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Kollegiums und Dokumentation der Entwicklung
  • Kommunikation und Abstimmung in Lehrerkonferenzen
  • Moderation des Entwicklungsprozesses und Umgang mit Konflikten und Widerständen

Im Schuljahr 2017/2018 hat die Steuergruppe im Zuge einer schulinternen Fortbildung festge­legt, dass die Erstellung eines Leitbildes oberste Priorität hat. Diese wurde in Zusammenarbeit mit dem gesamten Kollegium erstellt und einstimmig verabschiedet. Im Zentrum des Leitbildes steht das „WIR“. Die Fortbildung wurde geleitet von Herrn Dr. Korten, den die Steuergruppe als externen Berater zu ihrer ersten Sitzung im Schuljahr 2018/19 eingeladen hat. In dieser Sitzung wurden positive Standards und Handlungsfelder von den Mitgliedern der Steuergruppe benannt. Das Hauptaugenmerk der von der Steuergruppe angestoßenen Denk- und Arbeitsprozesse lag im Schuljahr 2018/19 auf der Entwicklung der Teamarbeit, die auch thematisch auf der schul­internen Fortbildung behandelt und mit Leben gefüllt wurde. Diese Arbeit wurde im Schuljahr 2019/2020 fortgeführt.

Im Dezember 2020 wurde die neu zusammengesetzte Steuergruppe von Herrn Dr. Korten in einer schulinternen Fortbildung zum Thema „Steuergruppenarbeit und systemische Schulentwicklung“ in die verschiedenen Möglichkeiten der Steuergruppenarbeit eingeführt.

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17. Fortbildungskonzept

Das ausgearbeitete Konzept befindet sich im Anhang.

18. Außerschulische Partnerinnen und Partner

Arche Noah Essen

Wir an der Franz-Dinnendahl-Realschule sind uns der Bedeutung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern bewusst. Wir wirken mit Personen und Einrichtungen unseres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages zusammen. Schule als Lern- und Lebensort bedeutet auch Öffnung von Schule gegenüber der Stadt und des Bezirks. Im Sinne dieser Öffnung von Schule stellt die Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Partnern eine vielfältige Bereicherung des Schullebens an der Franz-Dinnendahl-Realschule dar.

Um unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag angesichts der Herausforderung des gesellschaftlichen Wandels gerecht zu werden, brauchen wir als Schule außerschulische Partner. Durch die Zusammenarbeit mit dem Arche-Noah-Projekt Essen werden unserer Schule viele Chancen eröffnet.

Respekt, Toleranz, Offenheit: Dafür stehen wir an der Franz-Dinnendahl-Realschule und dafür steht ebenso das Arche-Noah-Projekt. Seit September 2019 sind wir Partnerschule der Arche Noah Essen. Beim Fest der Arche Noah Essen gestalteten wir auf dem Kennedyplatz gemeinsam mit unseren Schülerinnen und Schülern ein eigenes Schulzelt und zeigten dort, für welche Werte wir als Schule einstehen. Darüber hinaus beteiligen wir uns an der Franz-Dinnendahl-Realschule bei der Begegnung im Gespräch in Kray.

Wie möchten wir in unserem Bezirk miteinander leben? Welche Regeln sollten für jeden gelten? Um diese Fragen drehte sich die Begegnung im Gespräch. Vertreterinnen und Vertreter von Religionsgemeinschaften, Politik und Zivilgesellschaft aus Kray trafen sich im Krayer Rathaus und stellten ihre zuvor separat entwickelten Miteinander-Lebens-Regeln (MLR) vor. Wir formulierten gemeinsam mit unseren Schülerinnen und Schülern unsere Miteinander-Lebens-Regeln. Anschließend kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem redaktionellen Prozess erneut zusammen und entwickelten aus den unterschiedlichen Regeln eine gemeinsame Fassung. Abschließend fand eine feierliche Unterzeichnung der gemeinsamen Fassung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinschaften und Gruppen statt. Die Miteinander-Lebens-Regeln (MLR) sind ein partizipatives Projekt der Arche Noah Essen. Unser Anliegen ist es, diese Grundsätze nicht nur in unserem Schulleben zu verankern, sondern darüber hinaus gemeinsam mit unseren Schülerinnen und Schülern in unseren Stadtteil Kray zu tragen. Ziel ist eine aktive Stadtteilarbeit, um ein vielseitiges Netzwerk auszubauen, von dem wir gegenseitig profitieren.

Miteinander leben in Kray

1. Wir leben Respekt.

Wir behandeln jeden, wie wir selbst behandelt werden möchten: ohne Vorurteile und Ablehnung.

2. Wir leben Offenheit.

Wir sind offen für unsere Mitmenschen und achten auf einen ehrlichen Dialog, um unsere Ängste vor Unbekanntem zu überwinden. Wir verstehen die Vielfalt in unserem bunten Stadtteil als Chance.

3. Wir leben Wertschätzung.

Wir heißen jeden willkommen und gehen freundlich, höflich und liebevoll miteinander um. Zur Freude am Zusammenleben bringen wir unsere gegenseitige Wertschätzung zum Ausdruck.

4. Wir leben Gemeinschaft.

Wir vertrauen und helfen uns gegenseitig und übernehmen Verantwortung für unsere Gemeinschaft. Wir leben, reden und feiern zusammen!

5. Wir leben Achtsamkeit.

Wir gehen mit offenen Augen durch unseren Stadtteil. Tatkräftig und sorgfältig schützen wir unser Umfeld, unsere Umwelt und die Natur.

6. Wir leben Solidarität.

Wir treten mutig füreinander ein und machen uns stark für die Schwachen. In unserer Gemeinschaft engagieren wir uns für ein friedliches Miteinander.

7. Wir leben Kray.

Wir gestalten bewusst unsere Zukunft und schaffen einen lebens- und liebenswerten Stadtteil.

Wir lieben Kray

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19. Anhang

19.1 Inklusionskonzept

1. Einleitung

Die Befähigung und das Recht von Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an ei­ner freien Gesellschaft, wie sie in Artikel 24 der UN-Konvention gefordert wird, ist ein wichtiges Ziel der Inklusion. Inklusion wird als fortwährender Prozess verstanden. Das gemeinsame Leben und Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten findet auf der Grundlage des Konzepts Inte­grative Lerngruppen (RdErl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder vom 19.05.2005) statt. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Mitglieder der Klas­sengemeinschaft einer Jahrgangsklasse und nehmen möglichst an allen Unterrichtsangeboten und anderen Klassenaktivitäten teil. Sonderpädagogische Förderung entfaltet sich situations- und schülerorientiert innerhalb oder außerhalb des Klassenraums. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Mög­lichkeiten entsprechend individuell gefordert und gefördert werden. Die Bildungsstandards der Realschule müssen für die Schülerinnen und Schüler ohne Unterstützungsbedarf aber erhalten bleiben. Für alle Schülerinnen und Schüler wird der bestmögliche Schulabschluss angestrebt.

2. Die Situation der Franz-Dinnendahl-Realschule

Die Franz-Dinnendahl-Realschule ist derzeit gekennzeichnet durch folgende Faktoren:

Seit Beginn des Schuljahres 2014/15 nimmt die FDRS auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Seither steigt die Zahl der Kinder im Gemeinsamen Lernen stetig. Zurzeit werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperlich Motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache gefördert.

3. Voraussetzungen für Inklusion – Rahmenbedingungen

Momentan werden die Schülerinnen und Schüler des gemeinsamen Lernens von der Stadt Essen den Schulen zugewiesen. Schulwünsche können dabei nicht mehr berücksichtigt werden.

Pro Klasse bekommt die Franz-Dinnendahl-Realschule drei Schülerinnen und Schüler des gemeinsamen Lernens zugewiesen.

Zur Zeit werden 40 Schülerinnen und Schüler des gemeinsamen Lernens von Jahrgangsstufe 5-10 an unserer Schule beschult.

4. Personelle Voraussetzungen

Die personelle Ausstattung für das Gemeinsame Lernen liegt aktuell in den Händen von zwei teilzeitbeschäftigten Sonderpädagoginnen sowie einer Fachkraft für multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen.

5. Zusammenarbeit und Kooperation

5.1 Eltern

Die Franz-Dinnendahl-Realschule sieht eine durch Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft gekennzeichnete Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrkräften und Eltern als Grundvoraussetzung einer zielführenden Schullaufbahn an. Entsprechend ist die Beratung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind von großer Bedeutung. Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen erhalten regelmäßige Informationen sowohl über die Entwicklung innerhalb der Gesamtgruppe als auch über die ihres Kindes. Auch präventiv werden frühzeitig Gesprächsangebote gegeben, damit Anliegen oder Bedenken rechtzeitig geklärt bzw. ausgeräumt werden können. Bei Bedarf sind jederzeit persönliche Gesprächstermine möglich.

Die Evaluation der Förderpläne findet in Rücksprache mit den Sonderpädagoginnen, Klassenleitungen, mit der Fachkraft des MPT, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern des Gemeinsamen Lernens statt.

5.2 Integrationsassistenten / Schulassistenz

Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung haben im Rahmen der Eingliederungshilfe ggf. einen Anspruch auf eine Schulassistenz.

Die Schulassistenz unterstützt die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit, sofern dies erforderlich ist, um die angemessene Beschulung zu sichern.

Die Schulassistenz nimmt keinen Lehrauftrag wahr.

Sie können die Kinder auch auf Exkursionen, beim Besuch außerschulischer Lernorte sowie bei Klassenfahrten begleiten, um ihnen in der für sie fremden Situation und Umgebung Sicherheit zu geben und sie bestmöglich zu unterstützen.

Der Integrationsassistent/*in / die Integrationsassistenz wird durch die Schule unterstützt. Zu Beginn des Schuljahres findet ein Treffen mit den sonderpädagogischen Lehrkräften statt, um über Aufgaben sowie Tätigkeitsbereiche zu informieren und sich kennenzulernen.

5.3 Kooperation mit begleitenden Institutionen

Mit Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kann es notwendig werden, schulexterne Beratungsdienste hinzuzuziehen. Wir kooperieren unter anderem mit:

  • Integrationsfachberater/ in
  • Inklusionskoordinator
  • Franz-Sales-Haus
  • Jugendamt
  • Kinder- und Jugendpsychologe
    • Schulpsychologischer Dienst
    • Sozialpädiatrisches Zentrum
  • Carl-Humann-Gymnasium
  • Integrationsfachdienst (ifd)
  • CJD Jugenddorf Zehnthof
  • Behindertenreferat
  • GSE (Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen)
  • Arbeitsagentur
  • Institut für Psychologie ( Herr Herzog -> zuständig für Dyskalkulie)
  • LVR Johanniterschule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
  • LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.
Kooperationspartner Inhalt Kontaktdaten
Inklusionsfach-berater/in Dienstbesprechungen, Inklusion Schulamt der Stadt Essen
Hollestraße 3
Raum 6.17
45127 Essen
Ansprechpartner: Frau Simone Kattenstein
Telefon:
0201 8840964/-968
E-Mail:
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Inklusionskoordinator Ansprechpartner, Dienstbesprechungen Inklusion >Benjamin Langenscheidt
Hollestraße 3
Raum 6.17
45127 Essen
Telefon:
0201 8840964/-968
E-Mail:
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Franz-Sales-Haus
Potentialanalyse für Schüler/innen mit Förderbedarf (geistige Entwicklung)
- Vermittlung von Integrationsassistenten
Franz-Sales-Haus
Steeler Straße 261
45138 Essen
Frau Blum
Telefon:
0201 520 501 266
E-Mail:
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Jugendamt Hilfeplangespräche
Planung des Einsatzes der Integrationsassistenz
Jugendamt Essen
Kopstadtplatz 12
45127 Essen
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 41 F
Förderschulen
  • Inklusion/ Gemeinsames Lernen
  • Schulentwicklungsberatung im Transformationsprozess
  • Personalmanagement
  • Autismus –Spektrum- Störung
  • Unterstützte Kommunikation
  • Weiterentwicklung sonderpädagogischer Fachlichkeit
  • Übergang Schule – Beruf
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 41 F
Förderschulen

Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 475-4100
Fax: 0211 475-5986

Ansprechpartnerin:
Frau RSD`in Dr. Simone Schlepp (Obere Schulaufsicht)
Kinder- und Jugendpsychologe   Elisabeth Krankenhaus Essen
Klara-Kopp-Weg 1
45138 Essen
Sozialpädriatisches Zentrum (SPZ)
0201 8974701 (Sekretariat)
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Kinder- und Jugendpsychologe   Uniklinikum Essen
Hufelandstraße 55
45147 Essen
Sozialpädriatisches Zentrum (SPZ)
0201 7232176
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Carl-Humann Gymnasium Küche für Hauswirtschaft Carl-Humann Gymnasium
Jacob-Weber-Straße 6
45307 Essen
Ansprechpartner: Hausmeister
Telefon: 0201/51 29 20
Integrationsfachdienst (ifd)   Integrationsfachdienst Essen
Simsonstraße 29
45147 Essen
Ansprechpartnerin: Karoline Schwientek
0201 749457 – 29
0176 17407703
E-Mail:
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CJD Jugenddorf Zehnthof Berufsorientierung, Essener Potentialanalyse (EPA) CJD Jugenddorf Zehnthof Essen
Schönscheidtstraße 154a
45307 Essen
Ansprechpartner: Herr Kahraman
0201 8987734
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Behindertenreferat Vermittlung von Integrationsassistenten Aktion Menschenstadt
Behindertenreferat Kirchenkreis Essen
III. Hagen 39
45127 Essen
Ansprechpartnerin: Frau Anne Denda-Munzel
i.V. Frau Lenz
0201 – 2205260
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GSE
Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH
Werkstätten für behinderte Menschen
Förderbedarf GE-> überbetriebliche Ausbildung GSE
Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH
Werkstätten für behinderte Menschen
Nünningstr. 10
45141 Essen
Ansprechpartner: Herr Jürgen Liefland
(Leitung Zentrales Integrationsmanagement)
Telefon: 0201 / 8546 – 5555
E-Mail:
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Arbeitsagentur   Arbeitsagentur Essen
Berliner Platz 10
45098 Essen
Ansprechpartnerin: Frau Kosic
Berufsberatung und Titelverwaltung
Team 252
0201 181 1051
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Frau Klinc
Beraterin berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Team 261
0201 - 1813543
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Herr Herzog
Universität Duisburg Essen
Dyskalkulie/ Rechenschwäche Institut für Psychologie
Fakultät für Bildungswissenschaften
Universität Duisburg-Essen
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Tel.: +49 (0)201-183-6427
Fax: +49 (0)201-183-4350
Raum: S06 S03 B14
Ansprechpartner: Herr Moritz Herzog
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LVR Johanniterschule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt Sehen LVR Johanniterschule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Johanniterstraße 103
47053 Duisburg Sekretariat:
Silvia Kemmer
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0203 60059-3
Telefax: 0203 60059-422

Frühförderung und Beratung
Jochen Lippe-Holstein
E-Mail:
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Telefon: 0203 60059-417
dienstags: 12.30 - 14.30 Uhr
donnerstags: 11.30 - 14.00 Uhr

Sehhilfenberatung
Telefon: 0203 60059-475
mittwochs: 10.45 - 11.15 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Heuel
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LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Förderschwerpunkt
Hören und Kommunikation
LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Primarstufe und Sekundarstufe I
Tonstraße 25
45359 Essen Sekretariat:
Hannelore Bartilla
Tel.: 0201-17847-0 Andrea Pannenbäcker-Evers
Tel.: 0201-17847-104
Fax: 0201-17847-199
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ansprechpartnerin: Frau Sonnenschein
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Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen die ergriffenen Maßnahmen mit unterstützen bzw. befürworten, um schulische Weiterentwicklung möglich zu machen, diese zu stabilisieren und zu verbessern.

Diese Zusammenarbeit bildet eine wichtige Stütze beim Gelingen unserer inklusiven Arbeit. So werden z.B. in Helferkonferenzen weitere Hilfsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler erörtert und abgestimmt, die dann im Idealfall konsequent umgesetzt werden.

6. Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte

  • Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend der individuell festgelegten Förderziele, dazu gehört die Förderung im Klassenverbund ( Team Teaching ) sowie die Einzelförderung und der Förderung in einer Kleingruppe.
  • Entwicklung von individuellen Fördermaßnahmen in Absprache mit der Klassenleitung
  • Umsetzung der Förderpläne in Zusammenarbeit mit der Klassenleitung und der MPT Kraft.
  • Ausarbeitung und Einbindung des Förderplans in den Unterrichtsplan der Klasse, Wahl der entsprechenden Differenzierungsform
  • Beratung der Eltern zusammen mit der Klassenleitung und der MPT Kraft
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Beratung, Unterstützung und Information z.B. bei der Erstellung und Korrektur der Klassenarbeiten bei zieldifferent lernenden Schülerinnen und Schülern, zu Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern usw.

7. Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalte

Um Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf zu ermöglichen, ist es Aufgabe der Lehrer/in, mög­lichst viele Unterrichtssituationen zu schaffen, in denen Gemeinsames Lernen mit allen Schülerinnen und Schülern möglich ist. Binnendifferenzierung sollte stets Vorrang vor äußerer Differenzierung haben, auch in den klassischen Differenzierungsfächern wie Englisch, Deutsch und Mathematik. Dies sollte mit dem Anspruch geschehen, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse vom integrativen Unterricht auf vielfältige Weise profitieren.

Als Methoden bieten sich an: Kooperatives Lernen, Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen, usw.

8. Wahlpflichtfächer ab Klasse 7

Wesentliche Elemente inklusiven Lernens sind ritualisierte Unterrichtsabläufe, Transparenz des Unterrichts, klare Regeln und die Arbeit auf unterschiedlichen Lernniveaus. Nicht immer jedoch wird eine innere Differenzierung ausreichen. Ein wichtiges Kriterium dabei ist, dass das Errei­chen der fachlichen Ziele auf Seiten der Regelschüler/innen und das Erreichen der individuellen Ziele (Förderpläne) auf Seiten der Schüler mit Förderbedarf gewährleistet werden muss. Aber auch in äußeren Differenzierungssituationen können Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf mit den Regelschülerinnen und Regelschülern der Klasse gemeinsam unterrichtet werden. In der Regel sollten die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen an den Wahlpflichtfächern in Absprache mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern teilnehmen. Welche Wahlpflichtfächer jeweils angeboten werden, ist dem Konzept „Wahlpflichtfachunterricht“ zu entnehmen.

9. Fremdsprachen

Die Teilnahme am Französischunterricht ist zwar im Lehrplan nicht vorgesehen, sollte jedoch nach individueller Absprache erfolgen. In Einzelfällen kann von der Klassenkonferenz entschieden werden, dass der Unterricht entfällt, wenn dieser in Randstunden liegt.

Der Englischunterricht wird für Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen individuell organisiert.

10. Berufsorientierung

10.1 KAoA-STAR – Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit Handicaps

Für Jugendliche mit Handicaps ist der Einstieg in den Beruf eine besondere Herausforderung, gerade dann, wenn der Weg nicht automatisch in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, sondern in betriebliche Ausbildung und Beschäftigung führen soll. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 haben diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die KAoA-STAR-Standardelemente zu nutzen, die sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf unterstützen.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen:

  • Geistige Entwicklung (GG)
  • Hören und Kommunikation (HuK)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (KME)
  • Sehen (SE)
  • Sprache (SQ)
  • und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung

können, soweit diese einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen, an den KAoA-STAR-Standardelementen teilnehmen.

10.1.1 Vorgehen der Franz-Dinnendahl-Realschule bei KAoA-Star

  1. Die Sonderpädagogen bzw. -innen und die Klassenleitungen der Jahrgangsstufe 7 stellen im ersten Halbjahr fest, welche Schülerinnen und Schüler in Frage kommen (1. Halbjahr Jahrgangsstufe 7)
  2. Die Erziehungsberechtigten sowie die Schüler/innen werden umfangreich über das Angebot nach KAoA-STAR informiert. (Beginn des 2. Halbjahrs Jahrgangsstufe 7)
  3. Die Erziehungsberechtigten werden zu einer Auftaktveranstaltung zu KAoA-STAR (unter Beteiligung PA-Träger und IFD) eingeladen. Diese Veranstaltung findet ggf. zentral in der Region statt, möglichst nicht an einer Förderschule und wird durch KAoA-STAR Koordinierungsstellen im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 organisiert. Dort stellen die Träger die Maßnahmen vor, der IFD stellt sich ebenfalls vor. Den Eltern wird die Einwilligungserklärung (vgl. Abschnitt Datenschutz, S.5) ausgehändigt.
  4. Eine Berufswegekonferenz wird durchgeführt.
  5. Konkrete Schülerzahlen zur Umsetzung der Potenzialanalyse werden über die Schulaufsicht an die KAoA-STAR-Koordinierungsstelle gemeldet.
  6. Anfang der Jahrgangsstufe 8 beginnt die Umsetzung der KAoA-/KAoA-STAR Standardelemente.

Folgende Elemente bilden die KAoA-STAR Standardelemente:

  • Beratung und Orientierung
  • Elternarbeit
  • Portfolioinstrument
  • Potentiale entdecken
  • Berufsfelder erkunden
  • Betriebspraktikum
  • Übergangsbegleitung
  • Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung.

10.2 Potentialanalyse

Wie bereits erwähnt, wird in der Jahrgangstufe 7 ermittelt, ob ein Bedarf für das Angebot einer zweitägigen Potenzialanalyse LE/ESE besteht. Die entsprechenden Jugendlichen und die Erziehungsberechtigten werden über das Angebot aufgeklärt und im Anschluss wird eine Entscheidung getroffen, ob das differenzierte Angebot gewählt wird oder ob die Schüler/-innen gemeinsam mit dem Rest der Klasse an der Regel-PA teilnehmen. Diese Entscheidung wird schriftlich dokumentiert. Folgende Formate können gewählt werden:

  • eintägige KAoA-Potenzialanalyse (1-tägige KAoA-PA): Dieses Format ist das Regelangebot für alle Schülerinnen und Schüler.
  • zweitägige KAoA Potenzialanalyse (2-tägige KAoA-PA LE/ESE) für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen (LE) sowie Emotionale und soziale Entwicklung (ESE). Sofern Schülerinnen oder Schüler mit diesem Förderbedarf (LE und/ oder ESE) im Gemeinsamen Lernen unterrichtet werden, muss die Franz-Dinnendahl-Realschule dieses Angebot für die entsprechend differenzierte Potenzialanalyse einplanen und vorhalten.

10.3 Dreiwöchiges Berufspraktikum

Im Laufe der Klasse 9 nehmen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 an einem 3-wöchigen Praktikum teil. Die Planungen und die Organisation hierfür laufen bereits in der Jahrgangstufe 8. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie die Klassenleitung helfen bei Bedarf den Schülerinnen und Schülern bei der ersten Kontaktaufnahme, sowie der weiteren Kommunikation mit dem Betrieb.

11. Räume und Material

Zur Zeit existieren zwei Differenzierungsräume, die sich zwischen zwei Klassenräumen befinden und von diesen zugänglich sind. Ausgestattet sind diese Räume mit Tischen und Stühlen, teilweise jedoch auch mit einem Sessel in einer Ruhezone, die eine Wohlfühlatmosphäre erzeugt. Hierdurch haben die SuS im gemeinsamen Lernen die Möglichkeit bei Bedarf mit einer Sonderpädagogin oder der MPT-Kraft in ruhiger Atmosphäre Lernaufgaben mit Unterstützung zu bearbeiten.

Im Untergeschoss wurde mit Hilfe von Geldern des Fördervereins ein Lernbüro errichtet. Dieses bietet den Kindern die Möglichkeit, Lernen als selbstverantwortlichen und selbstgesteuerten Prozess zu begreifen. Es ermöglicht einen hohen Grad an Differenzierung. Im Lernbüro werden unterschiedliche Arbeitsmaterialien für alle bereitgestellt, mit deren Hilfe sich SuS fachbezogenes Wissen eigenständig sowie mit Unterstützung erarbeiten können. Im Lernbüro steht jedes Kind mit seinen Stärken im Mittelpunkt, es wird ernst genommen und darf ohne Versagensangst und mit Anspruch sein Potential entfalten. Jedes Kind kann in seinem eigenen Tempo und Rhythmus lernen, entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten, jedes Kind kann Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bearbeiten. Die Unterrichtstunden, die die SuS im Lernbüro verbringen, werden in Absprache mit den Fachlehrer/ innen, Klassenlehrer/innen, Sonderpädagogen/innen und der Fachkraft des MPT getroffen. Die sollten fest im Stundenplan verankert sein, um den Kindern eine feste Struktur zu geben, aber auch um kontinuierlich und differenziert an den Themen des Unterrichts zu arbeiten. Nur so können sich Lernerfolge einstellen. Die räumliche Gestaltung des Lernbüros dient der Orientierung und des Wohlbefindens. So befinden sich zwei Gruppentische im Lernbüro, die räumlich durch ein Regal voneinander getrennt sind. Dies ermöglicht das gleichzeitige Arbeiten mit mindestens zwei Kleingruppen. Das Lernbüro verfügt über:

  • Ruhezone
  • Arbeitszonen
  • Medienecke
  • Plenumszone

Feste vorgegebene Strukturen für Materialien sind das Handwerkszeug selbstständigen Arbeitens. So haben die SuS neben den differenzierten Materialien immer auch die Möglichkeit sich der folgenden Hilfsmittel zu bedienen:

  • ausgelegte Arbeitsblätter (Übungen aus dem Marburger Konzentrationstraining),
  • LÜK-Kästen und LÜK-Hefte
  • LOGICO-Materialien
  • Spiele und Materialien zu unterschiedlichen Förderbereichen
  • Montessori-Spiele
  • Nikitin Fördermaterialien.

Alle Kolleginnen und Kollegen haben zusätzlich die Möglichkeit auf Kopiervorlagen zu Haupt- und Nebenfächern sowie zur Berufsvorbereitung zuzugreifen. Diese Materialien befinden sich im Bücherraum V01.

12. Einsatzplanung

Aufgrund der ständig wechselnden Gegebenheiten im Schulalltag wird der Arbeitseinsatz wöchentlich an die Bedingungen angepasst.

Die Sonderpädagoginnen sowie die Fachkraft für multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen halten dazu regelmäßig eine Planungssitzung ab. Hier wird der Arbeitseinsatz für die Woche im Hinblick auf die Arbeit im Lernbüro und in den Klassen geplant.

Darüber hinaus werden die Kolleginnen und Kollegen im wöchentlichen Briefing sowie in den Lehrerkonferenzen über Neuigkeiten im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens informiert. Die Kolleginnen und Kollegen haben weiterhin die Möglichkeit, sich in einer Beratungsstunde (regelmäßig mittwochs, in der Zeit von 13.15 – 14.00 Uhr) mit den Sonderpädagoginnen auszutauschen.

13. Gesetzliche Vorgaben zur Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung in der inklusiven Lerngruppe entspricht den Richtlinien der allgemeinen Schule oder den Richtlinien der entsprechenden Förderschule. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf "Emotionale und Soziale Entwicklung" nehmen in allen Fächern zielgleich am Unterricht der Realschule teil und werden entsprechend bewertet. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt.

Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen "Sprache", „Hören und Kommunikation“, „Sehen“, „ Körperlich motorische Entwicklung“ und "Emotionale und Soziale Entwicklung" werden in der Regel zielgleich nach den Richtlinien der Realschule unterrichtet.

Aufgrund ih­rer Beeinträchtigung können Schülerinnen und Schüler mit oben genannten Förderbedarfen einen Nachteilsausgleich erhalten. Dieser sieht für Klassenarbeiten, Tests etc. vor, dass z.B. die Bearbeitungszeit der Aufgabe verlängert wird, ein Integrationshelfer assis­tiert usw.

Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf "Lernen", sowie "Geistige Entwicklung" werden zieldifferent unterrichtet. Dies gilt auch für Kinder, die zusätzlich einen der oben genannten Förderschwerpunkte haben.

Sie können entsprechend den individuellen Leistungsmöglichkeiten angepasste Tests und Klas­senarbeiten erhalten, die auf der Grundlage der Tests der Regelschülerinnen und Regelschüler modifiziert werden oder auch individuell gestaltete Aufgaben.

Wichtig für alle Schülerinnen und Schüler ist die Transparenz der Bewertungsgrundlage sowie der offene Umgang mit den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ohne sie zu diskrimi­nieren.

14. Zeugnisse

Schülerinnen und Schüler in zieldifferenten Bildungsgängen erhalten durchgängig Textzeugnisse vgl. AO-SF §32/33.

Auf den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird/werden der oder die Förderschwerpunkt/e genannt. Zielgleich geförderte Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf erhalten eben­falls einen entsprechenden Vermerk und die Angabe des Bildungsganges. Die Formulierungen sind dabei wie folgt:

NAME wurde im Förderschwerpunkt_____________________ sonderpädagogisch gefördert und im Bildungsgang__________________ unterrichtet.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (zieldifferent) wird folgendes formuliert:

NAME wurde im Förderschwerpunkt __________________sonderpädagogisch gefördert und im zieldifferenten Bildungsgang _____________________ unterrichtet.

Die Bewertung beschreibt in Textform die individuellen Lernfortschritte. Sie muss positiv formuliert und an den Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler orientiert sein.

Bei der Formulierung kann auf bereits bestehende Zeugnisse zurückgegriffen werden.

15. Schulabschlüsse

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" können, gemäß Beschluss der Klassenkonferenz, einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbaren Schulabschluss erwerben (Leis­tungsbeschreibung und zusätzlich Noten) oder zum Abschluss des Bildungsganges im Förder­schwerpunkt Lernen (§30,2 AO-SF) geführt werden.

Bewerbungs- und Abschlusszeugnisse enthalten auf Wunsch der Erziehungsberechtigten keine Angabe zum Förderschwerpunkt. Das Abschlusszeugnis von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" beschreibt die am Ende der Schulbesuchszeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Der Besuch der Realschule im "Gemeinsamen Lernen" bedeutet nicht, dass nach 10 Schulbe­suchsjahren am Ende der Klasse 10 der Realschulabschluss vergeben wird. Das "Gemeinsame Lernen" ist zurzeit - bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen - die Alternative zum Be­such einer Förderschule.

Schüler Schulabschluss
Zielgleich
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (FOR)
  • Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe (FORQ)
Zieldifferent
  • Abschlusszeugnis im Bildungsgang Lernen nach Klasse 10
  • Abschlusszeugnis im Bildungsgang Geistige Entwicklung nach Klasse 10
  • Abschlusszeugnis nach Klasse 10 mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9   (Englisch in Klasse 9 und 10)

16. Förderpläne

Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der integrativen Lerngruppe erfordern eine Individu­alisierung und Differenzierung der Lernangebote beim Gemeinsamen Lernen. Neben der Vermitt­lung fachlicher Ziele ist die persönliche Förderung der Schülerinnen und Schüler mit individuellem Förderbedarf vorrangig. Je nach Beeinträchtigung können die Bereiche Kommunikation, Motorik, Wahrneh­mung, Persönlichkeitsentwicklung, Sozialerfahrung, Selbstversorgung und Kognition schwer­punktmäßig förderbedürftig sein. Der Prozess wird nach einer ersten Beobachtungszeit in För­derplänen dokumentiert. Diese werden vom Sonderpädagogen in Zusammenarbeit mit den be­teiligten Lehrkräften fächerübergreifend erstellt, regelmäßig evaluiert und weiter entwickelt.

17. Jährliche Überprüfung des Förderbedarfs und Wechsel des Förderortes

Rechtzeitig zum Ende des 1. Schulhalbjahres wird vom Leitungsteam der Klasse überprüft, ob für die Schülerin oder den Schüler weiterhin Unterstützungsbedarf besteht. Die Klassenkonferenz ent­scheidet über den Fortbestand oder die Aufhebung des Unterstützungsbedarfs. Die Überprüfung und der Wechsel des Förderortes richten sich nach § 17 der AO-SF

(1) Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte Bedarf an sonderpä­dagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen.

(2) Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz bei Fortbestand eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstüt­zung im bisherigen Förderschwerpunkt ein Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs angebracht, lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Eltern zu einem Gespräch ein und informiert die Schulaufsichtsbehörde so rechtzeitig, dass darüber vor Ablauf des Schuljahres gemäß § 16 Absatz 1 und 2 entschieden werden kann.

(3) Bei einem Wechsel des Förderorts gelten §§ 14 und 16 entsprechend. Die Schulaufsicht kann auch entscheiden, dass der Wechsel bis zu sechs Monate probeweise dauert. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

(4) Die Vorschriften der §§ 11 und 13 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Se­kundarstufe I (APO-S I) über den Wechsel der Schulform in der Sekundarstufe I gelten

1. bei einem Wechsel des Förderorts nach den Absätzen 2 und 3,

2. beim Wechsel des Bildungsgangs innerhalb der besuchten Schule.

(5) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonderpädagogisch gefördert, entscheidet die Schulauf­sichtsbehörde, ob sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin notwendig ist. In diesem Fall schlägt sie den Eltern gemäß § 16 mindestens eine allgemeine Schule vor. Ein neues Gutachten im Sinne von § 13 Absatz 1 ist nur dann einzuholen, wenn es erforderlich ist.

(6) Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonderpädagogisch gefördert, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den §§ 11 bis 15 durchgeführt worden ist, empfiehlt die Schule den Eltern, bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule den individuellen Förderplan (§ 21 Absatz 7 Satz 3) vorzulegen.

18. Aufhebung des Förderbedarfs

Die Aufhebung des Förderbedarfs sowie ein Wechsel des Förderschwerpunktes richten sich nach § 18 der AO-SF

(1) Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz die nach § 14 bestimmte sonderpädagogische Förderung einer Schü­lerin oder eines Schülers nicht mehr erforderlich, teilt die Schule dies der zuständigen Schulaufsichtsbehörde nach einem Gespräch mit den Eltern mit.

(2) Stellt auch die Schulaufsichtsbehörde fest, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nicht mehr besteht, widerruft sie ihre nach § 14 erlassene Entscheidung. Sie berät die Eltern darüber, wo die Schülerin oder der Schüler die Schullaufbahn fortsetzen kann.

(3) Hält die Klassenkonferenz einen Wechsel des Förderschwerpunkts oder des vorrangigen Förderschwerpunkts für erforderlich, teilt die Schule dies den Eltern mit und begründet es. Sie unterrichtet die Schulaufsichtsbehörde. Diese entscheidet gemäß § 14.

(4) Die Entscheidungen nach den Absätzen 2 bis 4 können auch probeweise für sechs Monate getroffen werden.

19. Sonderpädagogen/ -innen begleiten die Aufnahme nach der endgültigen Zuweisung

Nach der Zuweisung der Schülerinnen und Schüler durch das Schulamt begleiten die Sonderpädagogen/ -innen mit der Schulleitung die aufzunehmenden Schüler. Wünschenswert ist der Besuch dieser Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in dem bereits Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf gemeinsam unterrichtet wer­den, um die Arbeitsweise und die Räumlichkeiten kennenzulernen. Gleichfalls können die betei­ligten Lehrerinnen und Lehrer die zukünftigen Schülerinnen und Schüler in den 4. Klassen besu­chen.

Im Dezember können sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern am "Tag der Offenen Tür" über die Schulsituation des Gemeinsamen Lernens informieren.

In den Wochen vor den Sommerferien findet seit mehreren Jahren ein Kennenlernnachmittag statt, zu dem alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 eingeladen werden. Auch nach der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler wird eine Kooperation zwischen den Grundschulen und der Realschule angestrebt.

Die abgebenden Grundschullehrer/ -innen tauschen sich auf der ersten Erprobungsstufenkonferenz mit den Klassen­leitungen und Sonderpädagogen/ -innen der Realschule über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aus.

pfeil top

19.2 LRS-Konzept

Rechtlicher Rahmen und unser Selbstanspruch

Jeder Schüler und jede Schülerin hat ein grundsätzliches Recht auf individuelle Förderung. Dieser im §1 des Schulgesetzes des Landes NRW formulierte Anspruch wird sowohl im Leitbild als auch im Schulprogramm unserer Realschule aufgegriffen: In pädagogisch vielfältiger Art und Weise, mit bewusst unterschiedlichen Ansätzen möchten wir den individuellen Bedürfnissen und Bedarfen unserer Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ihnen so ermöglichen, ihre Leistungsschwächen zu verringern und Leistungsstärken weiterzuentwickeln. Mit jeder Maßnahme der Förderung wird dabei das Ziel verfolgt, den Anforderungen und Lernzielen der Realschule gerecht zu werden oder sogar darüber hinauszuwachsen.

Mit dem LRS-Erlass NRW vom 19.07.1991 wird dieser Anspruch individueller Förderung im Bereich des Lesens und Rechtschreibens konkretisiert. Er dient als Grundlage für unser schuleigenes Konzept zur Umsetzung der dort geforderten Handlungsmaximen:    

Mit Hilfe einer genauen Diagnose der fachlichen Kompetenzen und einer Analyse der individuellen Lernsituation werden Schlussfolgerungen hinsichtlich der allgemeinen und individuellen Förderbedarfe gezogen. Unsere Ansprechpartnerinnen für LRS führen bei einem festgestellten hohen Förderbedarf eine umfassende Beratung der Eltern durch. Ziel dieses Gesprächs sind verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich des weiteren Vorgehens und geeigneter Unterstützungen. Neben schulinternen Maßnahmen – wie der Teilnahme an einem speziellen Förderkurs – werden auch die Möglichkeiten der externen Beratung, Diagnostik und ggf. Therapie besprochen. In diesem Beratungsprozess spielen auch die konkreten Vorgehensweisen bei der Leistungsfeststellung und -beurteilung sowie die Formulierungen auf dem Zeugnis oder Richtlinien für die Versetzung der betreffenden Schülerinnen und Schüler eine Rolle.

Handlungsbedarf der Schule

Der LRS-Erlass formuliert ohne Einschränkung für alle Schülerinnen und Schüler, die besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Schreibens haben, einen Bedarf an individueller Förderung. Diesen kann die Schule im Rahmen des regulären Unterrichts bzw. von Leistungsüberprüfungen feststellen. Zusätzlich wird sie spezielle fachlich-pädagogische Verfahren zur Diagnostik einer LRS durchführen. Darüber hinaus kann es von Bedeutung sein, außerschulisch eine medizinische Abklärung bzw. Diagnostik durchzuführen (z. B. hinsichtlich einer Legasthenie), um möglichst umfangreich und gezielt unterstützen zu können. Dies ist aber keine Bedingung für den schulischen Handlungsbedarf. Der EÖDL (Erster Österreichischer Dachverband Legasthenie) erklärt dazu:

„Grundsätzlich spricht man von einer Primärlegasthenie, wenn man Folgendes beobachten kann:

  • Eine zeitweise Unaufmerksamkeit des Kindes beim Schreiben und Lesen, d. h. wenn es unmittelbar mit Buchstabensymbolen beschäftigt ist.
  • Differente Sinneswahrnehmungen, die nicht ausreichend für das Erlernen des Schreibens und Lesens geschärft sind.
  • Durch unscharfe Sinneswahrnehmungen und die daraus folgende Unaufmerksamkeit entstehen Wahrnehmungsfehler.

Grundsätzlich spricht man von einer LRS, wenn man Folgendes beobachten kann: Fehlerhäufung beim Schreiben und Lesen. Eine LRS ist eine durch besondere Umstände bedingte und erworbene Problematik im Leben des Kindes, die multikausal sein kann.“

Laut der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO besteht eine „Störung im Erlernen der Schriftsprache, die nicht durch eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklungs-, Milieu- oder Unterrichtsbedingungen erklärt werden kann“. Sie soll das Ergebnis von Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung und/ oder Motorik sein, die durch anlagenbedingte oder durch äußere Einwirkungen entstandene Entwicklungsstörungen des zentralen Nervensystems entstanden sein können. LRS kann sich bei jedem Kind anders äußern. Die Anzeichen einer möglichen Lese- Rechtschreibschwäche können sehr verschieden sein. Hauptmerkmal sind auffallend große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben auf verschiedene Weise, es geht um das Vorlesen, Textverständnis sowie auch um Buchstabenverdrehungen und eine Fehler-Inkonstanz, also dass gleiche Wörter immer unterschiedlich falsch geschrieben werden.

Die fachlich-pädagogische Diagnostik an unserer Schule

Zu Beginn der 5. Klasse haben unsere Schülerinnen und Schüler erfahrungsgemäß noch sehr unterschiedliche Kompetenzen im Bereich des Lesens und Rechtschreibens. Deshalb richten insbesondere die Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer innerhalb des 1. Halbjahres der 5. Klasse ihr besonderes Augenmerk darauf, die Leistungsfähigkeit in diesem Bereich zu beobachten und eventuelle individuelle Förderbedarfe zu diagnostizieren. Bereits die ersten Leistungskontrollen geben erste Hinweise, aber auch die Beobachtungen im regulären Unterricht, wie sie beim Vorlesen von Textabschnitten oder eigens angefertigten Texten sowie bei der Kontrolle von Hausaufgaben geschehen können, helfen bei ersten Einschätzungen. Auch Rücksprachen mit andern Fachlehrerinnen und Fachlehrern werden bei dieser fachlich-pädagogischen Beurteilung der Lernsituation hinzugezogen. Umfassende und tiefgreifende Schlussfolgerungen sind dann mit dem von der Deutschlehrerin oder dem Deutschlehrer durchgeführten OLFA-Test möglich. Bei diesem handelt es sich um ein fachlich anerkanntes und bundesweit eingesetztes Verfahren, um den genauen Förderbedarf im Bereich des Rechtschreibens zu diagnostizieren. Mit den Ergebnissen dieses Tests und den vorhergehenden Einschätzungen können wir hinsichtlich der Rechtschreibfähigkeit und den grundlegenden Rechtschreibstrategien für jedes Kind die Fehlerschwerpunkte festlegen und somit schon geeignete Fördermaßnahmen ableiten.

Weiteres Verfahren

In einem persönlichen Schreiben werden alle betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs über die Ergebnisse des OLFA-Tests informiert. In diesem Brief teilen die Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer mit, in welchem Bereich des Rechtschreibens das jeweilige Kind einen individuellen Unterstützungsbedarf hat und wie hoch dieser ist. Der entscheidende Wert an dieser Stelle, mit dessen Hilfe die orthographische Kompetenz beurteilt werden kann, ist der Kompetenzwert, der beim OLFA-Test ermittelt wird. Dieser gibt auch die Richtung einer Förderung oder Therapie vor. Es gibt ein Kompetenzwert-Spektrum von +100 bis – 100. Bei einem ermittelten Wert von über 70 sollte der Schüler/die Schülerin in jedem Fall am Ergänzungsunterricht Deutsch teilnehmen und gezielt an den Fehlerquellen arbeiten. Bei einem KW50 – KW70 ist den Eltern die Förderung des Kindes in einem schulinternen LRS-Kurs nahezulegen. Je niedriger der Wert ist, desto höher sind die Probleme auf der Lautebene und es muss mit einem länger anhaltenden Förderbedarf gerechnet werden, da die lautliche Basis vermittelt und fundiert aufgebaut werden muss. Für alle KW-Werte, die nahe Null oder im Minusbereich liegen, sollte den Eltern unbedingt eine ärztliche Diagnostik angeraten werden, speziell auch eine Überprüfung der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung. Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Förderbedarf (KW70-100) werden von der Deutschlehrerin oder dem Deutschlehrer im Fachunterricht in besonderer Weise gefördert. Darüber hinaus werden diese Kinder individuell beraten, wie sie außerhalb der Schule an ihren Schwächen arbeiten können und welche besonderen Übungsmaterialien dafür empfohlen werden. Über weitergehende innerschulische Maßnahmen – wie z. B. die Teilnahme am Deutsch-Ergänzungsunterricht – werden die Eltern mit der Deutschlehrerin oder dem Deutschlehrer beraten. Über diese Maßnahmen wird dann von der Klassenkonferenz entschieden. Bei einem festgestellten hohen Förderbedarf (KW<70) werden die Eltern gebeten, mit unseren Ansprechpartnerinnen für LRS Frau Naß, Frau Gerschermann oder Frau Schwarz Kontakt aufzunehmen, um in einem gemeinsamen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen und geeignete inner-, aber auch außerschulische Maßnahmen zu vereinbaren. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Beratung entscheidet dann – gemäß LRS-Erlass – die Klassenkonferenz (mit Genehmigung der Schulleitung) endgültig über die konkreten innerschulischen Maßnahmen und teilt das Ergebnis den Eltern mit. Neben den LRS-Fachlehrkräften wird auch die Deutschlehrerin oder der Deutschlehrer sowohl im Fachunterricht als auch darüber hinaus am individuellen Förderprozess mitwirken und diesen regelmäßig nachjustieren. Halbjährlich wird der intendierte Lernfortschritt von der LRS- und der Deutsch-Fachlehrkraft gemeinsam evaluiert. Im Sinne eines kontinuierlichen Beratungsprozesses vereinbaren die Ansprechpartnerinnen für LRS mit den Eltern auf dieser Grundlage entweder die Fortsetzung oder die konkrete Anpassung der bisherigen Maßnahmen. Eine Veränderung innerschulischer Maßnahmen muss wieder – laut Erlass – von der Klassenkonferenz (mit Genehmigung der Schulleitung) bestätigt werden.

Die Förderung steht ab dem Schuljahr 2020/2021 aus organisatorischen Gründen ausschließlich dem 5. Jahrgang zur Verfügung und wächst dann stetig jahrgangsweise hoch.

Bisher findet keine gesonderte LRS Förderung für die Kinder statt. Dies geschieht durch Binnendifferenzierung im regulären Unterricht oder in den allgemeinen Ergänzungskursen des Faches Deutsch.

Maßnahmen der individuellen Förderung

a) Deutsch-Ergänzungskurs

Die Teilnahme an einem Deutsch-Ergänzungskurs wird in Betracht gezogen, wenn die Schülerin oder der Schüler deutliche Schwächen in mehreren Bereichen des Faches Deutsch hat. Dies können neben Leistungsproblemen im Lesen und der Rechtschreibung z. B. auch Probleme bei der Textgestaltung (u.a. Beschreiben, Berichten), beim Verstehen von Texten (Analyse von Sachtexten und literarischen Texten) oder beim Argumentieren (u.a. freie Erörterung, Auseinandersetzung mit Sachtexten und literarischen Texten) sein. Die Zuweisung in einen Deutsch-Ergänzungskurs hängt aber auch vom Förderbedarf in anderen Fächern ab, da immer die Gesamtbelastung der Schülerin oder des Schülers beachtet werden muss und primär in dem Unterrichtsfach mit dem höchsten Bedarf gefördert werden sollte. Die Zuweisung in einen Deutsch-Ergänzungskurs erfolgt halbjährlich.

b) LRS-Förderkurs (DeutschPlus)

Bei einem festgestellten hohen Unterstützungsbedarf im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung informiert die Deutschlehrerin oder der Deutschlehrer eine der Ansprechpartnerinnen für LRS. Diese lädt dann die Eltern zu einem ersten umfassenden Beratungsgespräch ein. Ein Teil dieser Beratung ist die gemeinsame Besprechung innerschulischer Maßnahmen, deren zentraler Kern die Teilnahme an einem zusätzlichen LRS-Förderkurs ist. Die Zuweisung in einen LRS-Förderkurs erfolgt halbjährlich und kann zusätzlich zu einem Deutsch-Ergänzungskurs erfolgen. Diese Zuweisung in einen LRS-Förderkurs muss von der Klassenkonferenz (mit Genehmigung der Schulleitung) bestätigt werden und wird der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern unmittelbar mitgeteilt. Der LRS-Förderkurs (Deutsch Plus) wendet sich den im Erlass formulierten Schwerpunkten zu:

  • Leseübungen, die in Verbindung mit der allgemeinen Sprachförderung geeignet sind, die Lesefähigkeit zu fördern (systematische Ergänzungen des Leselehrgangs, Benutzung von motivierendem Lesematerial, das zu selbstständigem Lesen anregt und die Lesefreude wecken kann).
  • Schreibübungen, die zu einer formklaren, bewegungsrichtigen und zügigen Handschrift führen – besonders auch das Schreiben der Druckschrift.
  • Rechtschreibübungen, die geeignet sind, die Rechtschreibsicherheit zu verbessern.

In besonderer Weise wird in unseren LRS-Kursen darüber hinaus an der Aufmerksamkeit und den Sinneswahrnehmungen der Förderkinder gearbeitet. Die Lernfortschritte in den LRS-Kursen werden von der LRS-Lehrkraft halbjährlich evaluiert.

c) Förderung im Elternhaus

Bei einem Unterstützungsbedarf im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung ist es im Sinne des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schule und Elternhaus wichtig, alle Chancen und die ganze Vielfalt einer individuellen Förderung zu nutzen. So bedürfen zum einen alle innerschulischen Maßnahmen der Unterstützung der Eltern. Außerdem werden zum anderen die Deutsch-Lehrkraft oder die Ansprechpartnerin für LRS mit den Eltern Möglichkeiten der zusätzlichen außerschulischen Förderung besprechen, wie z. B. das selbstständige Arbeiten mit speziellem Übungsmaterial für zuhause. Diese aktive Mitwirkung des Elternhauses ist notwendig, um den Lernfortschritt des eigenen Kindes wirksam voranzubringen.

d) Weitere außerschulische Maßnahmen

In diesem Sinne werden die Ansprechpartnerin für LRS und die Eltern bei einem hohen Förderbedarf weitergehende außerschulische Maßnahmen vereinbaren. Gemeinsam werden Möglichkeiten der externen Beratung, Diagnostik und ggf. Therapie besprochen. Geeignete externe Ansprechpartner sind in diesem Fall z. B. der Kinderarzt und:

  • Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Familientherapie:

Annette Kissenbeck
Ahestraße 3
45276 Essen Steele im Kindertherapie-Zentrum
Tel.: 0201 / 59 22 38-68
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Schulpsychologische Beratung der Stadt Essen:

Gildehof
Hollestr. 3
45127 Essen
4. Obergeschoss
Tel.: 0201/8840131
Fax 0201/ 8840911

  • Sozialpädiatrisches Zentrum des Uniklinikum Essen :

Klinik für Kinderheilkunde I
Universitätsklinikum Essen
Hufelandstrasse 55
45147 Essen
Tel.: 0201/7232451
Fax: 0201/7235727

Insbesondere dann, wenn trotz intensiver schulischer Fördermaßnahmen die für das Weiterlernen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Lesen und Rechtschreiben nicht erworben werden, muss laut Erlass abgeklärt werden, ob die Schülerin oder der Schüler

  • psychische Beeinträchtigungen aufweist (z. B. ausgeprägte Angst vor Misserfolgen, geringes Selbstvertrauen),
  • neurologische Auffälligkeiten zeigt (z. B. Störungen der sensomotorischen Integration, der Lateralitätsstruktur, bei zentralmotorischen oder Hirnfunktionsstörungen),
  • sozial unangemessene Verhaltenskompensationen zeigt (z. B. verstärkte Aufmerksamkeit forderndes, aggressives oder gehemmtes Verhalten).

Die Eltern werden dann von der Ansprechpartnerin für LRS und/ oder von der Klassenleitung auf weitere geeignete außerschulische Förder- und Therapiemöglichkeiten hingewiesen (z. B. schulpsychologische Beratungsstellen, motorische oder Sprachtherapien, Erziehungsberatungsstellen).

e) Bewertung der Rechtschreibleistungen ab der 5. Klasse

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre bringen unsere Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule sehr unterschiedliche Voraussetzungen im Bereich des Lesens und Rechtschreibens mit. In der Regel gelingen den Schülerinnen und Schülern, bei denen die Rechtschreib- und Lesekompetenzen noch gering ausgeprägt sind, mit entsprechender inner- und außerschulischer Unterstützung bereits innerhalb des 5. Schuljahres enorme Fortschritte. Entsprechend den mit der Grundschule abgestimmten Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler können die Rechtschreibleistungen bereits zu Beginn der 5. Klasse anteilig mit in die Bewertung der Klassenarbeiten eingehen. Im Weiteren wird der Anspruch nach Beschäftigung mit den entsprechenden Regeln und Inhalten schrittweise angehoben und die Rechtschreibung so immer stärker berücksichtigt. Grundlage bilden dabei die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI)12 und die jeweiligen schulinternen Curricula der einzelnen Fächer.

f) Nachteilsausgleich

Bei einem festgestellten hohen Förderbedarf im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung treten Schule und Elternhaus gemeinsam in einen anspruchsvollen Beratungsprozess ein. In diesem wird auch ein sogenannter Nachteilsausgleich eine wichtige Rolle spielen. Bei einem Nachteilsausgleich handelt es sich um eine gezielte Hilfe und Unterstützungsmaßnahme, die eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf in die Lage versetzen soll, ihre/seine Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen des Fachunterrichts nachzuweisen. In diesem Sinne dient der Nachteilsausgleich ausschließlich der Kompensation der mit einer Behinderung und/oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf verbundenen Nachteile. Der individuellen Benachteiligung soll dabei angemessen Rechnung getragen werden, aber keinesfalls das fachliche Anspruchsniveau der Leistungsanforderungen und damit der Anspruch an die Qualität der Ergebnisse herabgesetzt werden. Ein Nachteilsausgleich ist also auf fachliche Zielgleichheit ausgerichtet. Das bedeutet: Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs darf sich ausschließlich auf den Bereich der Rechtschreibung, keinesfalls aber auf die Anforderungen im fachlichen Anteil des Unterrichts beziehen. Insbesondere nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (dem Recht auf Gleichbehandlung) würde eine Anforderungsreduzierung für einzelne Schülerinnen und Schüler eine ungerechtfertigte Bevorzugung darstellen.

Eltern oder Lehrkräfte beantragen den Nachteilsausgleich formlos bei der Schulleitung. Zur Begründung können Nachweise wie Atteste, med. Diagnosen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Fördermaßnahmen beigefügt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Auffälligkeiten im Bereich des Lesens und Rechtschreibens können Diagnosen, auch pädagogische, beigefügt werden (BASS 14.01 –Nr. 1, unter 2.1). Aus vorhandenen Gutachten und Attesten kann umgekehrt kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Schule.

Die Ergebnisse der fachlich-pädagogischen Diagnose der Schule, ggf. ärztliche Gutachten sowie die Ergebnisse des durchgeführten OLFA-Tests bilden die Grundlage einer weiteren Beratung mit der Ansprechpartnerin für LRS und den Eltern hinsichtlich eines Antrags auf Nachteilsausgleich. Dieser Antrag wird der Klassenkonferenz vorgelegt, die dann mithilfe der vorliegenden Unterlagen diesen Antrag unterstützen oder Anpassungen vorschlagen wird. Die Entscheidung über den Antrag trifft dann die Schulleitung.

In den Klassen 7-10 ist die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleiches nur noch in besonders begründeten Einzelfällen möglich. Ab Klasse 7 muss die LRS des Kindes medizinisch nachgewiesen werden. Die medizinische Diagnostik einer Lese-Rechtschreib-Schwäche kann nur von Kinder- und Jugendpsychiatern nach Diagnosekriterien der WHO/ICD-10 gestellt werden. In der Oberstufe kann ein Nachteilsausgleich nur noch gewährt werden, wenn bereits in der Sekundarstufe I regelmäßig der gleiche Nachteilsausgleich gewährt wurde und dies lückenlos dokumentiert wurde. Die Notwendigkeit des Nachteilsausgleiches wird halbjährlich evaluiert; je nach Lernfortschritt des Kindes kann dann grundsätzlich auch zu einer zurückhaltenden Gewichtung der Rechtschreibleistung übergegangen werden. Da die Eltern halbjährlich über den Lernfortschritt ihres Kindes informiert werden und somit eine enge Begleitung gewährleistet wird, muss ein Nachteilsausgleich von den Eltern nicht immer wieder neu beantragt werden. Auf dem Zeugnis wird die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs nicht vermerkt.

Wie es im Erlass steht, so bestehen weiterhin folgende Möglichkeiten den Nachteilsausgleich umzusetzen:

  • Zeitverlängerung oder Kürzung der Aufgabenstellung bei Klassenarbeiten,
  • Vorlesen von Aufgabenstellungen,
  • Verkürzung der Hausaufgaben,
  • mündliche Prüfung statt schriftlicher, z.B. beim Vokabeltest,
  • Verwendung von Hilfsmitteln wie Laptop,
  • in Teilbereichen von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen.

Die genaue Umsetzung sollte individuell auf das jeweilige Kind angepasst werden und immer im Sinne des Kindes erfolgen. Die Maßnahmen müssen bei Bedarf kombiniert und addiert werden, um einen tatsächlichen Ausgleich des Nachteils zu schaffen. Die Erziehungsberechtigten werden über den Beschluss der angedachten Fördermaßnahmen schriftlich durch die LRS-Fachkraft informiert. Ab Klasse 7 wird in der Regel kein zusätzlicher LRS- Förderkurs mehr stattfinden.

Dokumentation

Ein so aufwändiger Prozess der individuellen Förderung erfordert eine angemessene Dokumentation. Die Diagnostik und Beratung, die Maßnahmen der Förderung und Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern müssen auch deshalb lückenlos dokumentiert werden, damit ggf. Maßnahmen und Nachteilsausgleiche in späteren Schuljahren gewährt werden können. Zu diesen Dokumentationen gehören u.a.:

  • der Informationsbrief zum OLFA-Test
  • die fachärztliche Diagnose
  • Dokumentationen und Korrespondenzen bzgl. außerschulischer Maßnahmen
  • der eingegangene Antrag auf Nachteilsausgleich
  • der fortlaufend zu führende Dokumentationsbogen über gewährte Nachteilsausgleiche in der Sekundarstufe I
  • der eingereichte Antrag auf außerschulische Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets

Alle Unterlagen werden in der Schülerakte abgeheftet.

Vorgehen bei einer bereits in der Grundschulzeit diagnostizierten LRS

Während der Grundschulzeit kann bereits eine Lese-Rechtschreib-Schwäche diagnostiziert und mit entsprechenden inner- und außerschulischen Maßnahmen begleitet worden sein. In diesem Fall sollten die Eltern mit einer Ansprechpartnerin für LRS bereits zu Beginn der 5. Klasse in den Beratungsprozess eintreten. Vorhergehende medizinische Gutachten und die Dokumentation bisheriger Maßnahmen der Grundschule und außerschulischer Institutionen bilden eine wichtige Grundlage dieser ersten Beratung und sollten deshalb bereits bei der Anmeldung eingereicht werden. Die Schulleitung wird versuchen, entsprechend der personellen Möglichkeiten bereits im ersten Halbjahr der Klasse 5 einen LRS-Förderkurs (Deutsch Plus) für die betroffenen Kinder einzurichten und die Fortsetzung bisheriger Maßnahmen zu unterstützen. Ansonsten entspricht das weitere Vorgehen bei diesen Kindern dem Vorgehen bei einem festgestellten hohen Förderbedarf innerhalb des ersten Halbjahres an unserer Schule.

Weiterführende Hinweise

Links:

  • Schulministerium NRW: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten – Arbeitshilfen für Schulen:

Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Recht_Beratung_Service/Service/Ratgeber/Nachteilsausgleiche/index.html

  • Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003:

Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_12_04-Lese-Rechtschreibschwaeche.pdf

  • d. Kultusministeriums v. 19.07.1991: Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS):

Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://bass.schul-welt.de/280.htm

  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) vom 15.02.2005:

Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. https://bass.schul-welt.de/6043.htm

Anlagen

  • Kurzübersicht: Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben
  • Informationsblatt für Eltern
  • Informationsbrief zum OLFA-Test (geringer, mittlerer bzw. hoher Förderbedarf)
  • formloser Antrag auf Nachteilsausgleich
  • formloser Antrag auf Verlängerung der Fördermaßnahmen
  • Förderplanvorlage
  • Informationsschreiben: Beschluss über den Nachteilsausgleich
  • Antragsformular zum Bildungs- und Teilhabepaket LRS der Stadt Essen

Übersicht: Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben

Zeitraum
Vorgehen Dokumente/ Material Zuständig
Beginn 5. Klasse bis 1. Erprobungsstufenkonferenz Gezielte Beobachtung der Schreib- und Leseleistung Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Beiträge im Unterricht Deutschlehrer/-in sowie alle Fachlehrer/-innen
Bis zu den Weihnachtsferien Klasse 5 Testung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Auffälligkeiten OLFA-Testheft Deutschfachlehrer/-in & LRS-Fachkraft
ab 2. Halbjahr Jahrgang 5 bei getestetem mittleren Förderbedarf: Schüler/-in nimmt an EG-Deutschunterricht teil    
Januar Jahrgang 5 bei getestetem hohen Förderbedarf: Informationsbrief über Testung an die Eltern mit Einladung zum Elterngespräch   Vorlage: Elterninformation Ergebnisse OLFA-Test Deutschfachlehrer/-in & LRS-Fachkraft
Januar Jahrgang 5 Elterngespräch
- Eltern aufklären über Ergebnisse des OLFA-Tests
- formlosen Antrag für Nachteilsausgleich erklären und mitgeben
Vorlage:
Formloser Antrag Nachteilsausgleich
Deutschfachlehrer/-in & LRS-Fachkraft
Januar Jahrgang 5
(ggf. an Zeugniskonferenz)
Vorlage und Entscheidung über die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs mit Klassenkonferenz Vorlage:
Beschluss über den Nachteilsausgleich
Deutschfachlehrer/-in & LRS-Fachkraft
Ab 2. Halbjahr Jahrgang 5 Schüler/-in nimmt an EG-Deutschunterricht & LRS-Förderkurs teil    
Ab 2. Halbjahr Jahrgang 5 Erstellung eines Förderplans und regelmäßige Überprüfung der Förderziele Vorlage:
Förderplan
LRS-Fachkraft (in Absprache mit Deutschfachlehrer/-in)
Bis vier Wochen vor Ende des Schuljahres Eltern informieren, die Weiterführung der Fördermaßnahmen zu beantragen Vorlage:
Formloser Antrag Nachteilsausgleich
LRS-Fachkraft
Ab Klasse 7 Eltern informieren, die LRS ihres Kindes nach Diagnosekriterien der WHO/ICD-10 medizinisch nachweisen zu lassen   Kinder- und Jugendpsychiater

Informationsblatt für Eltern

1. Was können wir Eltern tun?

Ihr Kind kann sich nur verbessern, wenn es von allen Seiten Unterstützung erfährt. Wir sind also auch auf Ihre Unterstützung angewiesen.

  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es nur durch regelmäßiges Üben besser werden kann. Dies können Übungen zur Verbesserung der Rechtschreibung, aber auch – bei schwerwiegenderen Teilleistungsstörungen – Übungen zum Umgang mit der LRS und zum Erlernen von Strategien sein.
  • Halten Sie Ihr Kind dazu an, 15-20 Minuten täglich zu üben bzw. bestärken Sie es, Förderkurse oder eine professionelle Therapie zu besuchen.
  • Stärken Sie das Selbstbewusstsein Ihres Kindes und üben Sie beim Schreiben und Überarbeiten keinen Druck aus. Bestehen Sie aber auf ein ordentliches Schriftbild, ggf. Schreibschrift.
  • Besprechen Sie Ihre eigenen Beobachtungen immer auch mit der Deutschlehrkraft, die in der Regel nur punktuelle Einblicke in die Rechtschreib- und Leseleistung Ihres Kindes erhält.
  • Nehmen Sie frühzeitig zum Halbjahresbeginn Kontakt mit der Deutschlehrkraft auf, um Entwicklungen Ihres Kindes zu besprechen und um eine eventuelle Fortführung der Fördermaßnahmen zu beantragen.
  • Beantragen Sie frühzeitig (vor Halbjahresbeginn bzw. vor den Sommerferien) formlos oder mithilfe des entsprechenden Formblattes die Fortführung der Fördermaßnahmen.
  • Eltern-Ratgeberliteratur (z.B. Geries, C. (2012): Lese-Rechtschreibstörungen (LRS). Ein Ratgeber für Eltern und pädagogische Berufe. Roßdorf: Schulz-Kirchner-Verlag.)
  • Sie möchten eine finanzielle Unterstützung für eine professionelle Fördertherapie beantragen? Fragen Sie beim Jugendamt und / oder im Sekretariat nach.

2. Wo kann ich mein Kind testen oder mich außerschulisch beraten lassen?

Hier finden Sie Diagnostikstellen in Essen (Angaben ohne Gewähr) oder wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt.

Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Familientherapie:

Annette Kissenbeck
Ahestraße 3
45276 Essen Steele im Kindertherapie-Zentrum
Tel.: 0201 / 59 22 38-68
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulpsychologische Beratung der Stadt Essen:

Gildehof
Hollestr. 3
45127 Essen
4. Obergeschoss
Tel.:   0201/8840131
Fax 0201/ 8840911

Sozialpädiatrisches Zentrum des Uniklinikum Essen :

Klinik für Kinderheilkunde I
Universitätsklinikum Essen
Hufelandstrasse 55
45147 Essen
Tel.: 0201/7232451
Fax: 0201/7235727

3. Mit welchen Materialien kann ich üben?

Es hängt davon ab, wo die Fehlerschwerpunkte Ihres Kindes liegen und welche Ausprägung die Schwierigkeiten haben: Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben und Lesen: Alle gängigen Rechtschreibfördermaterialien, „Abschreiben erwünscht“ (Cornelsen) etc.

  • gratis PC-Trainingsprogramm Segmenti (Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. http://mediathek.bildung.hessen.de/material/deutsch/schreiben/rechtschreibung/26227/)
  • Münsteraner Lernserver (www.lernserver.de, individuelles Rechtschreiblernprogramm, mit Tests und für die Fehlerschwerpunkte individuell zusammengestellte Arbeitsblätter, Klasse 5/6, kostenpflichtig)
  • Sehr spielerisch und nur für den Anfang der 5. Klasse geeignet: Rotkäppchen Lern-Software
  • Horch-Enzian: Individuelle Förderung bei LRS. 4.-7. Klasse. Basistraining. Schöningh-Verlag
  • Horch-Enzian: Individuelle Förderung bei LRS. 4.-7. Klasse. Aufbautraining. Schöningh-Verlag
  • LRS-Materialien auch für Englisch z.B. von Cornelsen und Klett
  • Neubauer, A.: LRS? Ein Trainingsprogramm für die Sekundarstufe. AOL Arbeitsvorlagen A13. (Lernmaterialien)
  • Rinderle, B.: Fit trotz LRS. Klasse 5 bis 7. Strategien und Übungen (Lernmaterialien) – AOL-Verlag
  • Schinhärl, A.: Der innovative LRS-Trainer (Kohl-Verlag)
  • Rinderle B.: Fit trotz LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) mit Harry und Tess. Strategien und noch mehr Übungen für LRS-Kinder. (Lernmaterialien) Taschenbuch
  • Schulte-Körne, G. & Mathwig, F.: Das Marburger Rechtschreibtraining (sehr empfohlen)

Englisch:

  • Kerstink, Bert: Fit in Englisch trotz LRS (2 Bände), AOL-Verlag
  • Zander, Gisela: Besser Englisch lernen trotz Lese-Rechtschreib-Schwäche

Natürlich gibt es noch weiteres Übungsmaterial. Fragen Sie die Deutschlehrkraft Ihres Kindes.

pfeil top

19.3 Berufsorientierungskonzept

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung: Einführung und Kurz-Rückblick auf das bisherige BO-Konzept und den Entwicklungsprozess des BO-Curriculums
  2. Ziele der Berufsorientierung
  3. Rahmenbedingungen der Schule
  4. Überblick über den BO-Prozess
  5. Phasen im Berufsorientierungsprozess und deren Umsetzung durch außerunterrichtliche und unterrichtliche Bausteine insbesondere der Standardelemente
  6. Kompetenzraster Berufsorientierung
  7. Einsatz des Portfolioinstruments
  8. Beratungs- und BO-Förderkonzepte
  9. Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten
  10. Kooperation mit außerschulischen Akteuren und Netzwerkarbeit
  11. Informationstransfer
  12. Indikatorengestützte Qualitätssicherung
  13. Qualifizierung/Professionalisierung der Lehrkräfte
  14. Anhänge

1. Einleitung: Einführung und Kurz-Rückblick auf das bisherige BO-Konzept und den Entwicklungsprozess des BO-Curriculums

Die Vorbereitung für eine Berufswahl ist eine der zentralen Aufgaben der Schulform Realschule, wobei hier zunächst der prozessuale Charakter der Berufswahlorientierung in den Mittelpunkt gerückt wird. Die Berufswahlorientierung soll kontinuierlich erfolgen. Dies sieht die Franz-Dinnendahl-Realschule durch die evaluative Anwendung eines durchgängigen Konzeptes von der 5. bis zur 10. Klasse gegeben, indem eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung von Schülerinnen und Schüler gefördert wird.

Über Information, Beobachtung und Erkundung, ferner durch Erleben realer sachlicher und menschlicher Bezüge werden Schülerinnen und Schüler zu grundlegenden Einsichten der Arbeits- und Wirtschaftswelt sowie zu berufsspezifischen Einblicken herangeführt. Am Ende dieses Prozesses soll eine selbstständige Entscheidung der einzelnen Schülerinnen und Schüler für einen Beruf stehen. Dies bedarf einer Individualisierung der Elemente der Berufswahlvorbereitung und wirkt sich dementsprechend auf den schulinternen Lehrplan Politik aus.

Die Franz-Dinnendahl-Realschule entspricht den im Kernlehrplan Politik beschriebenen Inhaltsfeldern, indem sie für ihr Berufswahlkonzept und immanenten Fachunterricht folgende Dreiteilung festschreibt:

a) Nicht Hinführung zu einem Beruf

Bei dieser Hinführung ist nicht an eine unmittelbare Hinführung der/des Jugendlichen zu einem bestimmten Beruf gedacht. Vielmehr ist hierunter eine

  • Einführung in die Welt der Arbeit allgemein
  • Einsichtnahme in die allgemeinen Berufsbedingungen und
  • Hinführung zu körperlicher, geistiger und seelischer Berufsreife

zu verstehen.

b) Vermittlung eines Bildes unserer Wirtschaftsstruktur

Die Schülerinnen und Schüler sind mit der Mannigfaltigkeit der Berufe bekannt zu machen, wobei selbstverständlich nur ein Teil möglicher Berufe, vor allem Schulabschluss bezogene sowie typische am Ort und in der Region angesiedelte genauer behandelt werden müssen. Hierbei sind einige in ihren sozialpolitischen und sozioökonomischen Kontext zu zeigen. Insgesamt sollte in groben Zügen ein Bild unserer heutigen Wirtschaftsstruktur mit ihren vielfachen Verzweigungen und Berufsmöglichkeiten entstehen.

c) Bedeutung echter Berufswahl

Die Schülerinnen und Schüler müssen die Bedeutung echter Berufswahl erkennen und sollen erfahren, dass für diese Berufswahl Eignung, Neigung und persönliche Erwägungen ausschlaggebend sind, nicht aber die Möglichkeit, durch Ausnutzung der Konjunktur möglichst rasch und leicht viel Geld zu verdienen. So ist es gerade wichtig im 7. -9. Schuljahr, den Schülerinnen und Schüler zu helfen, sich selbst zu finden, sich auf eigene Neigungen zu besinnen, Stärken und Schwächen herauszufiltern und Klarheit über Anlagen, Fähigkeiten und Interessen zu gewinnen.

Die Berufswahlvorbereitung ist an der Franz-Dinnendahl-Realschule ein integrativer Bestandteil des schulischen Lebens, der alle Bereiche durchzieht, zumal eine gründliche Berufswahlvorbereitung im Unterrichtsfach Politik nicht zu bewerkstelligen ist. Die Franz-Dinnendahl-Realschule hat von daher auch in Kooperation mit anderen Fächern (z.B. Deutsch) der Berufsorientierung ein stärkeres Gewicht gegeben, um den Schülerinnen und Schülern eine fundierte Entscheidungskompetenz für den weiteren schulischen und beruflichen Weg zu ermöglichen. Darüber hinaus verfolgt sie eine intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen außerschulischen Partnern, die den Schwerpunkt in der Berufsvorbereitung vertiefen.

Die Berufswahlorientierung muss sich ins gesamte Schulprogramm einfügen. Sie tangiert alle Bereiche der Schule und ist nur in einem vernetzten System zu sehen. Ziel ist ein Ineinandergreifen von Berufswahlorientierung, sozialer Betreuung, anderen Formen des Unterrichts und (außer)unterrichtlichen Projekten an unserer Schule sowie dem Fachunterricht Politik.

Für das gesamte Berufswahlkonzept wollen wir eine einheitliche Systematisierung erreichen. Das Konzept beruht auf 4 sich ergänzenden Bereichen.  Drei Bereiche sind mit dem Fachunterricht verzahnt und auf die einzelnen Jahrgangsstufen und deren Unterrichtsinhalte abgestimmt. Hinzukommen Maßnahmen und Angebote, die jahrgangsstufenübergreifend in einem eigenen Bereich zusammengefasst sind.Vier Bereiche der Berufswahlorientierung

Das Berufswahlkonzept sowie der damit verbundene Fachunterricht Politik der Franz-Dinnendahl-Realschule ist bei den Schwerpunkten Berufswahlorientierung und Berufswahl dahingehend ausgerichtet, dass sie dem hohen Anspruch der Individualisierung entsprechen. So sind (außer)unterrichtliche Angebote auf die unterschiedlichen Voraussetzungen für Jungen und Mädchen, für Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen, auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Jugendlichen aus sozialschwachen Familien abgestimmt.

Prinzipien und Ziele der Berufswahlvorbereitung

  • Individualisierung
  • Niedrigschwelliges Angebot
  • Ganzheitlichkeit
  • Nachhaltige Beratung und Betreuung
  • Klientelbezogenheit
  • Praxisbezug
  • Handlungs- und Lebensweltorientierung
  • Öffnung von Schule zum regionalen Umfeld
  • Vermittlung eines Arbeitsethos
  • Wissensvergrößerung über die Berufswelt und ihre Ansprüche
  • Kenntnisse über Arbeitsplätze in der MEO-Region
  • Erwerb von Basis- und Schlüsselqualifikationen
  • Stärkung der Eigeninitiative
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln und trainieren
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Ausrichten des Unterrichts auf die Berufswelt
  • Selbstfindung/Orientierung unterstützen
  • Förderung

Die Berufswahlvorbereitung beginnt mit der Jahrgangsstufe 5 und wird nachhaltig bis zur Klassenstufe 10 fortgeführt. Dabei werden jeweils die Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 zu methodischen und thematischen Einheiten  zusammengefasst.Berufsorientierung

Ausbildungsreife kann nur bedingt durch den Berufsfindungsprozess hergestellt werden. Sie bedarf der Vernetzung aller Bereiche der Schule.

So wie der Berufsfindungsprozess individualisiert und Selbstständigkeit fördernd organisiert wird, muss auch die Struktur des Fachunterrichts verändert werden, sowohl inhaltlich als auch methodisch.

Gerade in den Jahrgangsstufen 8-10 heißt dies, die Einwände der ausbildenden Betriebe zu berücksichtigen, die von gravierenden Schwächen in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften und Deutsch berichten. Handlungsorientierung, Praxisbezug und Problemorientierung sind nur drei Schlagworte, die noch stärker in der Schule Einzug halten müssen.

Mit dem Beginn der 5. Klasse sollen SchülerInnen schon viel früher spielerisch an die Grundbegriffe und Themen der Berufswelt herangeführt werden.

Erste Schritte hat die Franz-Dinnendahl-Realschule in diese Richtung unternommen. Der Anfang der Umstellungen des Unterrichts bezieht sich vor allem auf den Bereich der Orientierungsstufe. Neue Unterrichtsinhalte und neue Unterrichtsmethoden sollen dem Schülerinnen- und Schülerklientel gerechter werden. Ein hoher Anteil der Schülerinnen und Schüler kommt aus Familien mit Migrationshintergrund. Die Schwächen dieser Schülerinnen und Schüler liegen häufig in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik, Lesekompetenz und Wortschatzarbeit.

Neue offene Unterrichtsformen sollen diese sehr individuellen Schwachpunkte der Schülerinnen und Schüler bekämpfen helfen. Sie sollen die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihre Eigenkompetenz stärken. Dies bedeutet methodisch ein größerer Anteil an Freiarbeit, Tages- und Wochenplanarbeit am Gesamtumfang des Unterrichts.

Als Ergänzung zu dieser Neuausrichtung insbesondere des Deutschunterrichts hat die Schule einen Förderunterricht eingerichtet, so dass die Deutschlehrerin oder Deutschlehrer gezielt mit wenigen Schülerinnen und Schülern im Bereich Deutsch arbeiten kann.

Im Fachunterricht versuchen wir den fächerübergreifenden Unterricht zu stärken. Thematisch auf den Bereich Arbeitswelt bezogen, bieten sich hier verschiedene Inhalte an, wie z. B. das Thema Geld oder Erkundigungen der Berufe im Stadtteil. Die Franz-Dinnendahl-Realschule hat früh erkannt, dass neben der fachlichen Förderung, gerade bei dem oben beschriebenen Klientel der Schule, begleitende soziale Angebote zur Förderung der Sozial- und Handlungskompetenz treten müssen. So entwickelte sich ein Kompetenztraining, dass in Jahrgangsstufe 5 und 6 wichtige Grundlagen bei den Schülerinnen und Schülern einübt.

Die Heranführung an die Arbeitswelt sollte nicht wie bisher erst mit dem Praktikum in der 9. Klasse beginnen, sondern schon mit dem Einstieg in die weiterführende Schule anfangen und kontinuierlich vertieft werden. Dabei haben die Schülerinnen und Schüler über die Jahrgänge verteilt die Möglichkeit, mehrere unterschiedliche Berufsfelder kennen zu lernen. So soll die heutige Situation der Festlegung durch die Jugendlichen auf ein sehr eingeschränktes Berufsspektrum vermieden werden.

Im Mittelpunkt der ersten Schritte in die Arbeitswelt stehen Arbeitsstellen, die jedem Schülerinnen und Schüler bekannt sind. Die Erkundungen stehen unter einer thematischen Fragestellung, die man mit fächerübergreifendem Unterricht verbinden kann, wie z. B.: Wie werden unsere Brötchen gebacken? Wie kommt der Strom aus der Steckdose?

Im zweiten Schritt in der 6. Klasse sollen die Eltern schon früh in den Berufswahlprozess eingebunden werden, indem sie ihren Kindern ihre Arbeitsstelle zeigen. Da einige Eltern erwerbslos sind, sollen auch andere Möglichkeiten offenstehen, wie die Arbeitsstellen von Verwandten oder Bekannten.

Mit dem Politikunterricht in der 8. Klasse sollen gemeinsam mit der gesamten Klasse einzelne Berufsfelder exemplarisch erkundet werden.

Im WP-Bereich soll neben den bisherigen Angeboten verstärkt handlungsorientiert in Form von Projekten mit außerschulischen Partnern Handlungsfelder für praktisches Tun, handwerkliches Geschick oder soziales Engagement eröffnet werden.

Den Schülerinnen und Schülern der 8. Klasse sollen in einer längeren Phase z. B. in Form einer Projektwoche in den Berufsbildungswerkstätten des CJD am Zehnthof oder in Ausbildungsstätten des Handwerks sowie im Krankenhaus oder im Altenheim verschiedene berufstypische Tätigkeiten über learning by doing ermöglicht werden. Dieses Schnupperpraktikum ermöglicht über die aktive Begegnung mit der Berufswelt ein erstes Filtern und Abwägen von Interessen, Fähig- und Fertigkeiten bezüglich der eigenen Berufsorientierung.

Mit der 9. Klasse sollte der Entscheidungsprozess der Schülerinnen und Schüler

nun in eine entscheidende Phase treten. Hier setzt das dreiwöchige Praktikum ein.

Mit der 10. Klasse spaltet sich das Angebot auf. So besteht die Möglichkeit der Teilnahme an Praxiskursen sowie an einem Langzeitpraktikum.

Begleitende Angebote sollen den Berufsfindungsprozess unterstützen und neue Denkanstöße geben.

1. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. Dies soll in ausgewählten Projekten durch die Einbeziehung von Kopf, Herz und Hand verwirklicht werden.

2. In Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sollen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler erweitert werden.

3. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihr Leben selbstständig zu planen und zu gestalten. Welche Alltagsprobleme muss ich nach der Schule bewältigen, wer kann mir dabei Hilfestellung geben?

4. Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit eröffnet werden, Zusatzqualifikationen zu erwerben.

Der Berufswahlpass soll den Berufsfindungsprozess einer Schülerin bzw. eines Schülers dokumentieren. Angefangen mit Erzählungen über den Traumberuf in der 5. Klasse bis hin zu Berichten über Berufserkundungen, Projekte etc. und der Informationsbeschaffung über die gewählten Berufsfelder.

Hinzu kommt ein schulischer Förderplan ab der Klasse 7. Das Ziel ist die Erstellung eines Arbeitsplans zur Arbeit an Schwächen und Stärken der Schülerinnen und Schüler bei Basis- und Schlüsselqualifikationen mit Nah- und Fernzielen und daraus resultierend das Anbieten eines individuellen Hilfsangebots in Form von Sozialem Lernen, Förderunterricht, etc.

Als weitere Komponente des Berufswahlordners steht der individuelle Berufswahlfahrplan für jeden Schüler ab der Klasse 9 als Terminplaner seiner Berufswahlangebote und /-pflichten. Unter der Fragestellung: Was muss ich wann tun?

Uns geht es nun darum, diesen auch von den Ausbildungsbetrieben als richtig empfundenen Ansatz zu vertiefen bzw. zu erweitern und gleichzeitig den Schülerinnen und Schülern bei der Vorbereitung der intensiven Bewerbungsphase ab Klasse 9 eine größere Hilfestellung zu geben.

Jede Schülerin und jeder Schüler legt sich selbst eine Bewerbungsmappe (print und digital) an, in der sie bzw. er stetig Materialien sammelt und archiviert, die für die Bewerbung wichtig sind. Dazu gehören selbstverständlich die Schulzeugnisse, aber auch Zertifikate über Ehrenamtliche Arbeit, Praktika/Ferienjobs/Nebenjobs etc.

Hinzu kommen in dieser Bewerbungsmappe aber auch der im Deutschunterricht hergestellte Lebenslauf und die Vorlage eines Bewerbungsschreibens. Ziel ist es, die Beratung im Berufsfindungsprozess in die Schule zu holen. Hierzu gehört in erster Linie die für die Schule zuständige Beraterin der Agentur für Arbeit, aber auch die Einzelberatung durch Lehrerinnen und Lehrer.

2. Ziele der Berufsorientierung

Erfolgreich im Übergang Schule-Beruf. Gemeinsam und nachhaltig. Frühe Berufsorientierung für den erfolgreichen Start in Ausbildung und Studium.

Die Landesinitiative „KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss" unterstützt die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen beim Übergang Schule-Beruf. Zentral ist dabei die frühzeitige Berufs- und Studienorientierung und Hilfe bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium.

Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und durch eine effektive Koordinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt.

Bei der Umsetzung des Übergangs Schule-Beruf, gefördert auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), sind alle wichtigen Akteure einbezogen. Sie werden dabei von den Partnern im Ausbildungskonsens unterstützt.

Informationen zum Ausbildungskonsens: Der Bund unterstützt die Landesinitiative und beteiligt sich bis 2020 mit rund 95 Millionen Euro. Die Mittel stehen für die Berufsorientierung zur Verfügung, gefördert werden vor allem Praxiskurse und praktische Berufsfelderkundungen.

Zentrale Handlungsfelder im Übergang Schule-Beruf: Das Übergangssystem Schule-Beruf konzentriert sich auf vier zentrale Handlungsfelder; dabei bündelt die kommunale Koordinierung die Aktivitäten vor Ort.

Handlungsfeld 1:
Studien- und Berufsorientierung stärken
Handlungsfeld 2:
Angebote im Übergang Schule-Beruf
Handlungsfeld 3:
Attraktivität der dualen Berufsausbildung erhöhen
Handlungsfeld 4:
Kommunale Koordinierung – Aktivitäten vor Ort bündeln

3. Rahmenbedingungen der Schule

Essen ist Wirtschafts-, Dienstleistungs- und Handelszentrum, aber auch Universitäts-, Messe- und Einkaufsstadt. Essen ist Wirtschaftsmetropole mit zahlreichen Konzernen. Mit E.ON, RWE, thyssenkrupp, ALDI Nord, HOCHTIEF, Schenker und Evonik haben sechs der 50 bzw. sieben der 100 umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands ihren Hauptsitz in Essen. Damit behauptet Essen weiterhin seine bedeutende Stellung als attraktiver Arbeitsplatzstandort im Ruhrgebiet. Entsprechend pendelten im vergangenen Jahr knapp 123.000 Beschäftigte zu ihrem Arbeitsplatz in die Ruhrgebietsmetropole, darunter 4.900 Auszubildende.

In den rund 2.650 Ausbildungsbetrieben waren rund 13.000 Auszubildende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei insgesamt mehr als 238.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten errechnet sich eine Ausbildungsquote von 5,5 Prozent.

55,9 Prozent der Auszubildenden (7.353) waren in kleinen und mittleren Unternehmen von bis zu 249 Mitarbeitern beschäftigt, 44,1 Prozent entfielen auf große Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Ähnlich wie bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verteilen sich auch die Auszubildenden mit einem Anteil von 82,9 Prozent hauptsächlich auf Branchen des tertiären Sektors. Hervorzuheben sind hier die Bereiche Gesundheits- und Sozialwesen mit 2.700 und der Handel mit knapp 2.000 Auszubildenden. Auf Branchen des sekundären Sektors (Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe) entfallen insgesamt 17,1 Prozent der Auszubildenden.

Im Jahr 2016 wurden in Essener Unternehmen und Verwaltungen insgesamt 3.768 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Vergleicht man diese Zahl mit anderen Arbeitsagenturbezirken des Ruhrgebiets, so wurde lediglich in Dortmund mit 4.392 eine höhere Zahl erreicht. Nach Zuständigkeitsbereichen dominiert mit nahezu zwei Dritteln der Bereich Industrie und Handel (64,4%). 18,2 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge entfielen auf das Handwerk, gefolgt von den freien Berufen mit 12,0 Prozent, dem öffentlichen Dienst (3,3%) und der Landwirtschaft (1,5%).

In der Rangliste der Berufe steht ganz oben der/die Kaufmann/-frau für Büromanagement mit 354 Ausbildungsverträgen. Zu den Top-10-Berufen zählend folgen danach die Berufe Kaufmann/-frau im Einzelhandel (243), Verkäufer/-in (192), Medizinische/r Fachangestellte/r (159), Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel (147), Fachinformatiker/-in (129), Industriekaufmann/-frau (123), Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (117), Elektroniker/-in (96) und Kraftfahrzeugmechatroniker (93).

Bei der Essener Arbeitsagentur hatten sich im Berichtsjahr knapp 4.000 Jugendliche als Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet. Etwa 3.800 Bewerber hatten am Ende eine Ausbildungsstelle oder Alternative gefunden. 164 Jugendliche galten als unversorgt. Annähernd jeder fünfte Bewerber (17,7%) verfügte über einen Hauptschulabschluss, 36,1 Prozent konnten einen Realschulabschluss vorweisen, 41,6 Prozent hatten die Fachhochschul- bzw. allgemeine Hochschulreife erlangt.

Von Essener Unternehmen und Verwaltungen wurden der Arbeitsagentur im Berichtsjahr 2016 insgesamt 3.120 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 162 waren zum Statistiktermin Ende September noch unbesetzt.

Aufgrund seiner Metropolfunktion bietet Essen überdurchschnittlich viele Beschäftigungsmöglichkeiten für Akademiker. Mit über 42.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ende 2016 konnte nahezu jeder Fünfte (17,7%) einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss vorweisen. In NRW lag der Anteil bei 14,3 Prozent.

Etwa jeder dritte Beschäftigte mit akademischem Berufsabschluss in Essen war jünger als 35 Jahre (31,4%). Die meisten „Jungakademiker“ entfielen auf den medizinischen Bereich (Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen und das übrige Gesundheitswesen), gefolgt von Bildungseinrichtungen (Weiterführende Schulen, Bildungsträger oder FH/Uni) sowie der Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben. Zu den Wirtschaftszweigen mit den meisten Akademikern im Alter von unter 35 Jahren zählen ferner Dienstleistungen der Informationstechnologie, Architektur- und Ingenieurbüros, das Sozialwesen (ohne Heime), die Elektrizitätsversorgung, der Großhandel, der Bereich Public-Relations- und Unternehmensberatung sowie die Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

Die Franz-Dinnendahl-Realschule in Essen-Steele besteht aus 3-zügigen Jahrgangsstufen der Klassen 5 bis 10. Dabei hat jede Jahrgangsstufe 1-2 inklusive Klassen mit Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Lernen.

Die Realschule bietet ihren Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, unterschiedliche Schulabschlüsse zu erwerben: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und 10, Fachoberschulreife und die Fachoberschulreife mit Qualifizierung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Erreichung der Abschlüsse hängt von den in den jeweiligen Jahrgangsstufen erbrachten Leistungen ab, wie sie in der APO SI und APO GOst beschrieben werden. In der Regel erreichen von den bisher 80 SchülerInnen des 10. Jahrgangs 45 % den FORQ, 55 % den FOR. Die Abschlüsse HA9 und HA 1 werden nur sehr selten verteilt. Von den Schülerinnen und Schülern mit FORQ wechseln die meisten zu umliegenden Gesamtschulen oder Gymnasien. Die anderen melden sich bei einem schulischen Ausbildungsgang eines Berufskollegs an und nur ein geringer Anteil beginnt direkt eine Ausbildung. Schülerinnen und Schüler mit FOR beginnen zum Teil eine Ausbildung oder wechseln ebenfalls in einen schulischen Ausbildungsgang eines Berufskollegs.

An der Franz-Dinnendahl-Reaschule sind im Schuljahr 2019/2020 38 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt, ca. die Hälfte davon als Teilzeitkräfte. Zwei Lehrkräfte befinden sich im Vorbereitungsdienst.

Zusätzlich zum Lehrpersonal werden zwei Sozialpädagoginnen beschäftigt, eine davon im Bereich der Inklusion. Die inklusiven Klassen werden zusätzlich durch vier Inklusionshelferinnen und Inklusionshelfer und zwei Sonderpädagoginnen unterstützt.

Im Schuljahr 2018/2019 besuchen ca. 480 Schülerinnen und Schüler die Franz-Dinnendahl-Realschule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund liegt bei ca. 83%.

In allen Jahrgängen gibt es Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf. Auch der kommende Jahrgang 5 wird inklusiv sein. Die Förderschwerpunkte sind hauptsächlich Lernen (25) und Emotional-sozial (9).

4. Überblick über den BO-Prozess

Die neue Struktur der Studien- und Berufsorientierung ist ein flächendeckendes, verbindliches, nachhaltiges, transparentes und geschlechtersensibles Gesamtsystem und Handlungsfeld der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Übergang Schule-Beruf in NRW.

Die Standardelemente der verbindlichen Berufs- und Studienorientierung als Mindestanforderungen umfassen dabei:

  • den Auf- und Ausbau schulischer Strukturen (SBO 1 & SBO 3)
  • den Prozess der begleitenden Beratung (SBO 2)
  • die Einführung eines Portfolioinstruments als Lernprozessbegleiter (SBO 4)
  • die Durchführung von Potenzialanalysen (SBO 5)
  • die Einbindung von Praxisphasen und Hochschulerkundungen (SBO 6)
  • die koordinierte Gestaltung des Übergangs (SBO 7)

Folgende Darstellung gibt einen Überblick über den Prozess der Berufs- und Studienorientierung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen für die Sekundarstufe I:

Prozess der Berufsorientierung

4.1 Phasen der Berufs- und Studienorientierung

Die Phasen der Berufs- und Studienorientierung an der Franz-Dinnendahl-Realschule für die Sekundarstufe I orientieren sich an den Vorgaben des Landesvorhabens KAoA:

Jahrgangstufe 8:

- Potenziale erkennen und als Planungsgrundlage für den individuellen Lernprozess nutzen

  • Beginn Jahrgangsstufe 8: Information der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über das Konzept der Berufs- und Studienorientierung
  • Einführung des Portfolioinstruments (Berufswahlpass)
  • Durchführung der Potenzialanalyse
  • Individuelle Auswertung der Ergebnisse der Potenzialanalyse und Dokumentation im

Berufswahlpass, woran die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern beteiligt sind.

- Berufsfelder kennenlernen

  • Als Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum (Jahrgangsstufe 9) erkunden die Schüler*innen mehrere Berufsfelder (Berufsfelderkundungen Jg. 8 – insgesamt 3 Tage, Teilnahme am Girls‘/Boys‘ Day, …).
  • Die Ergebnisse und Erfahrungen werden im Berufswahlpass dokumentiert und sollen bei der gezielten Auswahl des Praktikums helfen.

Ab Jahrgangstufe 9:

            - Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben

  • Absolvieren des 3-wöchigen Schülerbetriebspraktikums
  • Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen.
  • Die Praktikumsstelle muss den Schülerinnen und Schüler realistische Anschlussperspektiven ermöglichen.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel der Fach- oder allgemeinen Hochschulreife können hier bereits akademische Berufe von Interesse sein.
  • Unternehmen und Schule betreuen und beraten die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums. Die Unternehmen geben den betreuenden Lehrkräften eine qualifizierte Rückmeldung.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen, diese für ihre Entscheidungsfindung zu reflektieren und zu dokumentieren.
  • Ausgewählte Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, sich in einzelnen Berufsfeldern vertiefend zu erproben (berufsorientierende Praxiskurse oder Langzeitpraktika).

- Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten

  • Gestaltung der Bewerbungsphase auf der Grundlage des bisherigen Berufs- und Studienwahlprozesses (dokumentiert im Berufswahlpass), wobei die Angebote der Arbeitsagentur einzubeziehen sind
  • Nutzung weiterer externer Partner, zum Beispiel: prioA, Wirtschaftsjunioren, …
  • Die Schule gewährleistet die Information über Bildungs- und Ausbildungswege des dualen Ausbildungssystems, der Hochschulen und der beruflichen Schulen. Die Schülerinnen und Schüler können dadurch ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und inhaltlich angemessen gestalten.
  • Erarbeitung einer realistischen Anschlussperspektive mit allen am Prozess beteiligten Akteuren (Lehrkräften, Eltern, Berufsberaterinnen und Berufsberatern, …), die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird

In den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 werden dabei folgende Berufsorientierungselemente angeboten:

Jahrgang
Berufsorientierungsveranstaltung
Zeitpunkt
8
Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Potenzialanalyse im Rahmen eines Elternabends (durch den Träger)
vor der 1. Klassenpfleg-schaftssitzung
Vorbereitung und Durchführung der Potenzialanalyse
1. Halbjahr
Berufswegekonferenz/schulische Beratung
1. Halbjahr
Besuch im Berufsinformationszentrum BIZ Essen
Ende 1. Halbjahr
Einführung und Bearbeitung des Berufswahlpasses
1./2. Halbjahr
Teilnahme am Girls‘ und Boys‘ Day
2. Halbjahr
Berufswegekonferenz/schulische Beratung
2. Halbjahr
Vorbereitung und Durchführung der Berufsfelderkundungstage (2-3 Tage)
2. Halbjahr
9
Informationsveranstaltung der Agentur für Arbeit für Eltern zur Vorstellung des Berufsfahrplanes für die Jahrgänge 9 und 10
vor der 1. Klassenpflegschaftssitzung
Berufswegekonferenz/schulische Beratung
1. Halbjahr
Individuelle Sprechstunden mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
1./2. Halbjahr
Schülerbetriebspraktikum (3 Wochen)
2. Halbjahr
Anschlussvereinbarung
2. Halbjahr
Berufswegekonferenz/schulische Beratung
2. Halbjahr
Praxiskurse
1./2. Halbjahr
10
Berufswegekonferenz/schulische Beratung
1. Halbjahr
Informationen über freie Ausbildungsplätze, Berufsorientierungsveranstaltungen, …
1./2. Halbjahr
Besuch der Tage der offenen Türen an Essener Berufskollegs
Ende 1. Halbjahr
Anmeldung für die gymnasiale Oberstufe, Berufskollegs
2. Halbjahr
Berufswegekonferenz/schulische Beratung
2. Halbjahr
Individuelle Sprechstunden mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
1./2. Halbjahr
Überarbeitung der Anschlussvereinbarungen
1./2. Halbjahr

4.2 Standardelemente

Folgende KAoA-Standardelemente (SBO = Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung) werden umgesetzt bzw. derzeit bearbeitet:

Qualitätsentwicklung

Durch den neuen Berufsorientierungserlass im Schuljahr 2016/17 und die konkretisierenden Hinweise für das Curriculum durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung ist die Weiterentwicklung des bisherigen Konzepts der Berufs- und Studienorientierung an der Franz-Dinnendahl Realchule vorgeschrieben.

Im Rahmen von verschiedenen Arbeitsgruppen (StuBO-Treffen gemeinsam mit der Schulleitung, Dienstbesprechung mit den Fachkonferenzvorsitzenden, Fachkonferenzsitzungen zum BO-Curriculum) arbeitet im Schuljahr 2017/18 das Gesamtkollegium intensiv an der Weiterentwicklung des Konzepts.

Kolleg*innen nehmen weiterhin an Fortbildungen teil (wie beispielsweise an Qualifizierungen im Bereich der Studien- und Berufsorientierung) und tragen die Ergebnisse zur weiteren Arbeit in das Kollegium.

Schulische Beratung

An der Franz-Dinnendahl Realschule beraten unterschiedliche Lehrkräfte und externe Beraterinnen und Berater die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Berufs- und Studienorientierung. Wichtigste Trägerinnen und Träger der Beratung sind die Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die ihre Arbeit im Rahmen von Jahrgangsteams koordinieren und organisieren. Sie werden im Bereich der Berufsorientierung von der Schulleitung, den StuBOs sowie von zwei Sonderpädagoginnen und einer Sozialpädagogin unterstützt.

Im Beratungskonzept der Franz-Dinnendahl Realschule finden sich die verschiedenen Aufgabenschwerpunkte der Beratungsteams bzw. der Verantwortlichen.

Die Beratung wird zudem in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestaltet. Grundlage ist die zwischen der Schule und der Agentur für Arbeit geschlossene Kooperationsvereinbarung. Zu Beginn jedes Schuljahres findet ein Abstimmungsgespräch zwischen allen Beteiligten statt, um den Zeitplan, die Qualitätsstandards und die verschiedenen Veranstaltungen für das kommende Schuljahr zu besprechen.

Ab dem 8. Jahrgang sollen alle Schulen die Schülerinnen und Schüler jeweils bedarfsorientiert, jedoch mindestens einmal pro Halbjahr individuell zu ihrer Berufs- und Studienorientierung beraten. Zudem werden die guten Kontakte zu den außerschulischen Partnern genutzt, um darüber hinaus weitere Veranstaltungen und Beratungsmöglichkeiten anzubieten.

Ab der Jahrgangsstufe 8 werden zudem berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule bzw. im Berufsinformationszentrum angeboten:

  • Jahrgang 8: Besuch im Berufsinformationszentrum BIZ in Essen am Ende des 1. Halbjahres
  • Jahrgang 9: Informationsveranstaltung der Agentur für Arbeit für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Vorstellung des Berufsfahrplanes für die Jahrgänge 9 und 10 vor der ersten Klassenpflegschaftssitzung

Im Rahmen der Berufsorientierungsveranstaltungen werden den Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern aktuelle Materialien und Medien zur Unterstützung des Berufswahlprozesses durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt. Diese Materialien werden in der Regel im Politikunterricht oder an Projekttagen mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern weiter bearbeitet.

Ab der Jahrgangsstufe 9 (ab dem Schuljahr 2019/20 bereits ab Jahrgangsstufe 8) werden gemeinsam mit der Berufsberatung Angebote zu persönlichen Beratungsgesprächen für die Schülerinnen und Schüler terminiert. Diese sind im Terminplan fest verankert und finden zu unterschiedlichen Themengebieten statt: Unterstützung bei der Praktikumssuche im Jahrgang 9, Laufbahnberatung, Übergang nach der Klasse 10 (Ausbildung, Schule, Berufskolleg, …). Die Schülerinnen und Schüler melden sich dazu für die Sprechstundentermine an. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die StuBo´s motivieren und unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Inanspruchnahme der Berufsberatung, wenn diese noch Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung für die Realisierung des eigenen Berufswunsches haben. Zusätzlich zu den fest verankerten Terminen können auch jederzeit individuelle Termine mit der Berufsberatung vereinbart werden.

Elternarbeit

Mindestens einmal pro Schuljahr ab dem Jahrgang 8 werden die Schülerinnen und Schüler und Eltern über die Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung informiert. Dies geschieht in der Regel auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung des Jahres, auf der die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer den Fahrplan für das kommende Schuljahr vorstellen. Zudem finden auch Informationsveranstaltungen für die Eltern zu den Themen der Berufsberatung und zur Potenzialanalyse statt. Wichtige Prozesse in diesen Bereichen werden auf den Schulpflegschaftssitzungen vorgestellt. Die Schwerpunkte der verschiedenen Jahrgangsstufen und Informationen sind durch StuBo´s vorgegeben.

Curriculum

Die Kompetenzbereiche und Lerninhalte aller Fächer ab der Jahrgangsstufe 8 sind im schulinternen Curriculum verankert.

Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung

Der Schulleiter benennt einen Koordinator bzw. ein Team für die Berufs- und Studienorientierung (StuBOKoordinator). An der Franz-Dinnendahl Realschule ist die StuBO-Tätigkeit seit 15 Jahren in den Händen von Herrn Holter. Seit dem Schuljahr 2018/19 gehört Herr Weller nach einer Qualifizierung ebenfalls zu den StuBo´s.

Berufsorientierungsbüro

Die verschiedenen Elemente von KAoA sehen auch die Bereitstellung eines Berufsorientierungsbüros (BOB) vor. Dieses Berufsorientierungsbüro soll als zentraler Raum für Informationen, Gespräche und Koordinierungsaufgaben zur Verfügung stehen. Es soll Anlaufstelle mit möglichst täglichen Öffnungs- und Beratungszeiten sein. An der Franz-Dinnendahl-Realschule steht aufgrund von Raummangel momentan noch kein angemessenes Berufsorientierungsbüro zur Verfügung; es ist aber geplant, dass Herr Weller zum Schuljahr 2019/20 einen eigenen Klassenraum (Lehrerraumprinzip) zugeteilt bekommen und dort zumindest eine Ecke als BOB einrichtet. Dort sollen dann auch regelmäßig Sprechstunden nach Unterrichtsschluss angeboten werden.

Aktuelle Informationsmaterialien zu den Themen Bewerbung, Vorstellungsgespräche und Einstellungstests werden über das Sekretariat an das StuBO-Team und dann an die Klassenleitungen weitergeleitet. Diese verteilen das Material dann an ihre Schülerinnen und Schüler

Portfolioinstrument

Als strukturierter Ordner dient der Berufswahlpass als Portfolioinstrument. Es werden in ihm alle Ergebnisse im Rahmen der Berufswahlorientierung dokumentiert, die somit für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Beraterinnen und Berater (schulintern oder Arbeitsagentur) zugänglich sind. Diese Dokumentation soll als Basis für die bewussten und geleiteten Entscheidungen hinsichtlich der Berufswahlorientierung, des Praktikums, der schulischen Laufbahn, des Ausbildungsberufs und der Studienwahl dienen. Dieser Ordner wird im Anschluss an die Potenzialanalyse angelegt und in der Schule aufbewahrt.

Potentialanalyse

Im Jahrgang 8 nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem Tag (KAoA-Star Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Umständen zwei Tage) an der Potenzialanalyse im Rahmen des Landesvorhabens KAoA teil.

Dazu besuchen sie die Einrichtung eines externen Trägers (aktuell CJD Zehnthof Essen), um mit Hilfe von handlungsorientierten Verfahren ihre Potenziale in Bezug auf die Berufs- und Studienorientierung zu entdecken und rückgemeldet zu bekommen. Pro Tag durchläuft jeweils eine Klasse (aufgeteilt in Kleingruppen von 5 bis 6 Schülerinnen und Schülern) unterschiedliche Stationen. Der externe Träger beurteilt auf einem Bewertungsbogen nach den Verfahren des Assessment-Centers in jeder einzelnen Station die Schülerinnen und Schüler individuell bzgl. verschiedener Kompetenzen.

Die Ergebnisse der Potenzialanalyse bekommen die Schülerinnen und Schüler und Eltern einige Tage später im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches ausgehändigt. Dort werden ihnen einzelne Berufsbilder empfohlen, die für die weitere berufliche Orientierung genutzt werden können. In diesem Prozess wird die Selbstreflexion und -organisation der Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer können bei vorliegendem Einverständnis der Eltern an dem Gespräch teilnehmen und dieses für die weitere zukünftige Beratung und individuelle Förderung nutzen.

Berufsfelder erkunden

An der Franz-Dinnendahl-Realschule erkunden die Schülerinnen und Schüler drei unterschiedliche Berufsfelder an drei einzelnen Tagen. Es gibt für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, diese Tage zu verschiedenen Zeitpunkten im Schuljahr zu nutzen: der Girls‘ and Boys‘ Day im April ist dabei fest vorgegeben. Für die beiden anderen Tage steht die letzte Woche vor den Osterferien zur Verfügung. Da unsere Schülerinnen und Schüler immer größere Probleme bei der Suche nach Betrieben für die Berufsfelderkundungen haben, soll ab dem Schuljahr 2019/20 eine trägergestützte Berufsfelderkundung bei CJD Zehnthof Essen ermöglicht werden.

Durch die drei verschiedenen Berufsfelderkundungen können die Schüler*innen in verschiedene Berufsbereiche „hineinschnuppern“, bisher unbekannte Berufe für sich entdecken und Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten. Die Berufsfelderkundung bietet den Schülerinnen und Schüler die Chance, ihre eigenen Stärken und Interessen in verschiedenen Berufsfeldern zu entdecken, um so für sich erste realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln. Dies geschieht zum Beispiel durch die Beobachtung von Arbeitsabläufen, durch Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder praktische Übungen wie dem Ausprobieren ungefährlicher Tätigkeiten. Die Jugendlichen sollen auch Informationen zu den benötigten Schulabschlüssen, Ausbildungsgängen und Hochschulstudiengängen und deren Dauer sowie den erwarteten Voraussetzungen und Fähigkeiten erhalten.

Die Schülerinnen und Schüler nutzen für eine erste praxisnahe berufliche Orientierung ihre Ergebnisse aus der Potenzialanalyse. Ihre Erfahrungen reflektieren sie im Anschluss mit weiteren Personen (Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigten, StuBos, Berufsberaterinnen und Berufsberater, ...). Die Ergebnisse der Auswertung werden im Berufswahlpass dokumentiert und sollen so zu einer gezielten Auswahl für das schulische Betriebspraktikum führen. Hier können die Jugendlichen einen Beruf noch einmal intensiver erkunden und gewinnen so die notwendige Gewissheit und Sicherheit für ihre spätere Ausbildungs- oder Studienentscheidung. Die Berufsfelderkundung bietet die Basis für eine erfolgreiche Berufs- und Studienorientierung.

In den nachfolgenden Jahrgängen bekommen die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus erneut die Möglichkeit, weitere Berufsfelder zu erkunden, und werden über wichtige Veranstaltungen in der Region informiert.

Betriebspraktikum

Fester Bestandteil des Schulprogramms ist das 3-wöchige Schülerbetriebspraktikum in der 9. Jahrgangsstufe. Dieses findet zu Ende des 1. Halbjahres statt. Die intensive Vorbereitung auf das Praktikum beginnt schon im 2. Halbjahr des 8. Schuljahres im Rahmen des Deutsch- und Politikunterrichts. In diesen beiden Unterrichtsfächern wird das Praktikum auch entsprechend nachbereitet.

Die Durchführung der Praktika wird von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern sowie den unterrichtenden Fachkolleginnen und Fachkollegen (Anzahl der Wochenstunden in der Klasse gleich Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler) betreut. Zum Schuljahr 2019/20 wird über diese Regelung nochmal innerhalb des Kollegiums beraten. Die Schülerinnen und Schüler werden im Verlauf des Praktikums mindestens zweimal von den betreuenden Lehrkräften besucht.

Die Schülerinnen und Schüler fertigen über das Praktikum eine Dokumentation in Form eines Praktikumsberichtes an. Allen Lehrerinnen und Lehrern steht ein einheitlicher Bewertungsbogen zur Verfügung. Praktikumsbericht sowie die Rückmeldung des Praktikumsbetriebs münden in einer Note, die separat auf dem Jahreszeugnis erscheint.

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer beraten – auch auf Grundlage der Erfahrungen im Schülerbetriebspraktikum – die Schülerinnen und Schüler individuell (zum Beispiel während der Arbeitsstunden oder an den Elternsprechtagen) hinsichtlich der Berufswahl. Als Hilfestellung dient der „Berufswahlpass“, der im Politikunterricht bearbeitet wird.

Praxiskurse

Ab dem 9. Jahrgang und im Anschluss an das Schülerbetriebspraktikum können ausgewählte Schülerinnen und Schüler an Praxiskursen teilnehmen. Diese werden von außerschulischen Trägern/Betrieben mit eigens dafür qualifiziertem Personal durchgeführt. In Absprache mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern werden dann durch die StuBo´s entsprechende Schülerinnen und Schüler angesprochen, zur Teilnahme an einem Praxiskurs motiviert und über das BAN-Portal angemeldet. Die Erziehungsberechtigten werden in den Prozess mit einbezogen. Die Vor- und Nachbereitung der Praxiskurse findet im Rahmen von individuellen Einzelgesprächen oder im Unterricht mit der Klassenleitung in der Schule statt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung, die auch eine Bewertung von unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausweist. Diese kann im Berufswahlpass abgeheftet und bei Bewerbungen mit vorgezeigt werden; somit bietet sie eine Grundlage für die weitere Beratung.

Langzeitpraktikum

Auf freiwilliger Basis können Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 ergänzend zum Schülerbetriebspraktikum an einem Langzeitpraktikum teilnehmen. Dadurch wird ein direkter Übergang von der Schule in eine Ausbildung erleichtert. Das Langzeitpraktikum findet in der Regel an einem Tag pro Woche statt und setzt die Empfehlung der Klassenkonferenz sowie die Zustimmung des Schülers und der Erziehungsberechtigten voraus. Dabei muss die Schule die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Leistungsanforderungen für den Schulabschluss erfüllt werden können. Als mögliche Zielgruppe für das Langzeitpraktikum sind akut abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler zu nennen. Aus organisatorischen und stundenplantechnischen Gründen ist es zurzeit noch schwierig, Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Langzeitpraktikum zu eröffnen.

Bewerbungsphase

Durch die Bewerbungen gestalten die Schülerinnen und Schüler einen weiteren Schritt ihres eigenen Übergangsprozesses von der Schule in die Berufswelt. Im Fachunterricht (Deutsch und Politik) werden im Vorfeld des Schülerbetriebspraktikums die einzelnen Schritte einer Bewerbung erarbeitet und eingeübt. Außerschulische Partner stehen den Schülerinnen und Schüler bei Bedarf zur Seite und überprüfen die Bewerbungsmappen.

Übergangsbegleitung

Die Übergangsgestaltung ist ein Prozess, der sich über mehrere Schuljahre entwickelt und in dem die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse und Erkenntnisse bilanzieren. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von den Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, der Berufsberatung und externen Partnern unterstützt.

Vom Ministerium für Schule und Weiterbildung werden ab der Jahrgangsstufe 9.2 Formulare und Anschreiben zur Anschlussvereinbarung bereitgestellt, die von allen Beteiligten regelmäßig bearbeitet werden sollen. Dies geschieht im Rahmen individueller Beratungsterminen mit der Berufsberatung. Dazu sind Eltern und die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer herzlich eingeladen.

Zusätzlich dazu müssen die Daten im Rahmen der „Eckdaten-Onlineerfassung“ (EckO) online übermittelt werden. Dazu gehen die Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der 9. Klasse gemeinsam mit der Klassenleitung in den Computerraum und nehmen an der anonymisierten Erfassung teil.

  • Phasen im Berufsorientierungsprozess und deren Umsetzung durch außerunterrichtliche und unterrichtliche Bausteine insbesondere der Standardelemente

Die Umsetzung unterrichtlicher Bausteine ist in Matrix 1 und Matrix 2 dargestellt. Außerhalb des regulären Unterrichts werden an der Franz-Dinnendahl-Realschule folgende Bausteine angeboten.

Berufsorientierungs-Buddy´s (BO-Buddy´s)

Bei der Gestaltung des Übergangs benötigen einige Schülerinnen und Schüler mehr individuelle Unterstützung. Das StuBo-Team (Herr Holter und Herr Weller) hat in Zusammenarbeit mit Frau Großmann und Herrn Bergmann dieses Problem erkannt und in Zusammenarbeit mit der Talentmetropole Ruhr und Education Y das Projekt der BO-Buddy´s erarbeitet. Das buddY-Programm macht die Schülerinnen und Schüler fit für den Berufseinstieg und motiviert Schülerinnen und Schüler

Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig werden Schulentwicklungsprozesse durch Lehrercoachings begleitet. Die BO-BuddY´s übernehmen dabei Verantwortung für sich selbst, aber auch für jüngere Schülerinnen und Schüler. Ihre Aufgaben sind dabei individuell und vielfältig, bspw. Kontakte knüpfen, Hospitationen an Sek II-Schulen und Betriebsbesichtigungen. Ihre Erfahrungen helfen Ihnen bei der eigenen Berufsorientierung und sie geben als BuddY´s die Informationen und Erlebnisse an die eigene Klasse sowie die jüngeren Schülerinnen und Schüler weiter.

Arbeitsgemeinschaften

Der Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften ist eine freiwillige, interessensorientierte Weiterführung. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden, welche Impulse und Angebote für ihre individuelle Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung maßgeblich sind und in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt sie dieses Interesse weiterführen möchten. In Jahrgangsstufe 9 und 10 sind dort vor allem die AG „Erste Hilfe“ in Zusammenarbeit mit dem DRK Essen sowie die Rechtskunde-AG zu erwähnen.

Azubi-Speeddating

Die IHK Essen bietet jedes Jahr ein großes Azubi-Speeddating. Das Prinzip ist einfach: Unter dem Motto „Flirten, bis der Gong ertönt“ haben die jungen Menschen 10 Minuten Zeit, sich im Gespräch mit Unternehmern, Personalleitern oder Ausbildern interessant zu machen – und umgekehrt. Nach Ablauf der Zeit wird zum nächsten Gesprächspartner gewechselt. Im Vordergrund steht dabei der persönliche Eindruck. Je nach Gruppengröße werden die Schülerinnen und Schüler von den StuBo´s und den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrernbegleitet. Die StuBo´s nutzen den persönlichen Kontakt zu den Firmen für einen regen Austausch, der im Optimalfall auf eine Zusammenarbeit hinausläuft, von der beide Seiten profitieren.

IHK-Ausbildungsbotschafter

Als weiteren außerschulischen Partner weiß die Franz-Dinnedahl-Realschule die IHK Essen an ihrer Seite. Den meisten Jugendlichen sind die aussichtsreichen und vielfältigen Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung zu wenig bekannt. Die Chancen und Karrieremöglichkeiten einer betrieblichen Ausbildung müssen den Schülerinnen und Schülern gezielt aufgezeigt werden.
Auch existieren vielfach Kontaktängste und Unsicherheiten bei der Ansprache von Unternehmen oder auch falsche Vorstellungen über die Berufsausbildung. Manche Fragen lassen sich einfacher mit einem Gleichaltrigen besprechen als mit Lehrkräften oder Ausbildungsleiter/innen.
Daher engagiert sich die IHK zu Essen mit dem Projekt „Ausbildungsbotschafter“. Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende des zweiten oder dritten Lehrjahres. Sie berichten über Berufe und Karrierechancen und rücken so die betriebliche Ausbildung in den Blick von Schülerinnen und Schülern. Sie präsentieren Unternehmen als attraktive Ausbildungsbetriebe und unterstützen damit, Fachkräfte zu gewinnen. Die Ausbildungsbotschafter kommen im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 9. Eine weitere Zusammenarbeit rund um das Thema Bewerbung und Einstellungsverfahren wird im Schuljahr 2019/20 weiter ausgebaut.

Erwerb von Schlüsselkompetenzen in außerunterrichtlichen Projekten / Maßnahmen

Neben der Umsetzung der KAoA-Standardelemente im Unterricht bzw. in außerunterrichtlichen Projekten spielt auch der Erwerb von Schlüsselkompetenzen eine entscheidende Rolle. So sind im BO-Curriculum verschiedene kumulativ aufeinander aufbauende Kompetenzen verankert, die schließlich zur Handlungskompetenz führen:

Kompetenzen

  • Kompetenzraster Berufsorientierung
Kompetenzbereich (Matrix 1) Kompetenzbeschreibung (Matrix 2)
Personale Kompetenz
Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Selbstwertgefühl, initiativ
Handeln, Hilfsbereitschaft, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion,
Selbstbild, eigene realistisch Ziele setzen, Umgang mit Erfolg und
Misserfolg, Mobilität, Zukunftsaussichten, Lern- und
Arbeitsverhalten, Selbstorganisation, Motivation
Soziale Kompetenz
Verantwortungsbereitschaft, Gemeinschaftssinn,
Begeisterungsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Fähigkeit zu delegieren, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen,
Toleranz, Respekt, Zivilcourage, Umweltbewusstsein,
Konfliktfähigkeit, interkulturelle Kompetenz,
Demokratiebewusstsein, Durchsetzungsvermögen
Methodenkompetenz
Arbeitsplatzorganisation, Zeitmanagement,
Informationsbeschaffung, Strukturierung von Arbeitsprozessen,
Anwendung von Lernstrategien und -techniken, Nutzen von
Organisationshilfen, Präsentationsfähigkeit, reflektierte
Mediennutzung und -anwendung
Sprachliche und kommunikative Kompetenzen
Ausdrucksvermögen, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, aktives Zuhören, eigenen Standpunkt vertreten, Umgangsformen,
Einhaltung von Gesprächsregeln, adressatenbezogene
Kommunikation, Ausdrucksformen, Argumentationsfähigkeit,
Verhandlungsfähigkeit, Präsentationsfähigkeit
Berufswahlkompetenz
Informationsbeschaffung zu Berufen und deren Anforderungen,
Nutzung von Analyseinstrumenten, Durchführung von Praktika,
Umsetzung der verschiedenen Bewerbungsverfahren, Nutzung von
Beratungs- und Unterstützungssystemen, Organisation und
Dokumentation des Berufswahlprozesses, Orientierungsfähigkeit,
Berufserkundungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit,
Berufsfindungsfähigkeit, Bewusstwerdung eigener Interessen und
Fähigkeiten, Reflexionsfähigkeit der Selbsteinschätzung/ Anforderungen
Problemlösungskompetenz
Problemverständnis, Beurteilungsvermögen, kritisches Denken,
Kreativität, Risikobereitschaft, Analysefähigkeit,
Strategieentwicklung, planerische Fähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit, Durchhaltevermögen,
Flexibilität, Wissenstransfer, Ausdauer, Ergebnisorientierung
Praktische und motorische Kompetenz
Gesamtkörperliche Gewandtheit, feinmotorische Geschicklichkeit, Kraft, Kondition, Gleichgewicht, Reaktionsfähigkeit, Beweglichkeit und Koordination, Tempo, Routine, Sorgfalt und Genauigkeit, gestalterische Fähigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen, Werkzeugnutzung, handwerkliche Fertigkeiten, konzeptionelle Fähigkeit, technisches Verständnis
Schulische Fachkompetenz
Wissenserwerb, Wissensverknüpfung, Textrezeption,
Textproduktion, logisches Denken, Mathematik,
Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Allgemeinwissen
Lern- und Arbeitsverhalten
Lernbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Motivation
Berufsbezogene Fachkompetenz
Fachwissen besitzen, Fachwissen anwenden, fachliche Fertigkeiten

Ziel von Berufsorientierung ist die Entwicklung von Berufswahlkompetenz, worunter die Fähigkeit verstanden wird, sich aktiv und begründet in Entscheidungssituationen zu verhalten. Daher verweist Berufswahlkompetenz nicht auf die grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnisse, die Schülerinnen und Schüler in schulischen Lernprozessen erwerben. Diese sind zwar ebenfalls in dem Prozess von Bedeutung. Vielmehr handelt es sich um die Kompetenzen, die notwendig sind, um eine bedeutsame Entscheidung für eine Berufsausbildung oder für ein Studium herbeiführen zu können. Zentral ist daher die Fragestellung, was Schülerinnen und Schüler wissen und können sollten, um einen solchen Entscheidungsprozess vorbereiten, gestalten und verantworten zu können. Diese Kompetenz, sich in einem berufsbezogenen Lern- und Entwicklungsprozess über die eigenen Ziele, Wünsche und Fähigkeiten bewusst zu werden und sich selbstgesteuert Ziele für den Übergang in nachschulische Bildungswege zu erarbeiten und diese umzusetzen, erfordert Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in drei Dimensionen: Wissen, Motivation und Handeln.

Dimension
Kompetenz
Wissen
  • kennt Arbeitsplätze im näheren Umfeld
  • kann Informationen über Arbeitsbedingungen sammeln
  • kennt spezifische Merkmale der für die eigene Person in Frage kommenden Berufe
  • kennt Anforderungen und Inhalte von Bewerbungsverfahren bezogen auf eigene Alternativen
  • kann Unterschiede in der Berufswelt hinsichtlich genderspezifischer Merkmale erkennen
  • kennt Arbeitsbedingungen etc. in einem Arbeitsfeld
  • ist in der Lage sich mit Adjektiven und wenigen Abstufungen selbst zu beschreiben und weiß, welche Merkmale der eigenen Person für die Berufswahl entscheidend sind
  • kann seine Fähigkeiten realistisch einschätzen
  • kann ein Bewerbungsschreiben inklusive Lebenslauf verfassen
Motivation
  • kann Berufswahl als eigenverantwortliche Entscheidung erkennen
  • ist offen für Gelegenheiten etwas über die sich selbst zu erfahren
  • ist in der Lage unterschiedliche Situationen zu reflektieren und Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit zu entwickeln
Handeln
  • beobachtet in seinem nächsten Umfeld berufswahlbezogene Gegebenheiten
  • verhält sich im Betriebspraktikum angemessen und reflektiert seine Erfahrungen
  • setzt sich mit nachschulischen Lebens- und Arbeitskontexten auseinander
  • überwacht das eigene Vorgehen und prüft den eigenen Planungs- und Entscheidungsfortschritt
  • kann eine Entscheidung umfassend begründen und weiß sie gegen Widrigkeiten zu verteidigen
  • kann einen einfachen Plan aufstellen, um Ziele zu erreichen
  • kann mit auftretenden emotionalen Belastungen (wenn das Praktikum im Wunschberuf nicht die erhoffte Bestätigung bringt oder wenn ein Interessens- und Fähigkeitstest nicht das bestätigt, was erwartet wurde) konstruktiv umgehen; d. h. er reagiert auf Schwierigkeiten aktiv und wartet nicht ab oder meidet das Problem
  • kann sich bei einer Firma mit allen nötigen Unterlagen bewerben
  • kann ein Bewerbungsgespräch führen

7. Einsatz des Portfolioinstruments

Um Schülerinnen und Schüler bei der Wahl eines passenden Berufes frühzeitig eine Orientierung zu geben, gilt die Aufmerksamkeit der Stärkenermittlung der Schülerinnen und Schüler, Stärken zu entdecken, zu fördern und sie in einen passenden Beruf einmünden zu lassen. Der Berufswahlpass unterstützt diesen Prozess. Alle wichtigen KAoA-Bausteine werden im Berufswahlpass dokumentiert. Dieser dient gerade bei den Beratungsgesprächen mit den Eltern, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und der Berufsberatung als wichtiges Portfolioinstrument.

Mittels des Berufswahlpasses wird der Weg zur Berufswahl nachgezeichnet. Er fasst alle notwendigen Unterlagen zusammen, die für eine überlegte Berufswahl sinnvoll sind, und hilft so auch bei der Lebensplanung. Der Berufswahlpass strukturiert den Prozess des Übergangs von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt und unterstützt die Jugendlichen, ihren Weg eigenverantwortlich, selbstständig und erfolgreich zu organisieren.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Berufswahlpass in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen des Auswertungsgespräches der Potenzialanalyse. Für die Schülerinnen und Schüler fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Finanzierung durch das Land erfolgt.

Der Stellenwert des Berufswahlpasses ist in den letzten Jahren stetig

angestiegen. Er wird nicht nur als Portfolioinstrument in der Schule eingesetzt, sondern mittlerweile auch von vielen Unternehmen bei Bewerbungsgesprächen eingefordert.

8. Beratungs- und BO-Förderkonzepte

Zur Förderung der Ausbildungsreife ist es wichtig, dass schon in den unteren Jahrgangsstufen durch die Präsentation der Elternberufe die Aspekte Ausbildung und Beruf bewusst gemacht werden. Im Politikunterricht – aber auch in anderen Fächern – bieten sich Möglichkeiten, diese Aspekte aufzugreifen und durch einen frühen Kontakt zur Berufsberaterin und zum Berufsinformationszentrum zu ergänzen. Die Betriebserkundungen, das Betriebspraktikum und gezielte Hilfen beim Bewerbungsverfahren runden die Förderung ab.

Parallel wird in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Potenzialanalyse den Schülerinnen und Schüler ein Feedback zu ihren Stärken und Schwächen in einem möglichen Berufsfeld gegeben, so dass sie gezielt nach einer adäquaten Praktikumsstelle für die drei Wochen im 9. Jahrgang suchen können. Bei dieser Suche werden sie von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, den StuBo´s und der Berufsberaterin bzw. dem Berufsberater der Agentur für Arbeit in den Sprechstunden unterstützt.

9. Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten

Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die subjektive Berufsorientierung von großer Bedeutung. Die Einflüsse des Elternhauses und des sozialen Umfeldes spielen im Prozess der Berufsorientierung eine entscheidende Rolle. Eine Einbindung der Eltern in diesen Prozess ist einerseits notwendig und bedeutet andererseits, dass auch sie Informationsangebote benötigen, um kompetente Hilfestellungen leisten zu können. Die Bundesagentur für Arbeit hält nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für Eltern und Lehrkräfte entsprechende Angebote bereit, die ständig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Die Kooperation mit der Berufsberatung vor Ort wird für die professionelle Beratung und den Aufbau von differenziertem Wissen genutzt.

In der Klassen- und Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz finden die Informationsweitergabe und die Diskussion über aktuelle Themen der Schule mit den Eltern statt.

Im Rahmen der Potenzialanalyse und dem sich anschließenden Feedback an die Schülerinnen und Schüler wird auf die Elternanwesenheit ein sehr großer Wert gelegt. Dies gilt ebenfalls für die Anschlussvereinbarung im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 9.

10. Kooperation mit außerschulischen Akteuren und Netzwerkarbeit

Ab der Jahrgangstufe 8 findet in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung als einem außerschulischen Partner die Beratung der Schülerinnen und Schüler in ausbildungsbezogenen Fragen statt. Auf regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen vor Pflegschaftssitzungen und/oder auch Themenabenden sowie in Einzelberatungsgesprächen in Sprechstunden werden Fragen zur Berufswahl thematisiert. Erste Einblicke gewinnen die Schülerinnen und Schüler beim Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) in Jahrgangstufe 8.

Seit dem 2. Halbjahr des Schuljahres arbeitet die Franz-Dinnendahl-Realschule mit der Talentmetropole Ruhr und Education Y zusammen. Eine erste Zusammenarbeit zeigt sich im buddY-Projekt.

Als weiteren außerschulischen Partner weiß die Franz-Dinnedahl-Realschule die IHK Essen an ihrer Seite. Den meisten Jugendlichen sind die aussichtsreichen und vielfältigen Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung zu wenig bekannt. Die Chancen und Karrieremöglichkeiten einer betrieblichen Ausbildung müssen den Schülerinnen und Schülern gezielt aufgezeigt werden.
Auch existieren vielfach Kontaktängste und Unsicherheiten bei der Ansprache von Unternehmen oder auch falsche Vorstellungen über die Berufsausbildung. Manche Fragen lassen sich einfacher mit einem Gleichaltrigen besprechen als mit Lehrkräften oder Ausbildungsleiter/innen.
Daher engagiert sich die IHK zu Essen mit dem Projekt „Ausbildungsbotschafter“. Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende des zweiten oder dritten Lehrjahres. Sie berichten über Berufe und Karrierechancen und rücken so die betriebliche Ausbildung in den Blick von Schülerinnen und Schülern. Sie präsentieren Unternehmen als attraktive Ausbildungsbetriebe und unterstützen damit, Fachkräfte zu gewinnen. Eine weitere Zusammenarbeit rund um das Thema Bewerbung und Einstellungsverfahren wird im Schuljahr 2019/20 weiter ausgebaut.

11. Informationstransfer

An der sogenannten „BO-Info-Tafel“ vor dem Klassenraum von Herrn Weller (StuBo) finden sich aktuelle Ankündigungen im Bereich der Berufsorientierung, Veranstaltungshinweise, Stellenangebote aus der Region sowie wichtige Termine (Tage der offenen Tür an Essener Berufskollegs und weiterführenden Schulen).

Weitere wichtige Angebote und Hinweise sowie Infoflyer und/oder -broschüren werden regelmäßig über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an die Klassen weitergegeben.

Die StuBo´s bieten wöchentlich Termine für Einzelgespräche an, bei denen berufsbezogene Fragestellungen erörtert werden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer arbeiten in diesem Feld eng mit den StuBo´s zusammen und sie überwachen gemeinsam den Prozess der Berufsorientierung. Bei den Jahrgangsstufen- und Zeugniskonferenzen wird in den Jahrgangstufen 9 und 10 jeweils ein Überblick über die zukünftige Perspektive der Schülerinnen und Schüler im beruflichen oder schulischen Kontext gegeben.

Parallel hierzu hält die für die Schule verantwortliche Berufsberaterin wöchentliche Sprechstunden für Einzelgespräche ab bzw. informiert in den Klassen und auf Elternabenden über wichtige Aspekte der Berufswahl. Dies trifft auch auf die Lehrer- und Schulkonferenzen zu, wo die Kolleginnen und Kollegen und die Elternvertreterinnen und Elternvertreter regelmäßig über wichtige Schulentwicklungsvorhaben und Projekte im Bereich der Berufsorientierung informiert werden.

Auch die neuen Medien werden in Zukunft weiter genutzt, um wichtige Informationen an die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler weiterzuleiten. Dazu bietet unser Schul-App verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.

12. Indikatorengestützte Qualitätssicherung

Überprüfbare Qualitätsindikatoren werden zurzeit noch aufgestellt, im nächsten Schuljahr weiter ausgearbeitet und danach im Berufsorientierungscurriculum ergänzt.

Folgende Unterpunkte werden dann weiter thematisiert:

  • Aufstellen von überprüfbaren Qualitätsindikatoren, die auf die Ziele der BO bezogen sind
  • Übergangsstatistik
  • Feedbackverfahren
  • Konzeptfortschreibung
  • KAoA-Statistik

13. Qualifizierung/Professionalisierung der Lehrkräfte

Die Stubo´s sind auf Fortbildungen zu Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung (StuBo) ausgebildet worden. Sie initiieren die Berufs- und Studienwahlprozesse der Schule und sind Ansprechpartner für das Kollegium, die Schülerschaft und die Eltern. Sie arbeiten darüber hinaus mit den Beratungskräften der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Dies schließt – ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler – den engen Kontakt zur Familie und die Einzelfall-Beratung mit ein.

Am Anfang des Schuljahres werden die zukünftigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 8, 9 und 10 auf einer Jahrgangsstufenkonferenz von den bisherigen Klassenlehrerinnen und Klasenlehrer des Jahrgangs 8, 9 und 10 über die anstehenden Standardelemente im BO-Prozess, den Lehrplan und die Umsetzung im Unterrichtsfach Politik, in dem die meisten Elemente aus dem BO-Curriculum thematisiert werden, informiert.

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19.4 Beratungskonzept

1. Legitimation

Der Runderlass vom 8.12.1997 sieht die Erstellung eines Beratungskonzeptes für alle Schulen vor, wobei die Beratungstätigkeit in der Schule grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer ist (§ 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4).

2. Begriffsklärung

Unter Beratung ist im Allgemeinen ein Gespräch mit dem Ziel, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen zu verstehen.

Auszug aus dem Duden

Beratung

  1. der Vorgang, dass jmd. einer anderen Person fachkundig Informationen über etwas gibt und Unterstützung für das Lösen von Problemen anbietet
  2. der Vorgang, dass eine Gruppe von Personen gemeinsam über ein Problem spricht und zu einer Lösung kommen will.

3. Zielsetzung

Beratung soll Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Entwicklung ermöglichen und zur Entfaltung ihrer besonderen Begabungen und Interessen, zu sozialer Verantwortlichkeit und zur Überwindung von Benachteiligung beitragen. Zur Zielerreichung können auch gewinnbringende Beratungsanlässe mit allen an Schule beteiligten Personen oder außerschulischen Partnern beitragen. Je schwieriger ein Problem ist, desto wichtiger und aufwendiger ist häufig ein durch Beratung begleitender Lösungsversuch.

Neben der Gestaltung von Lösungsversuchen von Problemen haben wir auch verschiedene Präventionsberatungen.

4. Berater und Klienten

Grundsätzlich jeder, der sprechen und verstehen kann: Berater und Klient müssen die gleiche Sprache beherrschen, und der Klient muss sich sprachlich ausdrücken können (vgl. Haarmann (Hrsg.) Elementare Schulpdagogik1997). Da Beratungsanlässe in Schule durch sehr unterschiedliche Probleme entstehen, kann grundsätzlich jede an Schule beteiligte Person in der Rolle als Berater oder Klient an Beratung beteiligt sein.

Neben der Beratung innerhalb der Schule sind auch Kontakte nach außerhalb zur Unterstützung im Sinne der Zielsetzung wichtig. Die wichtigsten außerschulischen Partner sind weiter unten aufgeführt.

Im Folgenden sind einige Personen mit ihrer besonderen Rolle bzw. Funktion und damit verbundenen Aufgaben als Berater eigeninitiativ zu werden aufgeführt:

  • alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer
  • Klassenleitung
  • Schulleitung
  • Schulsozialarbeiter
  • SV-Lehrerinnen und Sv-Lehrer
  • Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
  • Klassenpflegschaftsvorsitzende
  • Klassensprecherinnen und Klassensprechen

Wer wird beraten?

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Kolleginnen und Kollegen
  • ...

Dabei ist immer die grundsätzliche Zielrichtung zu beachten (s.o.)

5. Beratungsinhalte

Auch hier gilt zu bedenken, dass Beratungsanlässe durch sehr unterschiedliche Probleme wahrgenommen werden, so dass vielfältige Inhalte entstehen können. Einige mögliche Inhalte sollen im Folgenden aufgeführt werden, da sie in unseren Beratungstätigkeiten regelmäßig zu finden sind.

  • Schullaufbahnberatung (neue Kl. 5; Orientierungsstufe; WP I / II; Schulwechsel; weiterführende Schulen)
  • Praktikumsberatung (Kl. 8/9/10)
  • Berufswahlvorbereitung (Kl. 9/10)
  • Potentialanalyse und Berufsfelderkundungen (Kl. 8)
  • Berufswahlberatung (Kl. 10)
  • Bewerbungstraining (Kl. 9/10)
  • Schulwahlberatung (Abschlussklassen)
  • Beratung in allg. Erziehungsfragen / Erziehungsproblemen
  • im familialen Umfeld (soweit möglich)
  • im schulischen Umfeld (u.a. bei Lernschwierigkeiten)
  • Sucht- / Drogenprävention und -beratung
  • Reaktion auf Drogenmissbrauch
  • Gewaltprävention - Konfliktlösungsstrategien
  • Prävention vor sexuellem Missbrauch (ggf. Beratung / Vermittlung von professioneller Beratung / Hilfe)

6. Außerschulische Partner

Außerschulische Partner werden anlassbezogen in die Beratungstätigkeit einbezogen. Die Kontakte werden von verschiedenen Personen aufrechterhalten oder ggf. neu initiiert und ergibt sich weitestgehend aus der Rollen- bzw. Funktionsdefinition der an Schule beteiligten Personen und den damit für Beratung verbundenen Aufgaben.

Das sind unsere wichtigsten außerschulischen Partner:

7. Methodik/Vorgehen/Möglichkeiten

Die Methodenwahl und das Vorgehen ist grundsätzlich personen- und anlassabhängig (vgl. Zielsetzung). Die Verantwortung der Gestaltung des methodischen Vorgehens liegt in der Regel bei den Personen, die als Berater agieren.

  • Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kollegen, außerschulischen Institutionen
  • Koordination / Durchführung von Lehrer-Schüler-Gesprächen oder Lehrer-Klasse-Gesprächen
  • Feste Beratungslehrersprechstunden
  • Einbeziehung der Schülervertretung und Eltern in alle Vorhaben
    (SV-Sitzung; Klassenpflegschaften, ggf. Förderverein)
  • Erstellen eines Schullaufbahnplanes bzgl. Beratungsangeboten für entsprechende Klassen (jahreszeitliche Einordnung und Koordination mit betroffenen Kollegen – Klassen- / Politik- / Sowilehrer etc.)
  • Durchführung / Koordination / Betreuung schulinterner / schullaufbahnbegleitender Maßnahmen (Projekte / Unterrichtseinheiten / AGs, WP II-Bereich etc.) z.B.:
  • Projekt: Drogenprävention (Kl.8) einschl. Information des Kollegiums über begleitende präventive Maßnahmen
  • Mitarbeit / Mitkoordination der Mädchen- / Jungenförderung
  • Teilnahme der Schule an ergänzenden Maßnahmen der Stadt / Stadtteile zur Drogenprävention
  • Projekte / Veranstaltungen zur Drogenprävention / Gewaltprävention i.w.S.
    a. Freiwillige Sport-AGs; Projekte zur Schulhofgestaltung; Koordination der aktiven Pausengestaltung / aktive Wandermaßnahmen / Klassenfahrten
  • Zusammenarbeit mit dem Streitschlichterprogramm
  • Mitarbeit beim Tag der offenen Tür (Elterninformation)
  • Mitarbeit bei Anmeldung der neuen 5. Klassen (Elterninformation)
  • Mitarbeit bei den Informationsveranstaltungen zum WP I / II für Eltern und Schüler
  • Informationsveranstaltungen von Kooperationsbetrieben
  • Koordination von Schnupperpraktika
  • Mitarbeit bei der Vorbereitung / Durchführung des Schülerbetriebspraktikums
  • Projekt: Praktikumsvorbereitung / Chancen eines Praktikums (Kl. 8)

Für das aktuelle Schuljahr ist die Initiierung von kollegialen Fallberatungen vorgesehen. Dies haben sich im Verlauf des letzten Schuljahres mehrere Kolleginnen und Kollegen gewünscht und wird durch unseren Beratungslehrer angeleitet.

8. Evaluation und Qualitätssicherung

Die Evaluation und Qualitätssicherung der jeweiligen Beratung obliegt in der Verantwortung des Beraters.

Eine übergreifende Evaluation ist für uns auf Grund der sehr individuellen, persönlichen und vertrauensvollen Beratungssituationen zurzeit nicht vorgesehen.

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19.5 Fortbildungskonzept

Vorwort

Zum Schuljahr 2014/2015 wagte die Franz-Dinnendahl-Realschule erstmalig den Schritt in das Gemeinsame Lernen. Sie startete in einer Klasse 5 mit 25 Schülerinnen und Schülern, von denen fünf Kinder Unterstützungsbedarf hatten.

Vertreten waren die Förderschwerpunkte Lernen (LE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) sowie Geistige Entwicklung (GG). Hinzu kam, dass die Schülerin mit dem Unterstützungsbedarf GG von einer Integrationsassistentin begleitet wurde.

Dies stellte die Schulleitung und das Kollegium vor neue Herausforderungen und Aufgaben. Nun musste eine entsprechende „Form“ gefunden werden, diese Kinder in das System einer Realschule zu integrieren. Weiterhin benötigten die Kolleginnen und Kollegen Zeiträume, in denen Absprachen getroffen werden sowie ein kollegialer Austausch stattfinden konnte. Es folgten Forderungen zur Weiterbildung im Hinblick auf Team- und Co-Teaching.

Um diesen Schritt bewältigen zu können, bedurfte es bereits einiger schulinterner Fortbildungen. Daher soll das vorliegende Fortbildungskonzept der Franz-Dinnendahl-Realschule diesen Anforderungen als erstes Rechnung tragen, denn die „Fort- und Weiterbildung als Teil schulischer Qualitätsentwicklung basiert nicht ausschließlich auf individuellem Engagement, sondern ist strategisch ins Schulsystem zu integrieren und mit Ressourcen auszustatten“ (vgl. H. Hannemann).

Das Fortbildungskonzept der Franz-Dinnendahl-Realschule orientiert sich weiterhin an der sich immer mehr verändernden Schülerschaft, reagiert auf die sich ändernde Personalentwicklung im Hinblick auf das Ausscheiden von Kolleginnen und Kollegen, Versetzungen, Neueinstellungen etc. und berücksichtigt die Weiterbildung hinsichtlich einer erweiterten Methodenkompetenz zur Steigerung der Unterrichtsqualität.

Zum Ende des Schuljahres 2016/2017 wurde der Posten der Fortbildungsbeauftragten an der Franz-Dinnendahl-Realschule besetzt, so dass das nun existierende Fortbildungskonzept erstmalig zum genannten Schuljahr in Zusammenarbeit mit der Schulleitung in dieser Form erstellt werden konnte.

Aufgeführt ist die Rahmengestaltung, die nicht sehr variabel ist. Eine jährliche Bearbeitung sowie Aktualisierung einzelner Fortbildungen ist angestrebt, um eine strukturierte Basis für die Fort- und Weiterbildung des Kollegiums der Franz-Dinnendahl-Realschule darzustellen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Rahmenbedingungen der LehrerInnenfortbildung
   1.1 Gesetzliche Grundlagen
2. Schulentwicklung in Zusammenhang mit Fortbildungsplanung
   2.1 Fortbildungsplanung und Schulprogramm
   2.2 Strukturen und Bereiche der Fortbildung
   2.3 Grundsätze zur Fortbildungsplanung
3. Fortbildungsplanung an der Franz-Dinnendahl-Realschule
   3.1 Zuständigkeiten
   3.2 Bereiche
   3.3 Geplante Verfahren
         3.3.1 Ermittlung des Fortbildungsbedarfs sowie Erstellung eines Fortbildungsplans
         3.3.2 Ressourcen /Fortbildungsbudget
         3.3.3 Entscheidungen
         3.3.4 Durchführung, Evaluation
   3.4 Evaluation der Fortbildungsplanung

Ausblick

1. Rahmenbedingungen der LehrerInnenfortbildung

1.1 Gesetzliche Grundlagen

Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Grundsätze zur staatlichen LehrerInnenfortbildung skizziert, da diese in Nordrhein-Westfalen seit 2004 im Wesentlichen durch das Schulgesetz sowie durch die Erlasse zur Fort- und Weiterbildung, Budgetierung und Schulprogrammarbeit geregelt werden.

Das zum Schuljahr 2005/2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt die Grundlage dafür dar, dass Lehrerinnen und Lehrer sich fortbilden müssen, um den sich ändernden Anforderungen der schulischen Praxis gerecht zu werden. Sie sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (vgl. § 57 Abs. 3 Schulgesetz NRW – BASS 1.1). Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört es, auf die Fortbildung der Lehrkräfte hinzuwirken (vgl. § 59 Abs. 5 SchulG NRW).

Im neuen Grundlagenerlass zu Strukturen und Inhalten der Lehrerfortbildung und Lehrerweiterbildung (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v.27.4.2004 – BASS 20-22 Nr. 8) wird aufgezeigt, mit welchen Organisationsformen

Fortbildung die Schulen unterstützen kann. Neu ist, dass Schulen ihren Fortbildungsbedarf überwiegend selbst definieren. Fortbildungsplanung ist nun Teil des Schulprogramms. Zentrale Organisationsform ist die schulinterne Fortbildung.

Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen seit Sommer 2004 ein Fortbildungsbudget. Im so genannten Budgetierungserlass werden das Verfahren zur Bereitstellung dieser Haushaltsmittel sowie die Regelungen zur Verwendung des Fortbildungsbudgets und zum Nachweis der Fortbildungsmaßnahmen dargestellt (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 6.5.2004 – BASS 20-22 Nr. 50.1).

Die Franz-Dinnendahl-Realschule hat sich einerseits zum Ziel gesetzt, die Fortbildungen so zu koordinieren und zu strukturieren, dass sich die im Schulprogramm ausgewiesenen Entwicklungsziele des sich immer ausweitenden inklusiven Unterrichts im bestehenden System realisieren lassen. Andererseits muss auf die eher schwieriger werdende Schülerschaft mit festen Regeln reagiert werden. Daher ist eine Schulung des Kollegiums in diese Richtung unumgänglich. Betrachtet man die Schule als System, wird schnell deutlich, dass Schulprogrammarbeit, Evaluation sowie die Unterrichtsentwicklung ineinandergreifen und dass schulische Fortbildungsplanung ein Instrument der Schulentwicklung darstellt. Durch unterschiedliche Fortbildungen sollen die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer der Franz-Dinnendahl-Realschule die Möglichkeit erhalten, in ihrer pädagogischen und fachlichen Arbeit gefördert zu werden, aber auch bekannte Strukturen auf das sich verändernde System zu übertragen und anzupassen.

2. Schulentwicklung im Zusammenhang mit Fortbildungsplanung

Die Fortbildungen an der Franz-Dinnendahl-Realschule bilden ein notwendiges Element in der Weiterentwicklung des schulischen Lebens, insbesondere berücksichtigen sie die Bereiche Unterricht, Erziehung, Förderung und Beratung.

Im Vordergrund standen Fortbildungen zu folgenden Themen:

  • Formen des kooperativen Lernens
  • Informationen und Weiterbildung des Kollegiums im Hinblick auf Inklusion und der damit verbundenen Schülerschaft
  • Gestaltung von Unterricht

2.1 Fortbildungsplanung und Schulprogramm

Ein zentrales Element des Schulprogramms ist mittlerweile die Fortbildungsplanung.

Diese „orientiert sich an den Vorgaben, der Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Schule sowie an den Qualifikationen und Entwicklungsbedarfen des Personals“. (vgl. Referenzrahmen S.81).

In einen allgemein akzeptierten Fortbildungsplan sollen schrittweise folgende Leitfragen einfließen (vgl. Buhren, C.G. / Rolff, H.-G.: Personalentwicklung in Schulen, Weinheim und Basel 2002, S. 149 f.), die eng miteinander verwoben sind und in ihrer Abfolge auch Gleichzeitigkeiten, Sprünge und Unterbrechungen aufweisen können:

Schritte
Leitfragen
Schritt 1
Klären der anstehenden Aufgaben
Welche Aufgaben stellen sich uns in diesem Schuljahr auf Grund der Vereinbarungen im Schulprogramm?
Welche Aufgaben stellen sich auf Grund von schulübergreifenden Vorgaben und Schwerpunkten des Ministeriums, der Bezirksregierung oder des Schulträgers?
Schritt 2
Ermitteln des Fortbildungsbedarfs
Welche Kompetenzen oder Voraussetzungen sind an unserer Schule bereits vorhanden?
In welchen Bereichen brauchen wir Unterstützung?
Schritt 3
Prioritäten setzen
Zu welchen Themen ist Fortbildung in diesem Schuljahr von besonderer Bedeutung?
Welche Fortbildungen sollen vorrangig durchgeführt werden?
Schritt 4
Überprüfen der Möglichkeiten und
Bedingungen für die Umsetzung
eines Fortbildungsangebots
Welche zeitlichen Ressourcen stehen zur Verfügung?
Welche Angebote gibt es bei der staatlichen Lehrerfortbildung und beim Landschaftsverband Rheinland?
Welche Angebote gibt es bei weiteren Trägern?
Welche Moderatorinnen/Moderatoren oder Referentinnen/ Referenten sollen eingeladen werden?
Schritt 5
Konkrete Fortbildungen
vereinbaren und planen
Zu welchen Themen wird Fortbildung schulintern durchgeführt?
Zu welchen Themen sollen externe Angebote wahrgenommen werden?
Welchen Umfang soll die Fortbildung haben? Wer nimmt teil?
Schritt 6
Durchführung bzw. Besuch der Fortbildung
Wer bereitet die Fortbildung inhaltlich und organisatorisch vor?
Wie können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Fortbildung vorbereiten?
Schritt 7
Auswertung der Fortbildung
Mit Hilfe welcher Instrumente werten wir die Fortbildung aus?
Welche konkreten Ergebnisse sind für den Schulentwicklungsprozess unserer Schule relevant?
Wie wollen wir es erreichen, dass unsere neuen Erfahrungen und Kenntnisse Einzug in den schulischen Alltag halten?
Schritt 8
Rückführung der Ergebnisse und Erfahrungen in die schulische Arbeit
Welche Vereinbarungen zur Umsetzung der Ergebnisse der Fortbildung wurden getroffen?
Welche Vereinbarungen zur Überprüfung (Evaluation) der Umsetzung wurden getroffen?

2.2 Strukturen und Bereiche der Fortbildung

Die von uns ins Leben gerufenen schulinternen Fortbildungen zielen zurzeit in erster Linie auf den Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern, auf die Einrichtung eines Trainingsraumes sowie dessen Durchführbarkeit und auf die Unterrichtsgestaltung in inklusiven Klassen (Umgang mit der Doppelbesetzung, Teamteaching, Coteaching, Rollenverhalten ...).

Dies erfordert teilweise neue Aufgabenverteilungen sowie die Auseinandersetzung und Beachtung von Regeln, die eigens für das Trainingsraumkonzept erstellt wurden. Der Arbeitsbereich der „Schulentwicklung“ steht momentan im Vordergrund, so dass diese Fortbildungen vorrangig stattfinden. Die Mitglieder der Schulentwicklungsgruppe erstellten einen Schulplaner, der zu Beginn eines jeden Schuljahres an die Schülerinnen und Schüler sowie an die Kolleginnen und Kollegen verteilt wird. Weiterhin kümmert sich die Gruppe um ein konformes Regelsystem und um verbesserte Strukturen des Unterrichts.

Schulexterne Fortbildungen finden bei Themenstellungen statt, die einzelne Kolleginnen und Kollegen betreffen, um spezielle Qualifikationen zu erwerben, wie z.B. im Bereich Diagnostik (Sonderpädagoginnen), Förderung, DAZ, Sport, Musik uvm.

Online-gestützte Fortbildungen können schulintern oder schulextern realisiert werden.

Es stehen der Franz-Dinnendahl-Realschule bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen verschiedene Fortbildungsträger, Bezirksregierungen, Kompetenzteams, weitere Träger, wie Fachverbände, private Anbieter etc. zur Verfügung.

Aus dem Fortbildungsbudget der Schule sind vorrangig Reise- und Materialkosten für die Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung zu begleichen. Honorarkosten für externe Referentinnen und Referenten fallen ebenfalls in das Fortbildungsbudget der Schulen. Schulen erstellen einen Nachweis über durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen.

2.3 Grundsätze zur Fortbildungsplanung

Die Grundsätze beziehen sich auf

  • die Zuständigkeiten im Rahmen der Fortbildungsplanung,
  • die schulinternen Verfahrensschritte der Fortbildungsplanung,
  • das Fortbildungsbudget und seine Verwendung.

Nach dem Schulgesetz entscheidet die Lehrerkonferenz über Grundsätze für die

Lehrerfortbildung auf Vorschlag des Schulleiters (vgl. § 68, Abs. 3 SchulG NRW -

BASS 1.1). Der Schulleiter hat darüber hinaus die Aufgabe, über Angelegenheiten der Lehrerfortbildung zu entscheiden. Dabei beachtet er die von der Lehrerkonferenz

beschlossenen Grundsätze und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin (vgl. § 59 Abs. 5 SchulG NRW – BASS 1.1)

Die Notwendigkeit, über Grundsätze zu Planungs- und Umsetzungsabläufen zu entscheiden, ergibt sich aus den Neuerungen (vgl. Kapitel 1.1). Erlasse bieten einen Gesamtüberblick und fassen zusammen. Schulen konkretisieren wesentliche Regelungen und vereinbaren deren alltagstaugliche Umsetzung. Darüber hinaus ist jede Schule verpflichtet, im Rahmen des Schulprogramms eine Fortbildungsplanung zu erstellen, die die Systembedürfnisse als auch die pädagogischen und fachliche Fortbildungsnotwendigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigt (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kultur v. 27.4.2004 – BASS 20-22 Nr. 8).

3. Fortbildungsplanung an der Franz-Dinnendahl-Realschule

Da sich schulische Strukturen regelmäßig ändern, ist es wichtig, sich als Schule in Bereichen weiter zu bilden, in denen bereits Ressourcen sowie Stärken aller an der Arbeit Beteiligten vorhanden sind. So ist es für die Franz-Dinnendahl-Realschule von Bedeutung, im Hinblick auf die systemische Schulentwicklung ein eigenes Leitbild zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Auch in Schule werden heute differenzierte Expertisen zur Planung, Durchführung und Reflexion vielfältiger Entwicklungsprozesse gefordert.

Fortbildungen werden in erster Linie auf dem Hintergrund dieser Vorgaben besprochen, abgestimmt, geplant sowie dokumentiert. Weiterhin reagiert die Fortbildungsplanung aber auch auf Entwicklungs- und Veränderungsprozesse im Hinblick auf das Unterrichten und die Schülerschaft.

3.1 Zuständigkeiten

Seit Ende des Schuljahres 2016/2017 wurde an der Franz-Dinnendahl-Realschule eine Fortbildungsbeauftragte benannt, die im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Kollegium Fortbildungswünsche sammelt, koordiniert und ggf. Veranstaltungen organisiert. Die Fortbildungsbeauftragte ist an der Fortbildungsplanung sowie an der Evaluation von stattgefundenen Fortbildungen maßgeblich beteiligt, jedoch ist die Planung auch gemeinsame Aufgabe aller Mitglieder des Lehrerkollegiums und des an der Schule arbeitenden Personals.

Die Schulleitung entscheidet über alle Angelegenheiten des Personals, der Lehrerinnen und Lehrer, zu denen die Genehmigung von Fortbildungen und Sonderurlaub

gehört. Ihre Befugnisse werden durch § 59 Abs. 5 SchulG NRW (vgl. Kapitel1.1) ergänzt, indem sie im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Lehrerfortbildung entscheidet.

Mit Einführung des Budgetierungserlasses wird der Aufgabenbereich der Schulleiterin bzw. des Schulleiters um die Verwaltung des Fortbildungsbudgets (Kostenabrechnung, Nachweisführung) erweitert.

3.2 Bereiche

Zurzeit ergeben sich Fortbildungsschwerpunkte an der Franz-Dinnendahl-Realschule, die durch

  • veränderte Vorgaben des Schulministeriums im Hinblick auf bestimmte Unterrichtsfächer, wie z.B. Sport und Schwimmen
  • kompetenzorientiertes Lehren und Lernen
  • die Inklusion

entstanden sind.

  • Am Schulprogramm orientierte Fortbildungen beziehen sich vorrangig auf die Arbeitsbereiche der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
  • Fortbildungsmaßnahmen sollen aber auch das Erreichen unserer Entwicklungsziele in den Bereichen Erziehung und Unterricht unterstützen.
  • Alle Lehreinnen und Lehrer sowie die Schulsozialarbeiterin nehmen an allen schulinternen Fortbildungen teil.
  • Fortbildungen zu Qualifikationsauffrischungen für die Unterrichtsfächer Sport und Schwimmen werden von den Kolleginnen und Kollegen besucht, die diese Fächer unterrichten.
  • Fachspezifische Fortbildungen werden von den Lehrerinnen und Lehrern besucht, die Zusatzqualifikationen benötigen, um nicht studierte Unterrichtsfächer, wie Kunst, Hauswirtschaft etc., fachfremd unterrichten zu können
  • Fortbildungen zur Diagnostik, zu nicht studierten Förderschwerpunkten und zu den Förderplänen werden von den Sonderpädagoginnen besucht.
  • Fortbildungen zur Weiterbildung der Lehrerratsmitglieder werden ausschließlich von diesen besucht.
  • Fortbildungen zur Kompetenzerweiterung der Gleichstellungsbeauftragten werden auch nur ausschließlich von diesen besucht.
  • Die Fortbildungsbeauftragte nimmt Fortbildungen wahr, die zur Erweiterung ihres Aufgabenbereiches dienlich sind.

Beispiele:

  • Fortbildung bei Simone Kriebs: Konfrontative Gesprächsführung und Inszenierung in der pädagogischen Arbeit
  • Fortbildung zur Entwicklung einer inklusiven Schule durch Frau Borchert und Frau Kleinow
  • Fortbildungen zur Kompetenzerweiterung im Bereich Sport und Schwimmen
  • Erste Hilfe Grundschulung
  • Lehrerratsfortbildungen
  • Fortbildung zum kooperativen Lernen
  • Fortbildung zum Marburger Konzentrations- und Verhaltenstraining
  • Fortbildungen der Gleichstellungsbeauftragten
  • Fortbildung als systemische Arbeit (Fortbildungsbeauftragte)
  • Fortbildung zum Gefahrstoffbeauftragten

3.3 Geplante Verfahren

Im Rahmen einer systematischen Fortbildungsplanung werden Prioritäten für die Fortbildung zu den vorrangigen Arbeitsbereichen festgelegt und Entscheidungen über die Verteilung von schulischen Ressourcen (Geld, Zeit, Freistellung) getroffen. Die Ergebnisse des innerschulischen Abstimmungsprozesses werden jährlich in einem Fortbildungsplan festgehalten, der in der Regel für ein Schuljahr Gültigkeit hat, aber auch Aussagen über langfristige Planungen enthalten kann / soll.

Fortbildungsbedarf, der zum Erstellungszeitpunkt der Planung noch nicht absehbar ist, wird nach Möglichkeit später in den aktuellen Fortbildungsplan eingearbeitet.

3.3.1 Ermittlung des Fortbildungsbedarfs sowie Erstellung eines Fortbildungsplans

Zum Ende eines Schuljahres bzw. zu Beginn eines neuen Schuljahres sollte der Fortbildungsbedarf (einschließlich des Bedarfs im Wege einer Fortschreibung) in der Erprobungsstufe sowie in den Stufen 7-10 erhoben sein. Die Bedarfsmeldung erfolgt ggf. über einen Fragebogen, durch direkte Ansprache der Fortbildungsbeauftragten sowie durch die Lehrerkonferenz, durch die einzelnen Jahrgangsstufenkonferenzen, die Steuergruppe oder Arbeitsgruppen unter Berücksichtigung der Fortbildungsbereiche.

Die Bedarfsmeldung soll folgende Angaben haben:

  • Thema der Fortbildungsmaßnahme
  • Initiator (Lehrerkonferenz, Stufenkonferenz, Fachkonferenz, Arbeitsgruppe),
  • Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Art der Fortbildungsmaßnahme (intern, extern)
  • Beschreibung der Fortbildungsmaßnahme
  • zeitlicher Umfang der Fortbildungsmaßnahme, Dringlichkeit, Terminvorschlag
  • voraussichtliche Kosten.

Aufgrund der Bedarfsmeldung erstellt die Fortbildungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und / oder der Steuergruppe einen Fortbildungsplan für das jeweilige Schuljahr bzw. für die nächsten zwei Schuljahre.

3.3.2 Ressourcen /Fortbildungsbudget

Der Franz-Dinnendahl-Realschule steht in jedem Schuljahr ein Budget zur Verfügung, das zu Fortbildungszwecken verwendet werden kann. Da aus dem Budget insbesondere solche Fortbildungen realisiert werden, die sich auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit beziehen, werden die Mittel vorrangig für schulinterne Fortbildungen des Kollegiums oder Teilkollegiums verwendet.

Bei einer schulinternen Fortbildung mit externen Moderatoren fallen Reisekosten,

Honorar und ggf. Sachkosten an (Materialien, Kopierkosten etc.), die aus dem Schulbudget zu zahlen sind. Wird die Fortbildung von Referenten der staatlichen Lehrerfortbildung durchgeführt, wie z.B. aus den Kompetenzteams, entstehen lediglich Reise- und ggf. Sachkosten. Ein Honorar wird nicht gezahlt, da die Moderatorinnen und Moderatoren über eine Anrechnung auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung freigestellt sind.

Für die Fortbildungsteilnehmer und Fortbildungsteilnehmerinnen fallen in der Regel keine Kosten an. Sollte die schulinterne Fortbildung mit Kosten (Fahrtkosten) für die Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbunden sein, werden diese aus dem Fortbildungsetat bezahlt.

Bei schulexternen Fortbildungen sind die Kosten der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers selbst zu zahlen, es sei denn, diese bzw. dieser fungiert als Multiplikator für das gesamte Kollegium oder einen Teil des Kollegiums. Dann können die Kosten aus dem Schulbudget bezahlt werden (abhängig vom Budget und den Kosten).

Kosten für schulexterne Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenbereiche des Lehrerrates und der Gleichstellungsbeauftragten beziehen, werden ebenfalls aus dem Schulbudget bezahlt.

3.3.3 Entscheidungen

Auf der Grundlage des Fortbildungsplans und vor dem Hintergrund der Verteilung schulischer Ressourcen (Fortbildungsbudget, Vereinbarkeit mit den sonstigen Erfordernissen der Terminplanung, Vertretungsaufwand) werden innerschulische Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an externen Fortbildungen von der Schulleiterin genehmigt.

3.3.4 Durchführung, Evaluation

Nach der Entscheidung über eine interne Fortbildungsmaßnahme wird in der Lehrerkonferenz festgelegt, wer mit der weiteren Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation beauftragt wird. Die Arbeitsgruppe sollte aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kollegiums, der Fortbildungsbeauftragten und ggf. eines Schulleitungsmitglieds bestehen. Die Fortbildungsbeauftrage und das Mitglied der Schulleitung unterstützen die Arbeitsgruppe solange, bis ihre Anwesenheit nicht mehr notwendig ist. Die Ergebnisse der Evaluation werden dokumentiert. Die Form der Dokumentation ist von der jeweiligen Arbeitsgruppe frei wählbar.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einer schulinternen Fortbildung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Wie gewohnt geben Teilnehmerinnen und Teilnehmer schulexterner Fortbildungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Informationen an das Team oder die Gruppe weiter, in dessen/deren Arbeitsbereich die Fortbildungsinhalte liegen. Sie erhalten aber auch immer die Möglichkeit, dies auf einer nachfolgenden Lehrerkonferenz zu tun.

3.4 Evaluation der Fortbildungsplanung

Über die Evaluation einer Fortbildungsveranstaltung hinaus wird auch die Fortbildungskonzeption unserer Schule regelmäßig evaluiert werden müssen. Es geht darum zu prüfen, welche Grundsätze der schulischen Fortbildungsplanung sich bewährt haben und durch welche Veränderungen der Prozess der Fortbildungsplanung verbessert werden kann.

Dabei können u.a. folgende Fragestellungen berücksichtigt werden (vgl. Landesinstitut für Schule und Weiterbildung (Hrsg.): Fortbildungsplanung. Ein Leitfaden für Moderatorinnen und Moderatoren. Soest 2. Auflage 2002. S. 32):

  • Welche Themen waren in den letzten Jahren Fortbildungsschwerpunkte?
  • Waren das wichtige Themen für die schulische Arbeit?
  • Wie wurde die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen geregelt?
  • War diese Regelung für die Bedürfnisse des Kollegiums und der Schule günstig?
  • Welche Auswirkungen hatten die Fortbildungen auf die schulische Arbeit?
  • Welche Regelungen haben sich bewährt und sollten beibehalten werden?
  • Welche Grundsätze sollten neu in die Fortbildungskonzeption aufgenommen werden?

Weitere durchgeführte Fortbildungen und Ausblick

Die Kolleginnen und Kollegen der Franz-Dinnendahl-Realschule haben sich natürlich auch in anderen Bereichen eigenständig fortgebildet. Hier eine kurze Übersicht:

  • „Wenn Nervensägen an den Nerven sägen“ (Rudi Rohde; Verband Bildung und Erziehung/Stadtverband Essen)
  • Theoretische und praktische Vorstellung der Handreichung „Volleyball im Schulsport“ ( Westdeutscher Volleyball-Verband e.V.)
  • „Einführung in das sichere Turnen am Minitrampolin ( ZfsL Essen)
  • „Skifahren mit Schülerinnen und Schülern...“ Schneesport/Wintersport – Erwerb der fachlichen Voraussetzungen zur Leitung von Schulfahrten mit dem Schwerpunkt „Skifahren“ (ZfsL Essen)
  • „Sicheres Turnen am Tischtrampolin“ (ZfsL Essen) 
  • Zertifikatskurs Kunst
  • Zertifikatskurs Physik Sek.I
  • Mathe im Übergang (Fortbildung der RuhrFutur GmbH in Zusammenarbeit mit der Uni Dortmund zur Gestaltung des Mathematikunterrichts im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule)
  • - Fortbildung für JRK Kooperationslehrer beim DRK (Lehrscheinverlängerung für den Schulsanitätsdienst)
  • Testverfahren zur Diagnostik der emotionalen und sozialen Entwicklung
  • Fortbildungen zur Gleichstellungsbeauftragte
  • Theologisieren mit Jungendlichen
  • L-Q Erwachsen werden
  • Selbstlernpaket: Teams und OneNote in der Seminarausbildung
  • Reflexion uns Selbstreflexion als Aufgabe in der Lehrerinnenbildung
  • Bewertung und Beratung von Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung
  • Visualisierungstraining für die Schule mit analogen und digitalen Medien
  • Datenschutz für Seminarausbilder
  • Sozialkompetenztrainings-Programm der Talentmetropole Ruhr
    (Folgende Kompetenzen wurden erworben:
    Begleitung von SchülerInnen-Projekten in der Coach-Rolle
    •Entwicklung einer Teilhabekultur an der Schule
    •Grundlagen des Projektmanagements
    • Weiterentwicklung der schulinternen Berufsorientierungskonzepte auf der Grundlage von Sozialkompetenztrainings)
  • Barcamp Medienkonzept Werkstatt – Pacemaker Initiative Digitale Bildung
  • Festival of Learning

Dem Kollegium der Franz-Dinnendahl-Realschule ist es sehr wichtig, sich aktuellen Veränderungen zu stellen und auch in Zeiten der Pandemie qualitativ guten Unterricht, sei es digital oder in der Präsenz, abzuhalten.

Die Planung der Fortbildung zur „Lehrergesundheit“ wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen und durchgeführt, sobald es unter Berücksichtigung derzeitiger Umstände wieder möglich ist.

Ebenfalls soll eine Fortbildung zum Thema „Inklusion“ durchgeführt werden.